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   OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07   

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OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07 (https://dejure.org/2008,17965)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.12.2008 - 8 U 102/07 (https://dejure.org/2008,17965)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 8 U 102/07 (https://dejure.org/2008,17965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wichtiges Urteil - Ordnungsgemäße Erfüllung der Beratungspflichten: Architekt haftet nicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Architekt für Tauwasserbildung in Glasdachkonstruktion? (IBR 2009, 461)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie haften Sonderfachmann und Unternehmer für Tauwasserbildung am Glasdach? (IBR 2009, 400)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 367
  • NZBau 2009, 393 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07
    Eine Zusicherung i.S.d. vorgenannten Regelung ist nicht jede Beschreibung einer Bauleistung in einem Leistungsverzeichnis oder Angebot, sondern das vertragliche vom Auftragnehmer gegebene und vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten ( BGH, Urteil vom 10.10.1985 - VII ZR 303/84 - BauR 1986, 93, 94 ; BGH WM 1997, 2183 [BGH 17.06.1997 - X ZR 95/94] ).

    Nicht erforderlich ist - anders als im Kaufrecht -, dass der Auftragnehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (vgl. BGH BauR 1986, 93, 94 ).

    Es kommt nicht darauf an, ob nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung des Glasdaches die Tropffreiheit überhaupt erreichbar gewesen ist (vgl. BGH BauR 1986, 93, 94 ; Wirth in Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Aufl. B § 13 Nr. 1 Rz. 123).

  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07
    Der Architekt haftet weiter auch für die Auswahl eines zuverlässigen Fachingenieurs und für Fehler, die auf seinen (des Architekten) unzureichenden Vorgaben beruhen, sowie für Mängel des Fachplaners, die nach den vom Architekten zu erwartenden Fachkenntnissen erkennbar gewesen sind (vgl. BGH BauR 1997, 488 ).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07
    Dabei war über die Kosten des Berufungsverfahrens unabhängig davon zu entscheiden, wie später im Betragsverfahren über die von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsansprüche entschieden wird (vgl. BGHZ 20, 397; OLG München VersR 2003, 518, 519 m. Anm. Fellner).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07
    Der Mangel des Werkes muss mithin einer Leistung des Architekten zugeordnet werden können (vgl. BGH BauR 2003, 1247, 1248 ).
  • OLG München, 30.01.2003 - 19 U 4246/02

    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadenersatz;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07
    Dabei war über die Kosten des Berufungsverfahrens unabhängig davon zu entscheiden, wie später im Betragsverfahren über die von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsansprüche entschieden wird (vgl. BGHZ 20, 397; OLG München VersR 2003, 518, 519 m. Anm. Fellner).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07
    Zwar lässt ein Mangel des Bauwerkes, hier das ungehinderte Abtropfen von Kondensat, grundsätzlich den Schluss darauf zu, dass die Leistung des Architekten mangelhaft ist (vgl. BGH BauR 2002, 1423 ).
  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07
    Die Beklagten zu 1) und 3) haften gesamtschuldnerisch, weil jeder der beiden Beklagten auf seine Art für die Beseitigung desselben Schadens einzustehen hat, den die Klägerin dadurch erlitten hat, dass jeder von ihnen seine vertraglich geschuldeten Pflichten mangelhaft erfüllt hat (vgl. BGH NJW 1969, 653 [BGH 19.12.1968 - VII ZR 23/66] ).
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 95/94

    Haftung des Auftragnehmers für zugesicherte Eigenschaften; Technische

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.12.2008 - 8 U 102/07
    Eine Zusicherung i.S.d. vorgenannten Regelung ist nicht jede Beschreibung einer Bauleistung in einem Leistungsverzeichnis oder Angebot, sondern das vertragliche vom Auftragnehmer gegebene und vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten ( BGH, Urteil vom 10.10.1985 - VII ZR 303/84 - BauR 1986, 93, 94 ; BGH WM 1997, 2183 [BGH 17.06.1997 - X ZR 95/94] ).
  • OLG Koblenz, 08.06.2012 - 8 U 1183/10

    Höhe des Schadensersatzes hinsichtlich der Beseitigung eines fehlerhaft

    Denn nur bei dezidierter Übertragung einer Teilaufgabe auf einen Sonderfachmann lässt dies die Haftung des eigentlich beauftragten Unternehmers entfallen (OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Dezember 2008 -8 U 102/07 -zitiert nach [...]).
  • OLG Braunschweig, 16.12.2010 - 8 U 123/08

    Haustechnikschacht überdimensioniert: Wer haftet?

    Der Architekt haftet daher für Mängel der Planung des Fachplaners, die nach den vom Architekten zu erwartenden Fachkenntnissen erkennbar gewesen sind (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 8 U 102/07 -, veröffentlicht in juris).
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OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 8 U 102/07 (https://dejure.org/2008,21340)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.09.2008 - 8 U 102/07 (https://dejure.org/2008,21340)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. September 2008 - 8 U 102/07 (https://dejure.org/2008,21340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 842 BGB, § 847 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Behandlungs- und Befunderhebungsfehler bei Gebärmutterkrebs; Schmerzensgeld bei Rezidiv-Operation, dauerhaftem Lymphödem u.a. sowie beruflicher Zurückstufung

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 842; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 842; BGB § 847
    Haftungsausfüllende Kausalität bei Erhebung eines malignen Befundes; Höhe des Schmerzensgeldes bei Rezidiv-OP, dauerhaften Lymphödemen, Müdigkeit, Erschöpfbarkeit, Krebsangst, beruflicher Zurückstufung einer 1951 geborenen Krankenschwester

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Erhebung eines malignen Befundes; Höhe des Schmerzensgeldes bei Rezidiv-OP; Beruflicher Zurückstufung einer 1951 geborenen Krankenschwester

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