Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05   

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https://dejure.org/2005,30271
OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05 (https://dejure.org/2005,30271)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.2005 - 8 U 1/05 (https://dejure.org/2005,30271)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 8 U 1/05 (https://dejure.org/2005,30271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Keine Fabrikneuheit eines Neuwagens bei Standzeit von mehr als zwölf Monaten

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Frage des Rücktritts wegen Mangelhaftigkeit und des Alters des Fahrzeuges.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    PKW-Kaufvertrag: Rücktritt wegen Mangelhaftigkeit und des Alters des Fahrzeuges (Lagerfahrzeug)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Chance zur Nacherfüllung auch bei fehlender Fabrikneuheit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05
    Beim Kauf eines Neuwagens vom Händler ist die Fabrikneuheit zugesichert; das gilt selbst dann, wenn der Wagen bekanntermaßen beim Händler auf Lager stand (BGH NJW 2000, 2018, 2019 sowie BGH NJW 2005, 1422, 1423; BGH NJW 2004, 160).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein unbenutztes Kraftfahrzeug fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeuges un-verändert weitergebaut wird, wenn es keine durch eine längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen (BGH NJW 2005.1423; NJW 2004, 160).

  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05
    Beim Kauf eines Neuwagens vom Händler ist die Fabrikneuheit zugesichert; das gilt selbst dann, wenn der Wagen bekanntermaßen beim Händler auf Lager stand (BGH NJW 2000, 2018, 2019 sowie BGH NJW 2005, 1422, 1423; BGH NJW 2004, 160).

    Da unbestritten von der Beklagten vorgetragen wurde (I 67), dass bei Kaufabschluss die Modellreihe unverändert hergestellt wurde, konnte sie noch davon ausgehen, sie verkaufe im Sinne der früheren BGH-Rechtsprechung ein "fabrikneues" Fahrzeug, weil es danach auch bei "längerer Standzeit" nur auf die unveränderte Modellproduktion ankam (zuletzt noch BGH NJW 2003, 2824; vorher: BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097).

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05
    Da unbestritten von der Beklagten vorgetragen wurde (I 67), dass bei Kaufabschluss die Modellreihe unverändert hergestellt wurde, konnte sie noch davon ausgehen, sie verkaufe im Sinne der früheren BGH-Rechtsprechung ein "fabrikneues" Fahrzeug, weil es danach auch bei "längerer Standzeit" nur auf die unveränderte Modellproduktion ankam (zuletzt noch BGH NJW 2003, 2824; vorher: BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097).
  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05
    Da der Rücktritt nach §§ 437 Satz 2, 440 BGB die vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung voraussetzte und Ausnahmetatbestände nicht gegeben waren, löste die Rücktrittserklärung vom 05.02.2004 keine Rechtswirkungen aus (vgl. auch neuestens: BGH NJW 2005, 1348, 1349).
  • BGH, 12.01.2005 - VIII ZR 109/04

    Zur Frage, ob ein unbenutztes Kraftfahrzeug nach einer Tages- oder Kurzzulassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05
    Beim Kauf eines Neuwagens vom Händler ist die Fabrikneuheit zugesichert; das gilt selbst dann, wenn der Wagen bekanntermaßen beim Händler auf Lager stand (BGH NJW 2000, 2018, 2019 sowie BGH NJW 2005, 1422, 1423; BGH NJW 2004, 160).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

    BGH hält an Neuwagen-Rechtsprechung fest

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05
    Da unbestritten von der Beklagten vorgetragen wurde (I 67), dass bei Kaufabschluss die Modellreihe unverändert hergestellt wurde, konnte sie noch davon ausgehen, sie verkaufe im Sinne der früheren BGH-Rechtsprechung ein "fabrikneues" Fahrzeug, weil es danach auch bei "längerer Standzeit" nur auf die unveränderte Modellproduktion ankam (zuletzt noch BGH NJW 2003, 2824; vorher: BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097).
  • LG Heidelberg, 09.11.2017 - 4 O 123/16

    Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei Ausstattung eines Dieselfahrzeugs mit einer

    (4) Etwas anderes folgt auch nicht aus der von Klägerseite zitierten (Seite 137 des Schriftsatzes vom 25.04.2017, As. 781) Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 31.05.2005 - 8 U 1/05, abrufbar unter http://www.iww.de/quellenmaterial/ id/16448, Stand: 21.8.2017).
  • LG Heidelberg, 14.08.2017 - 3 O 329/16

    Nacherfüllung beim Neuwagenkaufvertrag: Anspruch auf Ersatzlieferung eines

    (d) Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin zitierten (Seite 60 der Replik vom 10.4.2017, As. 359) Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 31.05.2005 - 8 U 1/05, abrufbar unter http://www.iww.de/quellenmaterial/id/16448, Stand: 21.8.2017).
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