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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05   

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https://dejure.org/2005,3507
OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3507)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.05.2005 - 8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3507)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3507)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Maklervertrag: Abschluss eines Maklerwerkvertrages mit einem Finanzmakler; Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des Finanzmaklers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 652 BGB; § 133 BGB; § 157 BGB; § 513 Abs. 1 ZPO; § 546 ZPO; § 652 BGB; § 670 BGB; § 287 ZPO
    Abschluss eines Maklerwerkvertrages und Vergütungsanspruch des Finanzmaklers ; Folgen einer Verpflichtung nicht nur zum Tätigwerden, sondern auch zu einem Erfolg; Bindung des Berufungsgerichts an die Auslegung einer Vereinbarung durch den erstinstanzlichen Tatrichter ; ...

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 27

    Maklerwerkvertrag, Aufwendungsersatzanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Maklerwerkvertrages und Vergütungsanspruch des Finanzmaklers ; Folgen einer Verpflichtung nicht nur zum Tätigwerden, sondern auch zu einem Erfolg; Bindung des Berufungsgerichts an die Auslegung einer Vereinbarung durch den erstinstanzlichen Tatrichter ; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Maklervertrag: Abschluss und Vergütungsanspruch eines Finanzmaklers

  • Judicialis

    BGB §§ 305 c ff; ; BGB § 652; ; BGB § 670

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 305c ff; BGB § 652; BGB § 670
    Zum Abschluss eines Maklervertrages und zum Vergütungsanspruch des Finanzmaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklerrecht - Abschluss eines Finanzmaklervertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 305c, 652, 670
    Provisionsabrede im Finanzmaklervertrag

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsnatur eines Finanzierungsmaklervertrages, Finanzmaklervertrag, HM, FM, Finanzmakler, Abgrenzung Maklerdienstvertrag / Werkvertrag

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    So gestalten Sie als Finanzmakler den Aufwendungsersatzanspruch richtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1287
  • MDR 2005, 1401
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05
    Um in allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam zu sein, muss sich die Klausel wirklich und ausschließlich auf den Ersatz von konkretem Aufwand beziehen; es darf nicht im Gewande des Aufwendungsersatzes in Wahrheit eine erfolgsunabhängige Provision vereinbart werden, denn dies läuft, weil es von dem gesetzlichen Leitbild des Makler und des Werkvertrags erheblich abweicht und der Vertragspartner des Verwenders damit nicht zu rechnen braucht, dem Verbot der §§ 305 c, 307 BGB zuwider (vgl. BGHZ 99, 374, 383 f; MünchKommBGB/Roth a. a. O., Rn 213 f.; Palandt/Sprau a.a.O., § 652 Rdnr. 62).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2003 - 15 U 4/02

    Aufwendungsersatzanspruch eines Maklers: Abrechnung von Vorschusszahlungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05
    Den Ersatz von "während des Bearbeitungsprozesses entstehenden Kosten" (Ziffer VII. der Vereinbarung) können die Beklagten weder aufgrund § 652 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den vertraglichen Vereinbarungen noch aufgrund von § 670 BGB unter dem Gesichtspunkt der Erstattung erforderlicher Aufwendungen (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1426, 1427) noch aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten verlangen.
  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2005 - 8 U 10/05
    Die auf einem von den Beklagten verwandten Formular geschlossene Vereinbarung der Parteien vom 6. März 2003 ist ein Maklerwerkvertrag, also ein besonderer, im Gesetz nicht geregelter Vertragstyp, der sowohl Elemente des Maklervertrags als auch solche des Werkvertrags enthält (vgl. dazu BGH NJW 1988, 967, 968; Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., vor § 652 Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 08.01.2013 - 24 U 83/12

    Erstattungsbegehren eines Maklers von im Rahmen von diesem erbrachten

    Zwar kann ein erfolgsunabhängiger Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 652 Absatz 2 BGB grundsätzlich individualvertraglich unter Festlegung der Einzelheiten vereinbart werden; dies folgt schon daraus, dass durch Individualvereinbarung sogar eine erfolgsunabhängige Maklerprovision begründet werden kann (OLG Oldenburg, Urteil vom 19. Mai 2005 - 8 U 10/05, NJW-RR 2005, 1287-1289, juris: Tz. 18).
  • AG Lahr, 25.04.2007 - 5 C 307/06

    Maklervertrag: Abgrenzung von Makler- und Dienstvertrag;

