Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 03.02.2002

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   LAG Nürnberg, 03.05.2002 - 8 TaBV 38/01   

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LAG Nürnberg, 03.05.2002 - 8 TaBV 38/01 (https://dejure.org/2002,6402)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03.05.2002 - 8 TaBV 38/01 (https://dejure.org/2002,6402)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - 8 TaBV 38/01 (https://dejure.org/2002,6402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    Betriebsratsbeteiligung bei geplanter Computerüberwachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung eines neuen Computersystems; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Aufstellung einer Betriebsvereinbarung; Fehlzeitenüberwachung ; Mitbestimmungsrecht ; Gültigkeit von Einzelbetriebsvereinbarungen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 50 BetrVG
    Einführung eines neuen Computersystems, Zuständigkeit Gesamtbetriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 339 (Ls.)
  • NZA-RR 2003, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.05.2002 - 8 TaBV 38/01
    Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat auch dann, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelung besteht, wobei auf die Verhältnisse des einzelnen Unternehmens oder der konkreten Betriebe abzustellen ist (BAG, AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG, Beschluss vom 11.11.1998 - 7 ABR 47/97).

    Diese Regelung ist insoweit vergleichbar dem vom Bundesarbeitsgericht am 11.11.1998 - 7 ABR 47/97 - entschiedenen Fall, dem die Einführung einer zentralen Telefonanlage zu Grunde lag.

  • LAG Köln, 11.09.2020 - 9 TaBV 32/20

    Einigungsstelle - Gesamtbetriebsrat

    Dementsprechend hat die Arbeitgeberin zunächst den Gesamtbetriebsrat beteiligt, was allein schon deswegen geboten war, um einer divergierenden Interessenverfolgung durch die örtlichen Betriebsräte in dieser überbetrieblichen Angelegenheit entgegen zu wirken (dazu Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 03. Mai 2002 - 8 TaBV 38/01 -, Rn. 26, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2018 - 2 TaBV 38/17

    Errichtung einer Einigungsstelle: offensichtliche Unzuständigkeit - Zuständigkeit

    Vielmehr verlieren bisher bestehende Einzelbetriebsvereinbarungen insoweit mangels Zuständigkeit des Einzelbetriebsrats ihre Gültigkeit ( vgl. hierzu LAG Nürnberg 03. Mai 2002 - 8 TaBV 38/01 - juris; Fitting BetrVG 28. Aufl. § 50 Rn. 74 ).
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LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Februar 2002 - 8 TaBV 38/01 (https://dejure.org/2002,30715)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zeiterfassungssystem, das die Zutrittsberechtigung einzelner Arbeitnehmer überprüft; Absicht, ein unternehmensweites Berichtswesens über die vorhandenen Fehlzeiten in allen Betrieben aufzubauen; Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung und Anwendung von ...

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