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   OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss-OWi 12/04, 8 Ss-OWi 12/04 B, 8 Ss OWi 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3859
OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss-OWi 12/04, 8 Ss-OWi 12/04 B, 8 Ss OWi 12/04 (https://dejure.org/2004,3859)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.09.2004 - 8 Ss-OWi 12/04, 8 Ss-OWi 12/04 B, 8 Ss OWi 12/04 (https://dejure.org/2004,3859)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04, 8 Ss-OWi 12/04 B, 8 Ss OWi 12/04 (https://dejure.org/2004,3859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldbuße und Fahrverbot wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit durch Nichtbeachtung einer Fußgängerampel

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Rot über die Ampel Das Gefühl eines Polizisten genügt nicht, um einen "qualifizierten Rotlichtverstoß" nachzuweisen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Keine freie Schätzung bei Rotlichtverstoß

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine freie Schätzung bei Rotlichtverstoß

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Schätzung eines Polizeibeamten bei qualifizierten Rotlichtverstoß

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3439
  • NZV 2004, 651
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04
    Zeitschätzungen sind jedoch wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet (OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.1997 - 3 Ss OWi 1540/96; vgl. BayObLG VRS 103, 449 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345; OLG Düsseldorf, DAR 2003, 85; Senat VRS 100, 140).

    Infolgedessen bedarf es in einem solchen Fall einer Darlegung tatsächlicher Anhaltspunkte, die eine Überprüfung der Schätzung auf ihre Zulässigkeit zulassen - z. B. der Zählweise beim Mitzählen (vgl. dazu Senat VRS 106, 214), der Geschwindigkeit des Betroffenen und seine Entfernung von der Ampelanlage bei Lichtwechsel auf Rot oder zumindest der Beschreibung eines während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgangs, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat (Senat VRS 100, 140 mit Nachweisen).

    Freie Schätzungen aufgrund bloß gefühlmäßiger Erfassung der verstrichenen Zeit sind zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich ungeeignet (BayObLG a.a.O.; vgl. Senat VRS 100, 140).

    Ist - wie nach den Urteilsgründen hier - eine Halterlinie vorhanden, dann ist für die Bemessung der Rotlichtdauer grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem das Fahrzeug des Betroffenen die Haltelinie überfährt (Senat VRS 100, 140 m.N.).

  • OLG Köln, 12.12.2003 - Ss 527/03

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04
    Der Tatrichter muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 106, 214 m.N.).

    Infolgedessen bedarf es in einem solchen Fall einer Darlegung tatsächlicher Anhaltspunkte, die eine Überprüfung der Schätzung auf ihre Zulässigkeit zulassen - z. B. der Zählweise beim Mitzählen (vgl. dazu Senat VRS 106, 214), der Geschwindigkeit des Betroffenen und seine Entfernung von der Ampelanlage bei Lichtwechsel auf Rot oder zumindest der Beschreibung eines während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgangs, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat (Senat VRS 100, 140 mit Nachweisen).

    Wenngleich aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen davon ausgegangen werden könnte, dass der Betroffene jedenfalls gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO verstoßen hat, muss das Urteil insgesamt aufgehoben werden, da die Frage, ob es sich um einen qualifizierten oder nur um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt, den Schuldumfang betrifft und die hierzu zu treffenden Feststellungen untrennbar mit den Schuldfeststellungen verknüpft sind (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 106, 214).

  • BayObLG, 19.06.2002 - 1 ObOWi 79/02

    Urteilsgründe bei qualifiziertem Rotlichtverstoß - Darstellung der von Zeugen

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04
    Zeitschätzungen sind jedoch wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet (OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.1997 - 3 Ss OWi 1540/96; vgl. BayObLG VRS 103, 449 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345; OLG Düsseldorf, DAR 2003, 85; Senat VRS 100, 140).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall der zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 423/07 -, ; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 3 - 26/11 (RB) -, ; OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. November 2002 - 2b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I -, ; für den Fall der gezielten Überwachungeiner Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, ; OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - Ss 527/03 B -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 1999 - 2b Ss (OWi) 129/99 - (OWi) 65/99 I -, ; VRS 93, 462) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln,Beschluss vom 20. März 2012 - III-1 RBs 65/12 -, ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2015 - Ss (Bs) 76/2015 (44/15OWi) -, ).

