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LG Mainz, 23.01.2003 - 8 T 181/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 21 Abs 3 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG
Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über eine Fassadensanierung: Pflicht zur vorherigen Einholung von Alternativangeboten; Abgrenzung zwischen modernisierender Instandsetzung und Instandhaltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Worms, 20.04.1998 - 4 II 89/97
- LG Mainz, 23.01.2003 - 8 T 181/98
- OLG Zweibrücken, 19.08.2003 - 3 W 38/03
Wird zitiert von ... (2)
- LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
Wer vergibt große Reparaturaufträge?
Jedoch lässt sich auch im Fall einer Grundsatzentscheidung nur aufgrund von im Vorfeld erholten Angeboten verschiedener Fachunternehmen der aus fachlicher Sicht notwendige Sanierungsaufwand ersehen (vgl. LG Mainz, 8 T 181/98). - LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05
Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!
Jedoch lässt sich auch im Fall einer Grundsatzentscheidung nur aufgrund von im Vorfeld erholten Angeboten verschiedener Fachunternehmen der aus fachlicher Sicht notwendige Sanierungsaufwand ersehen (vgl. LG Mainz, 8 T 181/98 v. 23.1.2003).