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   LG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 T 955/07 (377)   

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LG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 T 955/07 (377) (https://dejure.org/2007,33369)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 20.12.2007 - 8 T 955/07 (377) (https://dejure.org/2007,33369)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 (377) (https://dejure.org/2007,33369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattung und Neufestsetzung der Vergütung eines Betreuers; Persönliche und berufliche Voraussetzungen für die Führung einer Betreuung; Geltendmachung einer überzahlten Betreuervergütung; Feststellung eines Rückforderungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung und Neufestsetzung der Vergütung eines Betreuers; Persönliche und berufliche Voraussetzungen für die Führung einer Betreuung; Geltendmachung einer überzahlten Betreuervergütung; Feststellung eines Rückforderungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rückforderungsanspruch wegen überbezahlter Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1117 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05

    Rückforderung einer Betreuervergütung

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 T 955/07
    Vielmehr ist das vorliegende Verfahren lediglich dazu bestimmt, auf die Durchsetzung eines festgestellten Rückforderungsanspruchs hinzuwirken und eine Rückzahlungsanordnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 JBeitrO anzukündigen (vgl. OLG Köln FGPrax 2006, 116 f; BayObLG FamRZ 2003, 1221 ff. , beide m.w.N.).

    Der Vertrauensgrundsatz hindert die Rückforderung von überzahlten Betreuervergütungen nur dann, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber demöffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage Vorrang einzuräumen ist (vgl. OLG Köln FGPrax 2006, 116 f [OLG Köln 20.01.2006 - 16 Wx 203/05] ).

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 T 955/07
    Vielmehr ist das vorliegende Verfahren lediglich dazu bestimmt, auf die Durchsetzung eines festgestellten Rückforderungsanspruchs hinzuwirken und eine Rückzahlungsanordnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 JBeitrO anzukündigen (vgl. OLG Köln FGPrax 2006, 116 f; BayObLG FamRZ 2003, 1221 ff. , beide m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2003 - VII K 1/03

    Erinnerung; Einwendungen gegen Gerichtskostenforderung

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 T 955/07
    Verjährung oder Aufrechnung, sondern alle Einwendungen gegen den geltend gemachten zu vollstreckenden Anspruch (vgl. Beschluss des BFH vom 25.02.2003 Az.: VII K 1/03 ).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Insbesondere ist die Betreuerin durch die gerichtliche Festsetzung der Betreuervergütung beschwert, weil diese eine Beitreibung des überzahlten Betrags im Wege des Justizbeitreibungsverfahrens nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 JBeitrO vorbereitet (vgl. OLG Köln FGPrax 2006, 116; LG Braunschweig Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 - juris Rn. 17).

    Ihr steht insoweit ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zu (OLG Köln FGPrax 2006, 116; LG Braunschweig Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 - juris Rn. 13; vgl. zur Rückforderung zu viel gezahlter Sachverständigenvergütung Bach/Meyer/Höver JVEG 25. Aufl. § 2 JVEG Rn. 2.10), welcher im Wege des Justizbeitreibungsverfahrens nach § 1 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 JBeitrO nach vorheriger Festsetzung im gerichtlichen Festsetzungsverfahren beizutreiben ist.

    Dabei ist der Begriff der Einwendung i.S.d. § 8 JBeitrO weit zu verstehen; er umfasst sämtliche Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch (vgl. LG Braunschweig Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 - juris Rn. 18 unter Hinweis auf BFH Beschluss vom 25. Februar 2003 - VII K 1/03 - juris Rn. 3).

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (OLG Köln FGPrax 2006, 116 unter Berufung auf BVerwG NJW 1985, 2436, 2437; LG Braunschweig Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 - juris Rn. 21; LG Detmold Beschluss vom 12. Mai 2010 - 3 T 8/10 - juris Rn. 3; Keidel/Engelhardt FamFG 17. Aufl. § 168 Rn. 5; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 4. Aufl. § 168 Rn. 5; Zöller/Lorenz ZPO 30. Aufl. § 168 FamFG Rn. 3; vgl. auch zur Rückforderung zu viel gezahlter Sachverständigenvergütung OLG Karlsruhe Justiz 1991, 208).

  • LG Dessau-Roßlau, 17.04.2012 - 1 T 97/11

    Betreuervergütung: Erlöschen sowie Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs auf

    Damit erlischt gemäß § 8 JBeitrO i. V. m. § 1835a Abs. 4 BGB der Rückforderungsanspruch auf Rückerstattung überzahlter Betreuervergütung ebenfalls binnen drei Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (vgl. statt aller: LG Braunschweig, Beschluss vom 20.12.2007, 8 T 955/07 für die Betreuervergütung nach VBVG und § 2 VBVG; zitiert nach juris).

    Die Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Beteiligten zu 1. auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage Vorrang einzuräumen ist (LG Braunschweig, Beschluss vom 20.12.2007; 8 T 955/07; zitiert nach juris).

  • LG Detmold, 06.09.2011 - 3 T 187/11

    Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung verjähren in drei Jahren;

    Demnach hindert der Vertrauensgrundsatz die Rückforderung von überzahlten Betreuervergütungen nur dann, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Betreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage Vorrang einzuräumen ist (LG Braunschweig, Beschluss vom 20.12.2007 - 8 T 955/07 - m.w.N.).
  • KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12

    Betreuervergütung: Bindungswirkung der Art der Betreuerbestellung; Rückzahlung zu

    Anlass, die Ausschlussfrist entsprechend auf Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Vergütungen anzuwenden, besteht nicht (LG Detmold, NJW-RR 2012, 390; im Ergebnis ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Juni 2009 - 11 Wx 84/08 -, juris; a.A. LG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 (377), 8 T 955/07 -, juris; LG Münster, a.a.O.; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 T 97/11 -, juris).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

    Über zwischenzeitliche Zahlung, Verjährung oder Aufrechnung hinaus gehören dazu auch andere Einwendungen, wie sie sonst in einer zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung mittels Zwangsvollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO geltend gemacht werden könnten (vgl. BFH vom 15. November 2007 IX E 11/07 , BFH/NV 2008, 800 zu II 1; LG Braunschweig vom 20. Dezember 2007 8 T 955/07 , [...] Rd. 18; Thüringer Landessozialgericht LSG vom 5. April 2004 L 6 SF 255/04 , [...] Rd. 8 f; zu den Sonderfällen § 8 Abs. 2 JBeitrO vgl. oben 3).
  • LG Leipzig, 23.02.2015 - 1 T 755/14
    Bei dem geltend gemachten Anspruch zwecks Feststellung des Rückforderungsanspruchs und Ankündigung der Rückzahlungsanordnung nach § 1 I Nr. 8 JBeitrO handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch und nicht um einen Anspruch aus § 812 BGB , so dass die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Entreicherungseinrede bereits vom Ansatz her nicht greift (vgl. LG Braunschweig, Beschluss vom 20.12.2007, AZ 8 T 955/07 , Rn. 13).
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