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   LG Mainz, 02.11.2015 - 8 T 182/15   

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https://dejure.org/2015,45119
LG Mainz, 02.11.2015 - 8 T 182/15 (https://dejure.org/2015,45119)
LG Mainz, Entscheidung vom 02.11.2015 - 8 T 182/15 (https://dejure.org/2015,45119)
LG Mainz, Entscheidung vom 02. November 2015 - 8 T 182/15 (https://dejure.org/2015,45119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Festschreibung der Insolvenzverwaltervergütung durch Bedingung im Insolvenzplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 587
  • NZI 2016, 255
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.02.2017 - IX ZB 103/15

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans; Vereinbarung

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in ZIP 2016, 587 ff veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Bestätigung des Insolvenzplans sei gemäß § 250 Nr. 1 Fall 1 InsO aF von Amts wegen zu versagen.
  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

    Bis zu dessen Beendigung kann der Schuldner die aufgezeigten, vielgestaltigen Mängel wegen des v. ihm mit dem vorbeschriebenen Procedere selbst geschaffenen engen Zeitablaufes nicht mehr beheben (§§ 240, 218 Abs. 1 S. 3 InsO) (s. auch dazu LG Mainz v. 2.11.2015, ZIP 2016, 587 = NZI 2016, 255 zum Fall der Nichtbehebbarkeit wegen stattgefundenem Erörterungstermin).

    Die Regelung zur Deckelung der Verwaltervergütung bei Planüberwachung unter 2.6, letzter Absatz, der plangestaltenden Regelungen ("Kosten für die Planüberwachung fallen nicht gesondert an, sondern sind mit der o.a. Insolvenzverwaltervergütung abgegolten. Der Insolvenzverwalter darf hierfür einen Zuschlag von bis zu 10% auf die Regelvergütung beantragen.") ist unwirksam, was gem. § 231 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu berücksichtigen ist (LG Mainz v. 2.11.2015, ZIP 2016, 587, 590; zust. Storz, NZI 2016, 259; Hingerl, ZIP 2015, 159, 162; Reinhardt, ZInsO 2015, 943, 945).

    Das Gericht schließt sich der Rechtsansicht an, dass vergütungsbegrenzende Klauseln im Plan unwirksam sind, denn die Verwaltervergütung steht nicht zur Disposition der Gläubigerschaft und das Insolvenzgericht wird als Nichtbeteiligter nicht durch Planregelungen gebunden (LG Mainz v. 2.11.2015, ZIP 2016, 587 = NZI 2016, 255 (vollst. Tatbestand); zust. Storz, NZI 2016, 259; Madaus/Heßel, ZIP 2013, 2088, 2090; AG Hamburg v. 20.12.2013, ZIP 2014, 237, 239; abl.

  • AG Köln, 06.04.2016 - 74 IN 45/15

    Die sachgerechte Abgrenzung der Gruppen der Gläubiger in einem Insolvenzplan

    Eine Vergütungsbestimmung im Insolvenzplan dagegen ist entgegen der seitens des Schuldners zitierten, insoweit unzutreffenden Entscheidung des LG München als unzulässig zurückzuweisen (zutreffend LG Mainz, Beschl. v. 02.11.2015, 8 T 182/15).
  • AG Göttingen, 04.07.2018 - 74 IK 194/16

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Versagungsfällen

    Nach einem Teil der Rechtsprechung (LG Göttingen NZI 2017, 975 mit Anm. Siebert Via 2018, 4 = ZInsO 2017, 2576 = ZVI 2018, 257 m.w. N.) kann zwar über einen Versagungsantrag gem. § 290 InsO nicht vor dem Schlusstermin (bzw. vor Anordnung des schriftlichen Verfahrens) entschieden werden (a. A. AG Göttingen NZI 2016, 255 = VIA 2016, 30 mit zust. Anm. Schmittmann = ZInsO 2016, 539 = ZVI 2016, 254 m.w.N.).
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