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   LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17   

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https://dejure.org/2017,55678
LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17 (https://dejure.org/2017,55678)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.07.2017 - 8 Ta 133/17 (https://dejure.org/2017,55678)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 8 Ta 133/17 (https://dejure.org/2017,55678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine sofortige Beschwerde des Schuldners entfällt nicht durch die Erfüllung des Anspruchs.Das Ausbildungszeugnis ist äußerlich ordnungsgemäß zu erstellen, muss objektiv richtig sein und einer verkehrsüblichen Bewertung entsprechen. Durch ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Form und Inhalt des Ausbildungszeugnisses

  • rechtsportal.de

    BBiG § 16
    Anforderungen an Form und Inhalt des Ausbildungszeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Im Ausbildungszeugnis dürfen keine Rechtschreibfehler sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Im Ausbildungszeugnis dürfen keine Rechtschreibfehler sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 375/14

    Anforderungen an die Form eines Arbeitszeugnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17
    Da derartige Fehler nicht mehr als Ausdruck der Rechtsschreibschwäche des Ausstellers gedeutet werden können, sondern leicht vermeidbar sind, geben sie Anlass zur negativen Vermutung, der Aussteller des Zeugnisses könnte sich - durch bewusst mangelnde Sorgfalt - vom Inhalt des Zeugnisses distanzieren (Fortführung von HessLAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - juris).

    Da derartige Fehler nicht mehr als Ausdruck der Rechtsschreibschwäche des Ausstellers gedeutet werden können, sondern leicht vermeidbar sind, geben sie Anlass zur negativen Vermutung, der Aussteller des Zeugnisses könnte sich - durch bewusst mangelnde Sorgfalt - vom Inhalt des Zeugnisses distanzieren (HessLAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - juris) .

  • LAG Hessen, 20.08.2013 - 12 Ta 313/13

    Erfüllung nach Erlass des Zwangsgeldbeschlusses Wegfall des

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17
    Damit fehle das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses (HessLAG 18. Oktober 2013 - 12 Ta 179/13 - nv. juris; HessLAG 20. August 2013 - 12 Ta 313/13 - nv. juris; vgl. auch OLG Zweibrücken 18. September 1997 - 5 WF 41/97 - FamRZ 1998, 384; Musielak/Voit/Lackmann 14. Aufl. § 888 ZPO Rn. 14) .
  • LAG Hessen, 18.10.2013 - 12 Ta 179/13

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis; Zwangsgeld; ersatzweise Zwangshaft

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17
    Damit fehle das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses (HessLAG 18. Oktober 2013 - 12 Ta 179/13 - nv. juris; HessLAG 20. August 2013 - 12 Ta 313/13 - nv. juris; vgl. auch OLG Zweibrücken 18. September 1997 - 5 WF 41/97 - FamRZ 1998, 384; Musielak/Voit/Lackmann 14. Aufl. § 888 ZPO Rn. 14) .
  • BAG, 02.11.1959 - 2 AZR 479/56

    Konkurs - Unterbrochener Rechtsstreit - Revisionsinstanz - Erledigung der

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17
    Gleichwohl ist die vorbehaltlose Erfüllung des Klageanspruchs ein gewichtiges Indiz dafür, dass die beklagte Partei den Anspruch des Klägers für gerechtfertigt hält und sie den Anspruch anerkennen wollte (BAG 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP ZPO § 91a Nr. 7) .
  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 454/86

    Erledigung in der Hauptsache bei Unterbrechung des Revisionsverfahrens nach

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17
    In einem solchen Fall kann davon auszugehen sein, dass der Anspruch zu Recht geltend gemacht wurde (vgl. auch BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 454/86 - nv. juris) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.08.2003 - 2 Ta 166/03

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, Beschlussfassung, Erfüllung, Zeitpunkt

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17
    Entscheidend ist daher, ob der Beschluss noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die sofortige Beschwerde hätte ergehen dürfen (LAG Schleswig-Holstein 5. August 2003 - 2 Ta 166/03 - nv. juris; vgl. zur Einordnung von § 890 ZPO vgl. auch Stein/Jonas/Brehm 22. Aufl. § 890 ZPO Rn. 3 mwN.) .
  • OLG Zweibrücken, 18.09.1997 - 5 WF 41/97

    Erteilung der Vermögensauskunft; Vornahme einer unvertretbaren Handlung;

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17
    Damit fehle das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses (HessLAG 18. Oktober 2013 - 12 Ta 179/13 - nv. juris; HessLAG 20. August 2013 - 12 Ta 313/13 - nv. juris; vgl. auch OLG Zweibrücken 18. September 1997 - 5 WF 41/97 - FamRZ 1998, 384; Musielak/Voit/Lackmann 14. Aufl. § 888 ZPO Rn. 14) .
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17
    Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren mit dem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt (BGH 5. November 2004 - IXa ZB 32/04 - NJW 2005, 367 ff.) .
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