    Solche Umstände, durch die die Richtigkeit einer Schätzung erhärtet wird, können sich - je nach den Umständen des Einzelfalls - etwa aus der angewandten Zählmethode (gedankliches Aussprechen der Zahlen "einundzwanzig, zweiundzwanzig": vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - Ss 527/03 B -, ; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2009 - 3 Ss OWi 55/09 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 1999 - 2b Ss (OWi) 129/99 - (OWi) 65/99 I -, ; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 45 m.w.N.) oder einem während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgang, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat, ergeben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04 -, ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 1998 - 2 Ss (OWi) 215/98 - (OWi) 66/98 II -, ).

    Freie Schätzungen aufgrund einer bloß gefühlsmäßigen Erfassung der verstrichenen Zeit sind jedenfalls zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich ungeeignet (vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 7. September 2004 - 8 Ss-OWi 12/04 - und vom 2. Januar 2001 - Ss 537/00 (B) -, ).

  • OLG Köln, 20.03.2012 - 1 RBs 65/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugung hinsichtlich des Vorliegen eines

    Der Tatrichter muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 07.09.2004 - 8 Ss-OWi12/04 - = NJW 2004, 3439 = NZV 2004, 651 = DAR 2005, 50 = VRS 107, 384).

    Denn die Frage der Rotlichtdauer betrifft den Schuldumfang und die hierzu getroffenen Feststellungen sind untrennbar mit den Schuldfeststellungen verknüpft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat NJW 2004, 3439).

  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ss OWi 550/09

    Rotlichtverstoß, Rotlichtzeit, Zeugenaussagen, qualifizierter Verstoß

    Dennoch sind Zeitschätzungen - vor allem wenn sie nicht im Rahmen einer gezielten Überwachung vorgenommen werden - wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls grundsätzlich mit einer erheblichen Fehleranfälligkeit behaftet (OLG Köln, 8 Ss Owi 12/04).
  • OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06
    Damit korrespondieren Grundsätze zur Einschätzung der Beweiskraft entsprechender Bekundungen, da die Schätzung eines Zeitablaufs im allgemeinen mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (OLG Düsseldorf NZV 1995, 197; OLG Jena VRS 107, 200 [202]; KG NZV 1995, 240; BayObLG NZV 1995, 497; SenE v. 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04 - = NJW 2004, 3439 = DAR 2005, 50 = NZV 2004, 651 = VRS 107, 384).

    Aber auch in diesem Fall gilt, dass zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung generell ungeeignet sind, da erfahrungsgemäß hierbei ein erhebliches Fehlerrisiko besteht (BayObLG DAR 2002, 520 = NZV 2002, 518 = NStZ-RR 2002, 345 [346] = VRS 103, 449; OLG Düsseldorf DAR 2003, 85 [86]; OLG Rostock VRS 109, 27 [31]; vgl. a. SenE v. 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04 - = NJW 2004, 3439 = DAR 2005, 50 = NZV 2004, 651 = VRS 107, 384; SenE v. 30.12.2005 - 82 Ss OWi 54/05 -).

    Dass die Beamten die Dauer der Rotphase gemessen (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2000, 579 = VRS 99, 294) oder durch Mitzählen ("21, 22, 23" - vgl. hierzu OLG Brandenburg DAR 1999, 512; OLG Düsseldorf VRS 93, 462; NZV 2000, 134 = VRS 98, 225; Sen v. 8.05.1998 -Ss 155/98 B - SenE v. 12.12.2003 - Ss 527/03 B - = VRS 106, 214 [215] = zfs 2004, 432;.

    Denn die Frage der Rotlichtdauer betrifft den Schuldumfang und die hierzu getroffenen Feststellungen sind untrennbar mit den Schuldfeststellungen verknüpft (SenE v. 08.02.2000 - Ss 51/00 B - = VRS 98, 389 [392]; SenE VRS 92, 228; SenE v. 04.12.1998 - Ss 571/98 B - SenE v. 02.01.2001 - Ss 537/00 B - = VRS 100, 140 [142]; SenE v. 22.05.2003 - Ss 198/03 B - SenE v. 09.09.2003 - Ss 250/03 B - SenE v. 07.09.2004 - 8 Ss-OWi 12/04 - = NJW 2004, 3439 = DAR 2005, 50 [51] = NZV 2004, 651 = VRS 107, 384; OLG Düsseldorf VRS 95, 439 = NZV 1999, 94).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2015 - Ss (BS) 76/15

    Rotlichtverstoß - Heranziehung einer Sekundenschätzung eines Polizisten

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall einer zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2008, 309 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 3-26/11 (RB), Rn. 7 nach juris; OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 11 nach juris; für den Fall einer gezielten Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2001, 177 f. - Rn. 6 nach juris; NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 nach juris; OLG Köln VRS 106, 214 ff. - Rn. 11 nach juris; für beide Fälle: vgl. OLG Düsseldorf DAR 2003, 234 - Rn. 7 f. nach juris) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln ZfSch 2012, 292 ff. - Rn. 22 nach juris).