    Soweit der Makler erfolgsunabhängige Aufwendungen nach § 652 Abs. 2 BGB verlangt, muss er dies bei Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Ersatz von konkretem Aufwand beziehen (OLG Oldenburg, NJW-RR 2005, 1287, 1288).
  • AG Bad Neustadt/Saale, 19.03.2010 - 1 C 105/09
    aa) Eine Vereinbarung einer Aufwandsentschädigung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, wenn sie sich nicht wirklich und ausschließlich nur auf den Ersatz von konkretem Aufwand bezieht (BGH a.a.O.; OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1287 ff.; AG Rendsburg, MDR 2004, 204; AG Lahr, Urteil v. 25.04.2007, Az. 5 C 307/06; AG Gießen a.a.O.; Palandt § 652 Rn. 62).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - I-8 U 10/05   

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https://dejure.org/2005,6744
OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - I-8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,6744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2005 - I-8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,6744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2005 - I-8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,6744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Gewichtszunahme auf Grund mangelnder Bewegung eines auf Grund eines Behandlungsfehlers auf den Rollstuhl Angewiesenen; Anschaffung neuer Kleidung wegen Gewichtszunahme; Ersatz der Kosten für die Anschaffung neuer Kleidung; Volle Ersetzbarkeit der Kleidung wie ein ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 249 S. 2 a.F.; ; BGB § 251; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 843; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 843
    Bemessung des Schadens bei Anschaffung neuer Kleidung infolge unfallbedingter Gewichtszunahme

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 S. 2 (a.F.) § 251 § 831 Abs. 1 § 843
    Anschaffungskosten für Kleidung wegen Gewichtszunahme nach Unfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch Kunstfehler im Rollstuhl gelandet - Patient nimmt zu: Muss die Klinik Schadenersatz auch für neue Kleidung zahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 816
  • VersR 2006, 1231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 8 U 10/05
    Vermehrte Bedürfnisse eines Geschädigten, die auf Dauer, d.h. auch noch über die Beendigung medizinisch möglicher Heilbehandlung hinaus bestehen, sind gemäß § 843 BGB grundsätzlich durch Zahlung einer Rente abzugelten (vgl. BGH, NJW 1982, 757).

    Denn das Landgericht hat jedenfalls mit Recht berücksichtigt, dass durch die nunmehr angeschaffte Kleidung gleichzeitig ein für jedermann allgemein bestehendes Bedürfnis nach Kleidung mit abgedeckt wird, dessen Befriedigung zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten gehört und dessen Kosten dem Schädiger nicht auferlegt werden können (vgl. ebenso BGH, NJW 1982, 757, 758).

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - 8 U 38/02

    Grob fehlerhaft unterlassene diagnostische Abklärung anhaltender starker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 8 U 10/05
    Der Kläger begehrt von der Beklagten, deren Haftung dem Grunde nach aufgrund des Senatsurteils vom 10.04.2003 (I - 8 U 38/02) rechtskräftig feststeht, in zweiter Instanz allein noch Ersatz der Kosten für die Anschaffung neuer Kleidung mit der Begründung, er sei wegen des Behandlungsfehlers auf den Rollstuhl angewiesen und habe infolge der mangelnden Bewegung erheblich an Gewicht zugenommen.
  • AG Eisenach, 09.02.2012 - 54 C 571/11

    Ersatzanspruch bezüglich der Anschaffungskosten für Spezialschuhe sowie des

    Vermehrte Bedürfnisseeines Geschädigten, die auf Dauer, d.h. auch noch über dieBeendigung medizinisch möglicher Heilbehandlung hinaus bestehen,sind gem. § 843 BGB grundsätzlich durch Zahlung abzugelten (vgl.Urteil OLG Düsseldorf vom 29.09.2005, Az. I-8 U 10/05).
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Rechtsprechung
   KG, 19.05.2005 - 8 U 10/05   

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https://dejure.org/2005,16815
KG, 19.05.2005 - 8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,16815)
KG, Entscheidung vom 19.05.2005 - 8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,16815)
KG, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 8 U 10/05 (https://dejure.org/2005,16815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Mängel der Mietsache; Tragweite eines sog. kaufmännischen Bestätigungsschreibens im Zusammenhang mit Verhandlungen über Mietzinsreduzierung und Schadensersatz

  • Judicialis

    BGB § 536 a Abs. 1; ; BGB § 252; ; HGB § 1 Abs. 2

  • ibr-online

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben und Mietminderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 948
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 17.05.2018 - 3 U 78/16

    Gewerberaummiete: Mindest- und Höchsttemperatur in einem Modegeschäft; Vortrags-

    Den Parteien des Mietverhältnisses steht es frei, eine Einigung darüber zu treffen, welche Miete sie als Äquivalent für die geminderte Gebrauchstauglichkeit erachten (KG, Urt. v. 19.05.2005, 8 U 10/05, ZMR 2005, 948; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, a.a.O., § 536 Rn. 369 so wohl auch Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O., § 536 Rn. 381).
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