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   LG Oldenburg, 19.01.2015 - 8 T 16/15   

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LG Oldenburg, 19.01.2015 - 8 T 16/15 (https://dejure.org/2015,61068)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 19.01.2015 - 8 T 16/15 (https://dejure.org/2015,61068)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 8 T 16/15 (https://dejure.org/2015,61068)
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   LG Hannover, 30.04.2015 - 8 T 16/15   

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LG Hannover, 30.04.2015 - 8 T 16/15 (https://dejure.org/2015,25993)
LG Hannover, Entscheidung vom 30.04.2015 - 8 T 16/15 (https://dejure.org/2015,25993)
LG Hannover, Entscheidung vom 30. April 2015 - 8 T 16/15 (https://dejure.org/2015,25993)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2015 - 18 T 522/15

    Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im

    Auszug aus LG Hannover, 30.04.2015 - 8 T 16/15
    10 Zutreffend hat das Amtsgericht angenommen, dass in dem vorliegenden Fall die Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger maßgeblich ist, die von dem deutschen Gesetzgeber umzusetzen war (so auch LG Stuttgart, Beschluss v. 16.02.2015, Az. 19 T 43/15, juris Rdnr. 31 f., LGNürnberg-Fürth, Beschluss v. 18.02.2015, Az. 18 T 522/15).
  • BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der

    Auszug aus LG Hannover, 30.04.2015 - 8 T 16/15
    Nach der derzeitigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland kann die Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung daher weder auf eine unerlaubte Einreise des Betroffenen (vgl. BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14) noch auf Fluchtgefahr bzw. eine Entziehungsabsicht des Betroffenen (vgl. BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14) gestützt werden.
  • LG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 T 43/15

    Abschiebungshaft: Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungshaft

    Auszug aus LG Hannover, 30.04.2015 - 8 T 16/15
    10 Zutreffend hat das Amtsgericht angenommen, dass in dem vorliegenden Fall die Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger maßgeblich ist, die von dem deutschen Gesetzgeber umzusetzen war (so auch LG Stuttgart, Beschluss v. 16.02.2015, Az. 19 T 43/15, juris Rdnr. 31 f., LGNürnberg-Fürth, Beschluss v. 18.02.2015, Az. 18 T 522/15).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Auszug aus LG Hannover, 30.04.2015 - 8 T 16/15
    Nach der derzeitigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland kann die Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung daher weder auf eine unerlaubte Einreise des Betroffenen (vgl. BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14) noch auf Fluchtgefahr bzw. eine Entziehungsabsicht des Betroffenen (vgl. BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14) gestützt werden.
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    aa) Das ergibt sich entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso LG Hannover, Beschluss vom 30. April 2015 - 8 T 16/15, juris Rn. 15) allerdings nicht schon daraus, dass Art. 15 Abs. 1 Satz 1 der Rückführungsrichtlinie die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung auch aus anderen Gründen als der Fluchtgefahr zulässt.
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