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   BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65   

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BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65 (https://dejure.org/1965,232)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1965 - 8 StE 1/65 (https://dejure.org/1965,232)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1965 - 8 StE 1/65 (https://dejure.org/1965,232)
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Pätsch

Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Strafrecht: Zur Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen durch die Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 21.03.1966)

    Pätsch-Urteil: Wägen, wägen

  • spiegel.de (Pressebericht, 17.11.1965)

    Ein Gulliver im Land der Riesen - Zum Urteil gegen Werner Pätsch

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Werner Pätsch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 342
  • NJW 1966, 1227
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.11.2018 - StB 34/18

    Offenbaren von Staatsgeheimnissen (schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit;

    Die Abgrenzung zwischen lediglich abstrakter Möglichkeit und einer solchen Wahrscheinlichkeit, mit der aus gegebener Sachlage nach menschlicher Erfahrung und den Gesetzen der Verursachungslehre ein schädigender Erfolg zu erwarten ist, ist dabei im Einzelfall aufgrund tatrichterlicher Würdigung vorzunehmen, wobei die maßgeblichen Umstände für die Besorgnis des Schadenseintritts unterschiedliches Gewicht haben können (BGH, Beschluss vom 15. Februar 1963 - 4 StR 404/62, BGHSt 18, 271 ff.; Urteil vom 8. November 1965 - 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 348; vgl. auch BayObLG, Urteil vom 9. Mai 1957 - 3 St 18/57, NJW 1957, 1327 f.; LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 94 Rn. 8).

    Es reicht auch aus, dass sonstige Umstände vorliegen, die bei normalem Ablauf der Geschehnisse mit Wahrscheinlichkeit erwarten lassen, dass eine fremde Regierung von dem Staatsgeheimnis Kenntnis erlangen werde (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1962 - 7 StE 3/62, juris Rn. 36; vom 8. November 1965 - 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 348).

    Der Gefahreintritt kann in der Gesamtschau der Umstände insbesondere dann zu verneinen sein, wenn der unbefugte Empfänger im Einzelfall die volle Gewähr dafür bietet, dass er von dem Geheimnis keinen die äußere Sicherheit beeinträchtigenden Gebrauch machen werde; eine solche Gewähr kommt etwa bei besonderer beruflicher Verschwiegenheitspflicht und persönlicher Zuverlässigkeit in Betracht (BGH, Urteil vom 8. November 1965 - 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 349, 364 für einen Rechtsanwalt oder Bundestagsabgeordneten).

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Die Tatsache, daß der Angeklagte die Ergebnisse der in der Datensammlung Hepolis durchgeführten Abfragen jeweils an Personen aus dem Prostitutionsmilieu des F. Bahnhofsviertels weitergab, die ihn zuvor unmittelbar zu diesen Abfragen veranlaßt hatten und demnach ein Interesse an den entsprechenden Informationen besaßen, rechtfertigt die Annahme einer konkreten Gefahr (BGHSt 20, 342, 348; BayObLG NStZ 1999, 568, 569).
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    In diesem Sinne kann auch rechtswidriges Handeln Dritter im Einzelfall eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache darstellen (vgl. BGHSt 20, 342, 354 ff.; Hoyer in SK aaO Rdn. 5).

    cc) Gleichermaßen kann dahingestellt bleiben, ob der Angeklagte deshalb von der Verschwiegenheitspflicht entsprechend § 61 Abs. 4 BBG befreit oder befugt war, die aktenkundigen verwaltungsinternen Vorgänge zu offenbaren, weil er zum Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung handelte (vgl. BVerfGE 28, 191, 202 ff.; BGHSt 20, 342, 365, 367 f.; Träger in LK 10. Aufl. § 353b Rdn. 35; Plog/Wiedener/Lemhöfer, BBG/BeamtenVG § 61 Rdn. 7; Battis, BBG 2. Aufl. § 61 Rdn. 4 f.).

