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   LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09   

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https://dejure.org/2009,13381
LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09 (https://dejure.org/2009,13381)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09 (https://dejure.org/2009,13381)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 8 TaBVGa 3/09 (https://dejure.org/2009,13381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Freistellung Betriebsratsmitglied, einstweilige Verfügung, Verfügungsgrund

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 38 BetrVG
    Freistellung Betriebsratsmitglied, einstweilige Verfügung, Verfügungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründeter Eilantrag des Betriebsrats auf Freistellung von Betriebsratsmitgliedern bis zur Hauptsacheentscheidung

  • Judicialis

    BetrVG § 38

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 85 Abs. 2; ZPO § 940; BetrVG § 38
    Unbegründeter Eilantrag des Betriebsrats auf Freistellung von Betriebsratsmitgliedern bis zur Hauptsacheentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Köln - 1 BVGa 13/09
  • LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08

    Beschlussverfahren; Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems bei der

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09
    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08 nv - zitiert nach JURIS).

    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08 nv - zitiert nach JURIS).

  • LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung;

    Auszug aus LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09
    Bei dieser Abwägung können die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offenkundiger die bestehende Rechtsverletzung sich darstellt (LAG Köln, Urteil vom 20.11.1998 - 13 Sa 940/98 -, NZA 1999, 1008).

    Bei dieser Abwägung können die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offenkundiger die bestehende Rechtsverletzung sich darstellt (LAG Köln, Urteil vom 20.11.1998 - 13 Sa 940/98 -, NZA 1999, 1008).

  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Dabei kommt es darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belage zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO; LAG Köln, Beschl. v. 20.05.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris Rn. 54; Beschl. v. 13.08.2002, 12 Ta 244/02, NZA-RR 2003, 249; ErfK/ Koch , § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/ Vossen , § 85 Rn. 55).
  • ArbG Köln, 06.04.2010 - 1 BVGa 21/10

    Einstweilige Verfügung bei laufenden Betriebsratswahlen

    Nach der zutreffenden und in jeder Hinsicht überzeugenden Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln, der sich die Kammer vollinhaltlich anschließt, sind einstweilige Verfügungen auch im Beschlussverfahren nur zur Abwendung wesentlicher Nachteile zulässig (siehe etwa LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09, Leitsatz 1 und zu II. 2. b) der Gründe, zitiert nach juris ).

    Dabei kann eine einstweilige Verfügung, die - wie hier - auf Grund ihres Leistungsausspruchs einen endgültigen Zustand schaffen würde, nur ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09, zu II. 2. b) der Gründe, zitiert nach juris ).

    Angesichts dieser Tatsache ist, wie es das Landesarbeitsgericht Köln wörtlich formuliert, eine "umfassende Interessenabwägung" erforderlich (LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09, Leitsatz 2 Satz 1 und zu II. 2. b) der Gründe, zitiert nach juris ).

    Es komme insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen ließen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09, Leitsatz 2 Satz 2 und zu II. 2. b) der Gründe, zitiert nach juris unter Hinweis auf LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08, zitiert nach juris ).

    Bei dieser Abwägung könnten die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offenkundiger die bestehende Rechtsverletzung sich darstelle (LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09, Leitsatz 2 Satz 3 und zu II. 2. b) der Gründe, zitiert nach juris ).

    Ist - wie hier unter aa) im Einzelnen ausgeführt - der geltend gemachte Verfügungsanspruch zweifelhaft, jedenfalls nicht zweifelsfrei anzunehmen, und kommt deswegen im Hauptsacheverfahren eine diesen Anspruch ablehnende Entscheidung sehr wohl in Betracht, so ist im Rahmen der Interessenabwägung für den geltend gemachten Anspruch in der Regel der Verfügungsgrund abzulehnen (so ausdrücklich LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09, Leitsatz 3 und zu II. 2. b) der Gründe, zitiert nach juris ).

  • LAG Hessen, 18.06.2020 - 5 TaBVGa 74/20

    Coronapandemie: Erfolgloser Antrag des Betriebsrats gegen Modell "mobiles

    Ist der geltend gemachte Verfügungsanspruch zweifelhaft, jedenfalls nicht zweifelsfrei anzunehmen und kommt deswegen im Hauptsacheverfahren eine diesen Anspruch ablehnende Entscheidung in Betracht, so ist im Rahmen der Interessenabwägung für den geltend gemachten Anspruch in der Regel ein Verfügungsgrund abzulehnen (Hess. LAG 15.11.2012 - 5 TaBVGa 257/12 - Rn. 25, zitiert nach juris; LAG Köln 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09 - Rn. 57, zitiert nach juris).
  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

    Dabei kommt es darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO; LAG Köln, Beschl. v. 20.05.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris Rn. 54; Beschl. v. 13.08.2002, 12 Ta 244/02, NZA-RR 2003, 249; ErfK/Koch, § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/Vossen, § 85 Rn. 55).
  • LAG Hessen, 15.11.2012 - 5 TaBVGa 257/12

    Keine Verdrängung der Einigungsstelle durch eine in einer Betriebsvereinbarung

    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund können umso geringer sein, je schwerer und offenkundiger sich die bestehende Rechtsverletzung darstellt (vgl. LAG Köln 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09 - Rn. 56, zitiert nach juris; Hess. LAG 09.08.2012 - 5 TaBVGa 141/12 - ).

    Ist der geltend gemachte Verfügungsanspruch zweifelhaft, jedenfalls nicht zweifelsfrei anzunehmen und kommt deswegen im Hauptsacheverfahren eine diesen Anspruch ablehnende Entscheidung in Betracht, so ist im Rahmen der Interessenabwägung für den geltend gemachten Anspruch in der Regel ein Verfügungsgrund abzulehnen (LAG Köln 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09 - Rn. 57, zitiert nach juris; Hess. LAG 09.08.2012 - 5 TaBVGa 141/12 - ).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

    Es ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den Arbeitgeber erforderlich machen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Köln v. 20.5.2009 - 8 TaBVGa 3/09 - Juris, LAG Hamm v. 21.5.2008 - 10 TaBVGa 5/08 - Juris).
  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13

    Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei Betrieb einer Facebook-Seite

    Es ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich machen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Köln v. 20.5.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris; LAG Hamm v. 21.5.2008, 10 TaBVGa 5/08, juris).
  • ArbG München, 18.04.2023 - 40 BVGa 8/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine mitbestimmungspflichtige Regelung des

    Ist hingegen der geltend gemachte Verfügungsanspruch zumindest zweifelhaft, jedenfalls nicht zweifelsfrei anzunehmen oder - wie vorliegend - gar als nicht gegeben anzunehmen und kommt deswegen im Hauptsacheverfahren eine diesen Anspruch ablehnende Entscheidung in Betracht, so ist im Rahmen der Interessenabwägung für den geltend gemachten Anspruch in der Regel ein Verfügungsgrund abzulehnen (Hess. LAG 15.11.2012 - 5 TaBVGa 257/12 - Rn. 25, zitiert nach juris; LAG Köln 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09 - Rn. 57, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12

    Unzulässigkeit eines im Wege der einstweilien Verfügung geltend gemachten

    Dies führt aber dazu, dass im Rahmen der Interessenabwägung für den geltend gemachten Anspruch in der Regel der Verfügungsgrund abzulehnen ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09 -).
  • ArbG Düsseldorf, 19.08.2016 - 4 BVGa 11/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl für eine in einem Landtag gebildete Fraktion

    Es ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den Arbeitgeber erforderlich machen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Köln vom 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09 - juris).
  • ArbG Essen, 03.09.2020 - 5 BVGa 5/20
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