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   LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14   

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LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14 (https://dejure.org/2015,29856)
LAG München, Entscheidung vom 06.05.2015 - 8 Sa 982/14 (https://dejure.org/2015,29856)
LAG München, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 (https://dejure.org/2015,29856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, § ... 7 Abs. 4 BUrlG, § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 26 Abs. 2 TVöD, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 BGB, § 249 Abs. 1, 251 Abs. 1 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 251 Abs. 1 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 3, § 283 Satz 1 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG, § 254 BGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, § 26 Abs. 1 TVöD, § 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers in Form eines Ersatzurlaubes i.R.d. Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Umwandlung eines Urlaubsersatzanspruchs in einen Abgeltungsanspruch

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 7 Abs. 1, Abs. 4 BUrlG; Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie)
    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

  • hensche.de

    Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung

  • rewis.io

    Berufung, Arbeitnehmer, Schadensersatz, Abgeltungsanspruch, Urlaubsersatzanspruch, Unmöglichkeit, Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung als Schadensersatz bei unterlassener Urlaubsgewährung ohne vorherige Aufforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch ohne vorherige Aufforderung hat Arbeitgeber rechtzeitig Urlaub gewähren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Setzt ein Urlaubsabgeltungsanspruch einen vorherigen Urlaubsantrag des Arbeitnehmers voraus?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei nicht genommenem Urlaub

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    Sowohl nach deutschem Recht als auch nach Unionsrecht dient der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten (BAG v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, Rn. 67, Juris; EuGH v. 26.06.2001 - C - 173/99, Rn. 44, Juris).

    Denn das Recht des Arbeitgebers, die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen, setzt weder voraus, dass ihm der Arbeitnehmer einen Urlaubswunsch mitgeteilt hat, noch dass er den Arbeitnehmer dazu befragt hat (vgl. BAG v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, Rn. 23, Juris).

    Dass Urlaubswünsche nur berücksichtigt werden können, wenn sie bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs dem Arbeitgeber bekannt sind, ist zwar richtig; der Beklagte übersieht aber, dass die Urlaubserteilung nicht die Äußerung von Wünschen voraussetzt (vgl. BAG v. 24.03.2009, a. a. O.), womit aus der Pflicht zur Berücksichtigung etwa vorhandener und dem Arbeitgeber mitgeteilter Wünsche nicht auf ein Antragserfordernis des Arbeitnehmers geschlossen werden kann.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2014 - 21 Sa 221/14 (DB 2014, 2114 - 2116, Juris).

    Die Frage, ob der Arbeitgeber auf die Erfüllung des Urlaubsanspruchs achten müsse, sei jüngst zutreffend vom LAG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12.06.2014 - 21 Sa 221/14 - bejaht worden.

    1.2.1 Wie bereits das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12.06.2014 - 21 Sa 221/14 (DB 2014, 2114 - 2116, Juris) ausgesprochen hat, besteht entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubes nach § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB, der sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 251 Abs. 1 BGB in einen Abgeltungsanspruch umwandelt, nicht nur dann, wenn sich der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Untergangs des originären Urlaubsanspruchs mit der Urlaubsgewährung in Verzug befunden hat, sondern bereits dann, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, dem Arbeitnehmer von sich aus rechtzeitig Urlaub zu gewähren.

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    Für das Arbeitsschutzrecht gilt jedoch, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten zum Gesundheitsschutz auch ohne vorherige Aufforderung nachzukommen hat (vgl. für gesetzliche und tarifliche Höchstarbeitszeitgrenzen: BAG v. 06.05.2003 - 1 ABR 13/02, Juris, Rn. 65).

    Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Organisationsmacht verpflichtet, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (vgl. BAG v. 06.05.2003 -1 ABR 13/02, Juris, Rn. 65; LAG Hamm, Vorlagebeschluss vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12, Juris, Rn. 85).

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    Der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs sei ein reiner Geldanspruch und unterfalle nicht dem Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes in § 7 Abs. 3 BUrlG (BAG, Urteil v. 19.06.2012 - 9 AZR 652/10).

    In der Tat sei es für die Geltendmachung des Abgeltungsanspruchs unerheblich, ob diese noch im laufenden Urlaubsjahr erfolgt sei; nur zu dieser Frage habe das BAG in der herangezogenen Entscheidung vom 19.06.2012 - 9 AZR 652/10 - Stellung genommen.