  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Werden Tatsachen, deren Kenntnis nur einem bestimmten geschlossenen Personenkreis vorbehalten ist, weiteren Personen bekannt, so geht deren Geheimnischarakter dadurch noch nicht verloren (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1965 - 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 383; RG, Urteil vom 4. März 1940 - 2 D 31/40, RGSt 74, 110, 111; Vormbaum in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 353b Rn. 7; Graf in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 353b Rn. 22 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 7 StS 1/19

    Finanzplan für Rüstungsprojekte: Haft für Ex-Journalist nach Geheimnisverrat

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Abgrenzung zwischen lediglich abstrakter Möglichkeit und einer solchen Wahrscheinlichkeit, mit der aus gegebener Sachlage nach menschlicher Erfahrung und den Gesetzen der Verursachungslehre ein schädigender Erfolg zu erwarten ist, im Einzelfall vorzunehmen (BGH vom 29. November 2018, StB 34/18, juris Rn. 25 bis 30; vom 20. Dezember 1962, 7 StE 3/62, juris Rn. 36; vom 8. November 1965, 8 StE 1/65, BGHSt 20, 342, 348).
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

    b) Aus dem hiernach unbeschränkten Geheimnisbegriff ergibt sich, daß es ausreicht, wenn die (konkrete, BGHSt 20, 342/348; OLG Düsseldorf NJW 1989, 1872 ; LK/Träger § 353 b Rn. 27) Gefährdung der öffentlichen Interessen nur mittelbare Folge des Geheimnisbruchs ist, wie etwa dann, wenn durch dessen Bekanntwerden das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der öffentlichen Verwaltung erschüttert werden kann.

    Demnach kommt eine konkrete Gefährdung in Fällen wie hier nicht erst dann in Betracht, wenn der Geheimnisbruch einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist; es kann bereits genügen, wenn die Offenbarung nur gegenüber einem einzelnen erfolgt ist, wie beispielsweise einem zur Veröffentlichung bereiten Journalisten (vgl. BGHSt 20, 342/349).

  • OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04

    Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung

    Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen (abstrakt) zu rechnen ist (BGHSt 20, 342; ähnlich: BGH MDR 1963, 426; OLG Köln GA 1973, 57; Träger in LK, § 353 b Rn. 27).
  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, daß die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und daß sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (RG DStR 1938, 321; BGHSt 11, 401, 404; 20, 342, 348; OLG Köln GA 1973, 57, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 170; LK-Träger a.a.O. Rn. 26; Dreher/Tröndle a.a.O. Rn. 13; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 [OLG Düsseldorf 26.05.1982 - 5 Ss 225/82] ; Schönke/Schröder-Lenckner a.a.O. Rn. 6; SK-Samson, StGB, § 353 b Rn. 12; Schumann NStZ 1985, 170 ff.).

    Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen ("abstrakt") zu rechnen ist (BGHSt 20, 342, 348; ähnlich: BGH MDR 1963, 426; OLG Köln a.a.O.; LK-Träger.a.a.O. Rn. 27).

  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

    Die Kammer berücksichtigte, dass die bewusste Verletzung von Amtspflichten zwar Beweisanzeichen, aber noch kein ausreichender Beweis für die Fahrlässigkeit war (BGH, Urt. v. 8.11.1965 - 8 StE 1/65 = NJW 1966, 1227, 1233).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 6 StS 3/18

    Bedingter Vorsatz für Verletzung eines Staatsgeheimnisses

    Hieran hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Mai 1965 (6 StE 4/64; NJW 1965, 1187, 1190) sowie mit Urteil vom 8. November 1965 (8 StE 1/65; BGHSt 20, 342, 348) festgehalten.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
  • KG, 11.07.1991 - 1 AR 356/90

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Strafverfahrens; Zuständigkeit für die

  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

  • BGH, 23.09.1976 - III ZR 121/74
  • LG Potsdam, 12.07.2006 - 24 KLs 9/06

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Journalisten

  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 110/74

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges - Voraussetzungen für eine

  • OLG Hamburg, 16.05.1977 - I Ss 13/77
  • BGH, 24.05.1967 - 7 StE 1/67

    Geheimhaltungsbedürftigkeit von Namen Angehöriger des Verfassungsschutzes -

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