Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 8 TaBV 9/98 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)
Drohende Anfechtbarkeit ist noch kein Grund für ein Betriebsratswahlverbot
Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen
Wird zitiert von ...
- LAG Nürnberg, 13.03.2002 - 2 TaBV 13/02
Betriebsratswahl, Gültigkeit eines Wahlvorschlags, Anfechtungsberechtigung
Nach überwiegender Auffassung der Landesarbeitsgerichte, die gemäß § 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, in Verfahren einer einstweiligen Verfügung letztinstanzlich entscheiden, ist eine auf Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl gerichtete einstweilige Verfügung regelmäßig nur dann zuzulassen, wenn die Nichtigkeit der Wahl droht (vgl. LAG Frankfurt vom 29.04.1997; LAG Köln vom 17.04.1998, 5 TaBV 20/98; LAG Baden-Württemberg vom 20.05.1998, 8 TaBV 9/98; LAG Köln vom 29.03.2001, 5 TaBV 22/01).