    Solche Umstände, durch die die Richtigkeit einer Schätzung erhärtet wird, können sich - je nach den Umständen des Einzelfalls - etwa aus der angewandten Zählmethode (gedankliches Aussprechen der Zahlen "einundzwanzig, zweiundzwanzig": vgl. etwa OLG Köln VRS 106, 214 ff. - Rn. 12 nach juris; OLG Hamm NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 ff. nach juris ; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 45 m. w. N.) oder einem während der Rotlichtdauer abgelaufenen, zeitlich eingrenzbaren Vorgang, an dem sich der Zeuge bei seiner Schätzung orientiert hat, ergeben (vgl. OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 11 nach juris).

    Freie Schätzungen aufgrund einer bloß gefühlsmäßigen Erfassung der verstrichenen Zeit sind jedenfalls zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich ungeeignet (vgl. OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 12 nach juris).

  • LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17

    Feststellungsklage betreffend den Fortbestand geschlossener Verträge über die

    Geschäftsgrundlage eines Vertrages kann nur sein, was den Vereinbarungen zu Grunde liegt, nicht die Vereinbarung selbst (vgl. BGH NJW 2004, 3439, 3441).

    Grundsätzlich kommt zwar auch ohne ausdrücklichen Austausch der Parteien hierüber das Äquivalenzverhältnis, namentlich dass der vereinbarte Preis dem Wert der Leistung entspricht, als Geschäftsgrundlage in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3439, 3441).

  • OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04

    Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einem

    Handelt es sich - wie hier - um die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, so ist es zwar grundsätzlich möglich, dass der Tatrichter seine sichere Überzeugung auf Grund von Angaben eines den Tathergang beobachtenden Polizeibeamten, der die Dauer der Rotlichtphase lediglich schätzen kann, gewinnt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 7.9. 2004, Az. 8 Ss-OWi 12/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.2. 2003, Az. IV-2 a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03; III, 2a Ss (OWi)- 2/03 - (OWi) 7/03 III; BayObLG, Beschl. v. 19.6.2002, Az. 1 ObOWi 79/92; KG, Beschl. v. 5.9.2001, Az. 2 Ss 85/01 - Ws (B) 418/01; 2 Ss 85/01 - 3 Ws (B) 418/01; sämtliche zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 216f. - Beschl. v. 25.3.1996, Az. 2 Ss OWi 248/96).Jedoch muss dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Schätzung eines Zeitablaufs allgemein mit hoher Unsicherheit behaftet ist, was insbesondere dann gilt, wenn ein Polizeibeamter den das Rotlicht überfahrenden Autofahrer nicht gezielt, sondern zufällig beobachtet hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2002, Az. 2 b Ss (OWi) 216/02 - (OWi) 68/02 I; BayObLG, Beschl. v. 17.8.1995, Az. 1 ObOWi 272/95; zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07

    Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem

    Bloße Schätzungen sind wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet (vgl. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 29.12.2004, NZV 2005, 209, 210 m.w.N; OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2004, NJW 2004, 3439 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 1 Ss OWi 92 B/05

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog.

    Bei Annahme eines sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes muss der Tatrichter für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, dass seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. Beschluss des 2. Senats vom 29. Dezember 1999 - 2 Ss (OWi) 187 B/99 - vgl. im übrigen OLG Köln NJW 2004, 3439; VRS 106, 214).
  • KG, 24.09.2008 - 2 Ss 239/08

    Anforderung an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Zeitschätzung bei einem

    Zwar ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, auf das Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes aus den Angaben eines Zeugen zu schließen, jedoch ist dabei zu berücksichtigen, dass zur Feststellung von Zeitintervallen im Sekundenbereich freie Schätzungen aufgrund gefühlsmäßiger Erfassung generell ungeeignet sind, da erfahrungsgemäß hierbei ein erhebliches Fehlerrisiko besteht, und der Fall nur dann anders liegt, wenn der Zeitfeststellung eine konkrete Vorgehensweise zugrunde lag, die darauf gerichtet war, Schätzfehler zu vermeiden, wobei dies vor allem dann in Betracht kommt, wenn es sich um Feststellungen von Polizeibeamten handelt, die gezielt zu einer Rotlichtüberwachung eingesetzt waren und eine bestimmte Messmethode angewandt haben (vgl. OLG Düsseldorf VRS 98, 225 (226) ; BayObLG VRS 103, 494 (450 f.); OLG Köln VRS 107, 384 (385) ).
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