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   OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04   

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https://dejure.org/2005,5095
OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 (https://dejure.org/2005,5095)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 (https://dejure.org/2005,5095)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 8 Ss 460/04 (https://dejure.org/2005,5095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Beratungsgeheimnisses durch einen Schöffen; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Amtsträgereigenschaft von Schöffen; Das richterliche Beratungsgeheimnis; Merkmal der Gefährdung wichtigeröffentlicher Interessen; Offenbarung des Abstimmungsverhältnisses bei ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 353b Abs. 1
    Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung des Abstimmungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1000
  • NStZ 2005, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04
    "Mangels nachweisbarem Vorsatz bezüglich der Offenbarung dieses Geheimnisses kann deshalb dahinstehen, ob die festgestellte Reaktion in der Öffentlichkeit durch die Berichte in der regionalen Presse bereits für die Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen im Sinne von § 353 b StGB genügt (vgl. zu den Anforderungen OLG Köln NJW 1988, 2489 ff.).

    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NStZ 2000, 596; BGHSt 48, 126 = NJW 2003, 979; Senatsentscheidung NJW 1988, 2489; vgl. u.a. Träger in LK, § 353 b Rn. 26; Tröndle/Fischer a.a.O. , § 353 b Rn. 13 a).

    Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, eine konkrete Gefährdung durch Erschütterung des Ansehens oder Vertrauens zu untermauern (z.B. Reaktion in der seriösen Presse, zahlreiche schriftliche oder mündliche Proteste aus der Bevölkerung etc.; vgl. SenE NJW 1988, 2489, 2491).

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04
    Der Senat sieht - anders als das OLG Düsseldorf (NStZ 1981, 25; sich anschließend: KG GA 87, 227; NStZ 1999, 427) - keinen Anlass, das richterliche Beratungsgeheimnis aus dem Anwendungsbereich des § 353 b Abs. 1 BGB herauszunehmen.
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04
    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NStZ 2000, 596; BGHSt 48, 126 = NJW 2003, 979; Senatsentscheidung NJW 1988, 2489; vgl. u.a. Träger in LK, § 353 b Rn. 26; Tröndle/Fischer a.a.O. , § 353 b Rn. 13 a).
  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04
    Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen (abstrakt) zu rechnen ist (BGHSt 20, 342; ähnlich: BGH MDR 1963, 426; OLG Köln GA 1973, 57; Träger in LK, § 353 b Rn. 27).
  • OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 486/87

    Verurteilung wegen übler Nachrede durch Aufstellen einer unwahren Behauptung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04
    Die tatrichterliche Auslegung kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie lückenhaft ist, gegen Sprach- und Denkgesetze oder gegen anerkannte Auslegungsregeln verstößt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung NJW 1988, 1802; NJW 1993, 1486).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04
    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NStZ 2000, 596; BGHSt 48, 126 = NJW 2003, 979; Senatsentscheidung NJW 1988, 2489; vgl. u.a. Träger in LK, § 353 b Rn. 26; Tröndle/Fischer a.a.O. , § 353 b Rn. 13 a).
  • OLG Köln, 28.01.1992 - Ss 567/91

    Inkriminierte Äußerung; Fernsehspiel; Ansicht; Politiker; Beleidigung;

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04
    Die tatrichterliche Auslegung kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie lückenhaft ist, gegen Sprach- und Denkgesetze oder gegen anerkannte Auslegungsregeln verstößt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung NJW 1988, 1802; NJW 1993, 1486).
  • KG, 08.04.1999 - 4 Ws 35/99
    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04
    Der Senat sieht - anders als das OLG Düsseldorf (NStZ 1981, 25; sich anschließend: KG GA 87, 227; NStZ 1999, 427) - keinen Anlass, das richterliche Beratungsgeheimnis aus dem Anwendungsbereich des § 353 b Abs. 1 BGB herauszunehmen.
  • OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses

    Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen (abstrakt) zu rechnen ist (SenE vom 11.01.2005-8 Ss 460/04 -).

    Sie entsprechen auch den Grundsätzen zu § 353 b StGB , die der Senat in seiner - das richterliche Beratungsergebnis betreffenden - Entscheidung vom 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - wiedergegeben hat (NJW 2005, 1000 = NStZ 2005, 387 = StraFo 2005, 216).

  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Wichtige öffentliche Interessen können aber auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403; Senat NJW 1988, 2489; SenE v. 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - = NJW 2005, 1000 = NStZ 2005, 387 = StraFo 2005, 216; SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52- 53/09 - = NJW 2010, 166).

    Es müssen Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, eine konkrete Gefährdung durch Erschütterung des Ansehens oder Vertrauens zu untermauern (z.B. Reaktion in der seriösen Presse, zahlreiche schriftliche oder mündliche Proteste aus der Bevölkerung etc.; vgl. SenE v. 30.06.1987 - SS 234/87 - = NJW 1988, 2489; SenE v. 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - = NJW 2005, 1000).

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