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   LG Braunschweig, 01.04.2009 - 8 T 262/09 (084)   

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https://dejure.org/2009,25212
LG Braunschweig, 01.04.2009 - 8 T 262/09 (084) (https://dejure.org/2009,25212)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 01.04.2009 - 8 T 262/09 (084) (https://dejure.org/2009,25212)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 01. April 2009 - 8 T 262/09 (084) (https://dejure.org/2009,25212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 GBO; § 165 InsO; § 173 InsO
    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Eintragung einer Auflassungsvormerkung; Formvorschriften einer Zustimmung von Gläubigerin zum freihändigen Verkauf eines Grundstücks; Berechtigung eines Treuhänders zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks im ...

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 313
    Freihändige Veräußerung von belastetem Grundbesitz im Verbraucherinsolvenzverfahren durch den Treuhänder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens; Eintragung einer Auflassungsvormerkung; Formvorschriften einer Zustimmung von Gläubigerin zum freihändigen Verkauf eines Grundstücks; Berechtigung eines Treuhänders zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kiel, 15.09.2004 - 24 T 14/04

    Berechtigung des Treuhänders des Grundstückseigentümers zum Verkauf des zur

    Auszug aus LG Braunschweig, 01.04.2009 - 8 T 262/09
    Die Kammer folgt im Übrigen, ebenso wie das Grundbuchamt, der überzeugenden Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 15.09.2004 ( 24 T 14/04 ), nach welcher der Treuhänder im vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahren nicht notwendig eine Frist gem. § 173 Abs. 2 InsO setzen muss, sondern auch dann freihändig veräußern darf, wenn die absonderungsberechtigten Gläubiger damit einverstanden sind.
  • OLG Hamm, 04.11.2011 - 15 W 698/10

    Verfügungsbefugnis des Treuhänders hinsichtich der rechtsgeschäftlichen

    Der Senat schließt sich der mittlerweile wohl h.A., wonach § 313 Abs. 3 S.1 InsO jedenfalls keine dinglich wirksame Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Treuhänders ist (vgl. LG Braunschweig BeckRS 2009, 23907; LG Kiel RPfleger 2004, 730; Kesseler MittBayNot 2007, 22ff; Uhlenbruch/Vallender, InsO, 13.Aufl., § 313 Rdn.106a; Gutachten DNotI 2007, 129f; wohl auch Wimmer/Kothe/Busch, InsO, 6.Aufl. § 313 Rdn.90; unklar.
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