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 619/02

    Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    Der Urlaubsanspruch verwandle sich gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch in einen Abgeltungsanspruch, ohne dass es dafür weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bedürfte (BAG, Urteil v. 19.08.2003 - 9 AZR 619/02).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    Ebenso, wie er verpflichtet ist, von sich aus die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz sicherzustellen (vgl. etwa BAG v. 22.07.2010 - 6 AZR 78/09, Juris, Rn. 16), ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs auf den gesetzlichen Urlaub auch ohne Aufforderung durch den Arbeitnehmer zu gewährleisten.
  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers (EuGH-Vorlage)

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Organisationsmacht verpflichtet, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (vgl. BAG v. 06.05.2003 -1 ABR 13/02, Juris, Rn. 65; LAG Hamm, Vorlagebeschluss vom 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12, Juris, Rn. 85).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    Sowohl nach deutschem Recht als auch nach Unionsrecht dient der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten (BAG v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, Rn. 67, Juris; EuGH v. 26.06.2001 - C - 173/99, Rn. 44, Juris).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    Ebenso wie der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auch dadurch erfüllen könne, dass er den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistelle (st. Rspr. des BAG, vgl. nur Urteil v. 14.08.2007 - 9 AZR 934/06), könne er eine solche Freistellung auch vor Ablauf der Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne weiteres vornehmen.
  • LAG Hessen, 25.01.2013 - 14 Sa 865/12

    Urlaubsabgeltung - Unabdingbarkeit; Urlaubsabgeltung - Unabdingbarkeit

    Auszug aus LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14
    Wolle der Arbeitgeber die Umwandlung verhindern, müsse er den Urlaubsanspruch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllen, indem er erkläre, zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub zu erteilen, sofern Urlaubswünsche des Arbeitnehmers i. S. einer "Inanspruchnahme" nicht erfolgt seien (vgl. Hessisches LAG, Urteil v. 25.01.2013 - 14 Sa 865/12).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15

    Rechte des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung des Urlaubsanspruchs

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (und ihm folgend das Landesarbeitsgericht München vom 06.05.2015 - 8 Sa 982/14 - Revision beim Bundesarbeitsgericht anhängig unter dem Aktenzeichen9 AZR 541/15) begründen den Schadensersatzanspruch entgegen der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (dazu noch unten III.) nicht aus dem Gesichtspunkt des Verzugs, sondern aus dem Gesichtspunkt der zu vertretenden Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1, § 280 Abs. 1 - 3, § 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB) - ein Schadensersatzanspruch, der sich nach dieser Rechtsprechung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 251 Abs. 1 BGB in einen Abgeltungsanspruch umwandelt (insofern auch für den aus Verzugsgesichtspunkten begründeten Schadensersatzanspruch: BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11).

    Auch das Landesarbeitsgericht München (06.05.2012- 8 Sa 982/14 - ) diskutiert die Frage des Vertretenmüssens im Sinne des § 280Abs.

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

    Demgegenüber halten Kammern der Landesarbeitsgerichte Berlin-Brandenburg (Urteil v. 12.06.2014 - 21 Sa 221/14), München (Urteil v. 06.05.2015 - 8 Sa 982/14) und Köln (Urteil v. 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15) Verzug nicht für erforderlich.

    Denn das Recht des Arbeitgebers, die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen, setze weder voraus, dass ihm der Arbeitnehmer einen Urlaubswunsch mitgeteilt hat, noch dass er den Arbeitnehmer dazu befragt habe (so ausdrücklich LAG München v. 06.05.2015 - 8 Sa 982/14, Rn. 64, juris).

    Der Arbeitgeber sei aufgrund seiner Organisationsmacht verpflichtet, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten würden (so ausdrücklich LAG München v. 06.05.2015 - 8 Sa 982/14, Rn. 64, juris).

  • LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17

    1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen

    bb) Ein Ersatzurlaubsanspruch, für den das Fristenregime des § 7 Abs. 3 BurlG nicht gelten würde, folgt jedoch nicht daraus, dass die Beklagte ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, dem Arbeitnehmer von sich aus rechtzeitig Urlaub zu gewähren ( so Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14, nach juris ).
  • ArbG Berlin, 12.08.2016 - 28 Ca 6951/16

    Vergütungsrückstände - Abgeltung Erholungsurlaub

    Das gilt umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub Teil des Arbeitsschutzrechts der EU ist (...)"; im Anschluss etwa LAG München 6.5.2015 - 8 Sa 982/14 - [Revision: 9 AZR 541/15] ZTR 2016, 35 [Orientierungssatz 1.]; LAG Berlin-Brandenburg 7.5.2015 - 10 Sa 86/15 u.a. - ArbR 2015, 404 (Kurzwiedergabe) = ArbuR 2015, 374 (Leitsatz) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.].

