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   OLG Karlsruhe, 06.11.2017 - 2 Rb 8 Ss 606/17   

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https://dejure.org/2017,43809
OLG Karlsruhe, 06.11.2017 - 2 Rb 8 Ss 606/17 (https://dejure.org/2017,43809)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.11.2017 - 2 Rb 8 Ss 606/17 (https://dejure.org/2017,43809)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. November 2017 - 2 Rb 8 Ss 606/17 (https://dejure.org/2017,43809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Bußgeldbewerter Verstoß gegen den Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg: Duldung des Verzehrs auswärtig bestellter Speisen durch den Betreiber einer Rauchergaststätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bußgeldbewerter Verstoß gegen den Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg: Duldung des Verzehrs auswärtig bestellter Speisen durch den Betreiber einer Rauchergaststätte

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz BW durch Zurverfügungstellung von Besteck zum Verzehr von durch einen Lieferservice gelieferten Speisen in einer Rauchergaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kalte Frikadellen mit Salzgurken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rauchergaststätte in Baden-Württemberg - und das Essen vom Lieferdienst

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.02.1991 - 2 Ss 220/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2017 - 2 Rb 8 Ss 606/17
    Demzufolge bedarf es keiner Entscheidung, ob es sich überhaupt um eine einheitliche Tat im prozessualen Sinne handelte und somit vom Vorwurf im Bußgeldbescheid umfasst wäre (vgl. auch Senat, Beschluss vom 14.02.1991 - 2 Ss 220/90 -, Die Justiz 1991, 426).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2017 - 2 Rb 8 Ss 606/17
    Hiervon werden lediglich in bestimmten Fällen nach § 7 Abs. 2 LNRSchG (idF vom 03.03.2009; GBl. S. 81) Ausnahmen gemacht; die gesetzliche Erweiterung im Unterschied zu § 7 Abs. 2 LNRSchG idF vom 25.07.2007 (GBl. S. 337) erfolgte vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 (BVerfGE 121, 317; LT-Drs. 14/3661 S. 1).
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