Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 17.07.2017

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16   

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LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16 (https://dejure.org/2017,31203)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16 (https://dejure.org/2017,31203)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - 8 TaBV 42/16 (https://dejure.org/2017,31203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    23 Abs. 3 BetrVG; § 1004 BGB
    Mitbestimmung bei der Erstellung und Durchführung von Dienstplänen; Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei wiederholter Verletzung von Mitbestimmungsrechten durch die Arbeitgeberin

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, § ... 23 Abs. 3 BetrVG, § 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 242 BGB, § 92 BetrVG, § 87 BetrVG, § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG, § 81 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 1004 BGB, §§ 2, 87 Abs. 1 BetrVG, § 2a Abs. 1 Nummer 1 ArbGG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 2,3 BetrVG, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 890 Abs. 1, 2 ZPO, § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei der Erstellung und Durchführung von Dienstplänen; Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei wiederholter Verletzung von Mitbestimmungsrechten durch die Arbeitgeberin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 3; BGB § 1004
    Mitbestimmung bei der Erstellung und Durchführung von Dienstplänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "freiwilligen" Arbeiten des Arbeitnehmers - und der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Der Notfall als Regelfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 536
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Auch insoweit folgt die Beschwerdekammer der zutreffenden, ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach nicht nur die Anordnung, sondern auch die Duldung der von Arbeitnehmern freiwillig geleisteten Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist (BAG vom 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - juris Rn. 34 und vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - juris Rn. 18).

    Die auch im Fall des allgemeinen Unterlassungsanspruchs zu beachtende Höchstgrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ist gewahrt (vgl. BAG vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - juris Rn. 24 mwN).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Die von ihm dargestellten Konstellationen sind (nur sog.) Eilfälle, die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch im Krankenhausbereich nicht ausschließen (BAG vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - juris Rn. 39; vom Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - juris Rn. 37; vgl. auch LAG Nds. vom 12. April 2017 - 17 TaBV 48/16, n.v.).

    Einer solchen Vereinbarung darf sich der Betriebsrat nicht versagen; der Arbeitgeber kann sie notfalls mithilfe der Einigungsstelle durchsetzen (BAG vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - juris Rn.39 mwN zu Rspr und Lit).

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Die Regelungsfrage, ob und gegebenenfalls in welcher Weise ein Dienstplan geändert werden muss, wenn dieser nicht wie geplant durchgeführt werden kann, wird vom Tatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG umfasst (st. Rspr. vgl. BAG vom 9. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - juris Rn. 37).

    Die von ihm dargestellten Konstellationen sind (nur sog.) Eilfälle, die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch im Krankenhausbereich nicht ausschließen (BAG vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - juris Rn. 39; vom Juli 2013 - 1 ABR 19/12 - juris Rn. 37; vgl. auch LAG Nds. vom 12. April 2017 - 17 TaBV 48/16, n.v.).

  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Betriebsparteien regelmäßig Regelungen treffen, wie bei der Abweichung von einem beschlossenen Dienstplan verfahren werden soll (BAG vom 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - juris Rn. 18 mwN).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Auch insoweit folgt die Beschwerdekammer der zutreffenden, ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach nicht nur die Anordnung, sondern auch die Duldung der von Arbeitnehmern freiwillig geleisteten Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist (BAG vom 27. November 1990 - 1 ABR 77/89 - juris Rn. 34 und vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - juris Rn. 18).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Die dem Rechtsanwalt nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG für die Einleitung des Beschlussverfahrens erteilte Verfahrensvollmacht berechtigte diesen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darüber hinaus zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln, wie hier der Beschwerde (vgl. BAG vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - juris Rn. 12; vom 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - juris Rn. 15; vom 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - juris Rn. 16 - 19; vom 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - juris Rn. 17; vom 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - juris Rn. 12 mwN; vom 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - juris Rn. 21 ff.), sodass das Rechtsmittel der Beschwerde bei erteilter Verfahrensvollmacht zur Einleitung des Beschlussverfahrens in erster Instanz wirksam eingelegt werden kann, ohne dass es eines (weiteren) Beschlusses des Betriebsrates bedürfte, in seinem Namen (auch) ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts einzulegen.
  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht dem Betriebsrat bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG ein allgemeiner Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen des Arbeitgebers zu, § 1004 BGB analog iVm. §§ 2, 87 Abs. 1 BetrVG (vgl. für viele nur BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - juris Rn. 16).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Die dem Rechtsanwalt nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG für die Einleitung des Beschlussverfahrens erteilte Verfahrensvollmacht berechtigte diesen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darüber hinaus zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln, wie hier der Beschwerde (vgl. BAG vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - juris Rn. 12; vom 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - juris Rn. 15; vom 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - juris Rn. 16 - 19; vom 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - juris Rn. 17; vom 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - juris Rn. 12 mwN; vom 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - juris Rn. 21 ff.), sodass das Rechtsmittel der Beschwerde bei erteilter Verfahrensvollmacht zur Einleitung des Beschlussverfahrens in erster Instanz wirksam eingelegt werden kann, ohne dass es eines (weiteren) Beschlusses des Betriebsrates bedürfte, in seinem Namen (auch) ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts einzulegen.
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Die dem Rechtsanwalt nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG für die Einleitung des Beschlussverfahrens erteilte Verfahrensvollmacht berechtigte diesen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darüber hinaus zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln, wie hier der Beschwerde (vgl. BAG vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - juris Rn. 12; vom 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - juris Rn. 15; vom 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - juris Rn. 16 - 19; vom 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - juris Rn. 17; vom 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - juris Rn. 12 mwN; vom 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - juris Rn. 21 ff.), sodass das Rechtsmittel der Beschwerde bei erteilter Verfahrensvollmacht zur Einleitung des Beschlussverfahrens in erster Instanz wirksam eingelegt werden kann, ohne dass es eines (weiteren) Beschlusses des Betriebsrates bedürfte, in seinem Namen (auch) ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts einzulegen.
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16
    Aus den Beschlüssen geht damit hervor, dass der Betriebsrat als Gremium mit dem entsprechenden Sachverhalt befasst war und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt hat (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 18).
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 17.07.2017 - 8 TaBV 42/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,69373
LAG Niedersachsen, 17.07.2017 - 8 TaBV 42/16 (https://dejure.org/2017,69373)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.07.2017 - 8 TaBV 42/16 (https://dejure.org/2017,69373)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - 8 TaBV 42/16 (https://dejure.org/2017,69373)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Juli 2017 - 8 TaBV 42/16 - aufgehoben.
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