    Das gilt umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub Teil des Arbeitsschutzrechts der EU ist (...)"; im Anschluss etwa LAG München 6.5.2015 - 8 Sa 982/14 - [Revision: 9 AZR 541/15] ZTR 2016, 35 [Orientierungssatz 1.]; LAG Berlin-Brandenburg 7.5.2015 - 10 Sa 86/15 u.a. - ArbR 2015, 404 (Kurzwiedergabe) = ArbuR 2015, 374 (Leitsatz) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.].

    Das gilt umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub Teil des Arbeitsschutzrechts der EU ist (...)"; im Anschluss etwa LAG München 6.5.2015 - 8 Sa 982/14 - [Revision: 9 AZR 541/15] ZTR 2016, 35 [Orientierungssatz 1.]; LAG Berlin-Brandenburg 7.5.2015 - 10 Sa 86/15 u.a. - ArbR 2015, 404 (Kurzwiedergabe) = ArbuR 2015, 374 (Leitsatz) (Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.].

  • LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15

    Urlaub, Verfall, Kündigung

    cc) Die Kammer schließt sich auch nicht der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg (21 Sa 221/14) bzw. der Auffassung der 8. Kammer des LAG München (8 Sa 982/14) an.
  • ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19

    Hinweis auf Verfall des Urlaubsanspruchs

    Unabhängig davon, dass eine Vorlage des BAG zu entsprechenden Pflichten des/der Arbeitgeber*in vom 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) stammt, war der Umfang von Aufklärungspflichten bzw. das Vertretenmüssen bei Nichterfüllung von Urlaubsansprüchen bereits in den Jahren zuvor in der arbeitsrechtlichen Diskussion (vergleiche beispielsweise LAG Bln-Bbg 12.6.2014, BB 2014, 1972 sowie LAG Bln-Bbg 7.5.2015 - 10 Sa 86/15 sowie LAG München 6.5.2015, BeckRS 2015, 72670 Rn. 67 sowie LAG Köln 22.4.2016, NZA-RR 2016, 466).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

    bbb) Die Gegenmeinung nimmt an, es bestehe ohne einem entsprechenden Antrag eine Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Urlaubserteilung (grundlegend LAG C.-Brandenburg v. 12.06.2014 - 21 Sa 221/14 - juris; ebenso LAG Köln v. 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15 - juris; LAG München v. 06.05.2015 - 8 Sa 982/14 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 128/17

    Unbezahlter Sonderurlaub - Übertragung des Erholungsurlaubs

    (2) Nach den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Vorschriften besteht des Weiteren keine Verpflichtung des Arbeitgebers, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen (vgl. hierzu BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn.13, NZA 2017, 209; 6. August 2013 - 9 AZR 956/11 - Rn. 14, ZTR 2014, 47; 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 13, BAGE 138, 58; 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 66, NZA 2012, 377; so ferner auch LAG Düsseldorf 25. Juli 2016 - 9 Sa 31/16 - ZTR 2016, 654; LAG München 20. April 2016 - 11 Sa 983/15 - DB 2016, 1506; aA zB LAG Berlin-Brandenburg 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14 - juris-Rn. 39fff., DB 2014, 2114; LAG Berlin-Brandenburg 7. Mai 2015 - 10 Sa 86/15 und 10 Sa 108/15 -, LAG München 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 - ZTR 2016, 35).
  • LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15
    Nichts anderes ergibt sich für den Streitfall, wenn - entgegen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung - mit der vereinzelten obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgegangen wird, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Urlaubsanspruch nach dem BUrlG von sich aus zu erfüllen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14; LAG Berlin-Brandenburg 7. Juni 2015 - 10 Sa 86/15 und 10 Sa 108/15; LAG München 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14).

    Selbst nach dieser obergerichtlichen Rechtsprechung besteht kein Urlaubsersatzanspruch, wenn der Arbeitgeber die Nichterfüllung nicht zu vertreten hat (LAG Berlin-Brandenburg 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14 - Rn. 48; LAG München 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 - Rn. 60).

  • LAG Köln, 09.08.2016 - 12 Sa 257/16

    Urlaub; Gesundheitsschutz; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2017 - 5 Sa 195/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Freistellungsphase -

  • LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16

    Verfall; Urlaubsabgeltung

  • LAG Hessen, 10.04.2017 - 7 Sa 650/16

    Begründet der Insolvenzverwalter (IV) durch eine Rechtshandlung eine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17

    Urlaubsabgeltung - Verlust der Urlaubsansprüche

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