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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 8 Ta 122/06   

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https://dejure.org/2006,11545
LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 8 Ta 122/06 (https://dejure.org/2006,11545)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.07.2006 - 8 Ta 122/06 (https://dejure.org/2006,11545)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 8 Ta 122/06 (https://dejure.org/2006,11545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Erteilung eines Zeugnisses und Herausgabe von Arbeitspapiere sowie auf Zahlung von Überstundenvergütung; Notwendigkeit der Fälligkeit bei der prozessualen Geltendmachung eines Leistungsanspruchs ; Zulässigkeit einer sofortigen ...

  • Judicialis

    EStG § 41 a; ; EStG § 41 b; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; GewO § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 138; GewO § 109
    Unsubstantiierte Geltendmachung des Anspruchs auf Zeugniserteilung und Erstellung der Arbeitspapiere in Prozesskostenhilfeantrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 8 Ta 122/06
    Anstatt einer jeweiligen Einzelanordnung könne der Arbeitnehmer im Rahmen einer klageweisen Geltendmachung einer Überstundenvergütung vortragen, dass die Überstunden zu Erledigung der von dem Arbeitgeber übertragenen Arbeiten notwendig gewesen seien und vom Arbeitgeber in Kenntnis der Arbeitsleistung gebilligt und geduldet worden sein (LAG Köln vom 03.07.2003 und BAG vom 04.05.1994 - 4 AZR 445/93).

    Selbst wenn man die von der Beschwerde im Anschluss an das Landesarbeitsgericht Köln (Entscheidung vom 03.07.2003) und das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 04.05.1994 - 4 AZR 445/93 -) vertretene Auffassung übernimmt, wonach eine Billigung und Duldung von Überstunden durch den Arbeitgeber insbesondere dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer einen bestimmten Zeitraum ohne Rücksicht auf regelmäßige Arbeitszeit gearbeitet hat, genügt dies ohne konkrete Darstellung der jeweils im fraglichen Zeitraum übertragenen Aufgaben nicht, um eine Schlüssigkeit des verfolgten Begehrens anzunehmen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2013 - 10 Ta 31/13

    Leistungsort - Zeugnis - Abholung im Betrieb

    Bei so genannten verhaltenen Ansprüchen, die insbesondere bei Holschulden bestehen, ist die sofortige Klageerhebung nicht gerechtfertigt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 8 Ta 122/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 387/13

    Zulässigkeit der Klage - Nettolohnklage - Anforderungen an die

    Bei der Herausgabe der Fahrerkarte handelt es sich wie auch bei anderen aus dem Eigentum des Arbeitnehmers stammenden und dem Arbeitgeber zur Abwicklung des Arbeitsvertrages überlassenen Papiers um eine Verbindlichkeit, die im Wege der sogenannten Holschuld zu erfüllen ist, so dass es ausreicht, wenn der Schuldner das herauszugebende Papier an seinen Sitz zur Abholung verfügbar hält (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25.07.2007 - 8 Ta 122/06 -).
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