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Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.12.2007 - 8 Ta 26/07   

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https://dejure.org/2007,12451
LAG Köln, 22.12.2007 - 8 Ta 26/07 (https://dejure.org/2007,12451)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.12.2007 - 8 Ta 26/07 (https://dejure.org/2007,12451)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2007 - 8 Ta 26/07 (https://dejure.org/2007,12451)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streitwert, Vergleichsmehrwert, Sozialplanabfindung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 42 Abs. 4 S. 1 GKG
    Streitwert, Vergleichsmehrwert, Sozialplanabfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertrelevanz im Rahmen von Sozialplanabfindungen; Begründung eines Vergleichsmehrwertes im Rahmen eines Vergleichs bei Sozialplanabfindungen; Streitwerterhöhung durch Uneinigkeit über Höhe der Abfindung; Differenz zwischen den geforderten Beträgen als ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2007 - 1 Ta 219/07

    Gegenstandswert bei Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Köln, 22.12.2007 - 8 Ta 26/07
    Voraussetzung dafür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befunden hat (ebenso Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 247/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07 -).

    Voraussetzung hierfür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung der des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befunden hat (ebenso Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 247/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04

    Gegenstandswert bei mitverglichenen, unstreitigen Forderungen

    Auszug aus LAG Köln, 22.12.2007 - 8 Ta 26/07
    Voraussetzung dafür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befunden hat (ebenso Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 247/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07 -).

    Voraussetzung hierfür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung der des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befunden hat (ebenso Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 247/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.10.2009 - 5 Ta 176/09

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Bestandsstreitigkeit, Sozialplan,

    Das Additionsverbot des § 42 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 GKG greift allerdings nicht ein, wenn eine vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits bzw. einer Bestandsschutzstreitigkeit unabhängige Abfindung eingeklagt wird, etwa aufgrund eines Sozialplans, eines Tarifvertrages oder einer besonderen arbeitsvertraglichen Zusage (HWK/Kalb, 3. Aufl., Rn. 23 zu § 12 ArbGG; LAG Köln Beschl. v. 22.12.2007 - 8 Ta 26/07 -, zit. n. Juris; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 09.10.2009 - 1 Ta 219/07 -, zit. n. Juris; LAG München Beschl. v. 12.12.2006 - 7 Ta 378/06 -).
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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 20.03.2007 - 8 Ta 26/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,71602
LAG Thüringen, 20.03.2007 - 8 Ta 26/07 (https://dejure.org/2007,71602)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 20.03.2007 - 8 Ta 26/07 (https://dejure.org/2007,71602)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 20. März 2007 - 8 Ta 26/07 (https://dejure.org/2007,71602)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11

    Streitwert - Beschlussverfahren betreffend die Feststellung gemäß § 78a Abs 4 Nr

    b) Gleichwohl wird in Rechtsprechung (LAG Thüringen 20. März 2007 - 8 Ta 26/07 - Juris; LAG Hamburg 26. Oktober 2006 - 7 Ta 18/06 - NZA-RR 2007, 154) und Literatur (GK-ArbGG/Schleusener Bearbeitungsstand September 2010 § 12 ArbGG, Rn. 465 mwN) überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Antrag des Arbeitgebers nach § 78a Abs. 4 Nrn. 1 oder 2 BetrVG in Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG zu bewerten ist.
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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 30.03.2007 - 8 Ta 26/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,54522
LAG Thüringen, 30.03.2007 - 8 Ta 26/07 (https://dejure.org/2007,54522)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 30.03.2007 - 8 Ta 26/07 (https://dejure.org/2007,54522)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 30. März 2007 - 8 Ta 26/07 (https://dejure.org/2007,54522)
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Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Auszüge)

    § 78a BetrVG, § 33 RVG, § 42 GKG, § 23 RVG
    Streitwert, Beschlussverfahren, Jugendvertreter, Beschäftigungspflicht

Verfahrensgang

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