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   LAG Hamburg, 02.10.2003 - 8 Ta 15/03   

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https://dejure.org/2003,34669
LAG Hamburg, 02.10.2003 - 8 Ta 15/03 (https://dejure.org/2003,34669)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2003 - 8 Ta 15/03 (https://dejure.org/2003,34669)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 8 Ta 15/03 (https://dejure.org/2003,34669)
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  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Streitwert/Gegenstandswert - Wiederkehrende

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamburg, 02.08.2012 - 7 Ta 11/12

    Gegenstandswert - Nutzungsüberlassung eines Firmenwagens für dienstliche Zwecke

    b) Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts ist dagegen der Klagantrag zu 7., mit dem der Kläger beantragt hat, die Beklagte zur unveränderten Überlassung des ihm zur Verfügung gestellten Firmenwagens zur Nutzung für dienstliche Zwecke und Privatfahrten zu verurteilen, nach § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG in Höhe des 36-fachen monatlichen Sachbezugswertes in Höhe von EUR 373, 10 zu bewerten, d.h. mit insgesamt EUR 13.431,60 (vgl. Schwab-Weth, ArbGG, 3. Aufl., § 12 Rn. 227; LAG Berlin vom 27.11.2000 -7 Ta 6117/2000 (Kost); LAG Hamburg vom 2.10.2003 - 8 Ta 15/03).

    Für eine analoge Anwendung von § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG fehlt es, wie das Landesarbeitsgericht Hamburg im Beschluss vom 1. Oktober 2003 (8 Ta 15/03, zu § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG) überzeugend ausführt, an einer vergleichbaren Interessenlage.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 26 Ta 6114/18

    Keine generelle Begrenzung des Gegenstandswertes auf Vierteljahreseinkommen bei

    § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Obergrenze des Vierteljahreseinkommens regelmäßig auch bei wiederkehrenden Leistungen zu beachten wäre.(Rn.13) Die Begrenzung des Gebührenstreitwerts für Bestandsschutzstreitigkeiten soll verhindern, dass Arbeitnehmer aus Furcht vor hohen Gebühren darauf verzichten, den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses zu verteidigen (vgl. LAG Hamburg 2. August 2012 - 7 Ta 11/12, Rn. 8; 2. Oktober 2003 - 8 Ta 15/03, Rn. 4).(Rn.14).

    Die Begrenzung des Gebührenstreitwerts für Bestandsschutzstreitigkeiten soll verhindern, dass Arbeitnehmer aus Furcht vor hohen Gebühren darauf verzichten, den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses zu verteidigen (vgl. LAG Hamburg 2. August 2012 - 7 Ta 11/12, Rn. 8; 2. Oktober 2003 - 8 Ta 15/03, Rn. 4).

  • LAG Hessen, 30.04.2021 - 12 Ta 87/21

    Urlaubsgewährung als wiederkehrende Leistung beim Gegenstandswert;

    Auch der Feststellungsantrag eines Arbeitnehmers, für geleistete Überstunden Freizeitausgleich in Anspruch zu nehmen, ist als Antrag auf wiederkehrende Leistungen anerkannt worden (Landesarbeitsgericht Hamburg 02. Oktober 2003 - 8 TA 15/03 - dokumentiert in Juris) .
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