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   OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08-29   

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OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08-29 (https://dejure.org/2009,10578)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.06.2009 - 8 U 102/08-29 (https://dejure.org/2009,10578)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 8 U 102/08-29 (https://dejure.org/2009,10578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1
    Voraussetzungen der Anfechtung eines inkongruenten Deckungsgeschäfts

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 133 Abs. 1, 143 Abs. 1 S. 2 InsO
    Wenn die Domain schnell noch vor der Insolvenz aus dem Unternehmensvermögen herausgelöst wird

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Domainübertragung auf Mitarbeiter vor unmittelbarer Insolvenz anfechtbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter kann kurzfristige Domainübertragung auf Mitarbeiter anfechten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 160/02

    Rechtsfolgen des Ansichziehens einer inkongruenten Sicherung durch den Gläubiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Diese Grundsätze finden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf die Anfechtung inkongruenter Deckungen nach § 133 Abs. 1 InsO Anwendung (vgl. BGH WM 2004, 1141 ff. Rn. 24; NJW 2000, 957 f. Rn. 8 - jeweils zit. nach juris).

    Dazu hätte sie dartun müssen, die Schuldnerin sei bei Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung (§ 140 Abs. 1 InsO ) davon ausgegangen, mit Sicherheit alle ihre Gläubiger befriedigen zu können (vgl. BGH ZIP 2000, 82, 83; WM 2004, 1141 ff. Rdnr. 25, zit. nach juris).

    Liegt nämlich - wie hier - ein inkongruentes Deckungsgeschäft vor und weiß der Anfechtungsgegner, dass er eine inkongruente Deckung erhält, so liegt darin auch ein wesentliches Beweisanzeichen dafür, dass er den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners gekannt hat (vgl. BGH WM 2004, 1141 ff. Rn. 29; NJW 2000, 957 f. Rn. 8 m. w. N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.07.2008 - 7 U 193/07 - Rn. 55, jeweils zitiert nach juris).

    Dabei genügt es für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Inkongruenz, wenn er die Umstände kennt, bei deren Vorliegen der Rechtsbegriff erfüllt ist (vgl. BGH WM 2004, 1141 ff. Rn. 29; WM 2006, 190 ff. Rn. 23; jeweils zit. nach juris).

    Die Indizwirkung einer inkongruenten Deckung wird nicht durch die Beweislastregel des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO verdrängt (vgl. BGH WM 2004, 1141 ff. Rn. 24, zit. nach juris).

  • BGH, 02.12.1999 - IX ZR 412/98

    Kenntnis von der Inkongruenz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Ein starkes Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig in der Vornahme eines inkongruenten Deckungsgeschäfts (vgl. BGH WM 2006, 190 ff., Rn. 21; NJW 2000, 957 f., Rn. 8 - jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).

    Diese Grundsätze finden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf die Anfechtung inkongruenter Deckungen nach § 133 Abs. 1 InsO Anwendung (vgl. BGH WM 2004, 1141 ff. Rn. 24; NJW 2000, 957 f. Rn. 8 - jeweils zit. nach juris).

    Dazu hätte sie dartun müssen, die Schuldnerin sei bei Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung (§ 140 Abs. 1 InsO ) davon ausgegangen, mit Sicherheit alle ihre Gläubiger befriedigen zu können (vgl. BGH ZIP 2000, 82, 83; WM 2004, 1141 ff. Rdnr. 25, zit. nach juris).

    Liegt nämlich - wie hier - ein inkongruentes Deckungsgeschäft vor und weiß der Anfechtungsgegner, dass er eine inkongruente Deckung erhält, so liegt darin auch ein wesentliches Beweisanzeichen dafür, dass er den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners gekannt hat (vgl. BGH WM 2004, 1141 ff. Rn. 29; NJW 2000, 957 f. Rn. 8 m. w. N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.07.2008 - 7 U 193/07 - Rn. 55, jeweils zitiert nach juris).

    Hierfür ist es ausreichend, dass der Betreffende die Umstände kennt, bei deren Vorliegen der Rechtsbegriff erfüllt ist (BGH NJW 2000, 957 f. Rn. 8, zitiert nach juris).

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Vielmehr genügt ein bedingter Vorsatz, der vorliegt, wenn der Schuldner bei einem auf einen anderen Zweck gerichteten Handeln die Benachteiligung als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NJW 1995, 2846, 2847; WM 2004, 1587, 1588; WM 2006, 190 ff. Rn. 20, zit. nach juris).

    Ein starkes Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig in der Vornahme eines inkongruenten Deckungsgeschäfts (vgl. BGH WM 2006, 190 ff., Rn. 21; NJW 2000, 957 f., Rn. 8 - jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).

    Dabei genügt es für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Inkongruenz, wenn er die Umstände kennt, bei deren Vorliegen der Rechtsbegriff erfüllt ist (vgl. BGH WM 2004, 1141 ff. Rn. 29; WM 2006, 190 ff. Rn. 23; jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04

    Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Dies zeigt zudem, dass der Beklagten die Zahlungsschwierigkeiten der Insolvenzschuldnerin - die schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern ist ein Indiz für eine Zahlungseinstellung (BGH WM 2008, 698 ff. Tz. 20, zitiert nach juris) - im Zeitpunkt der Übertragung bekannt waren.
  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Der Grundsatz besagt vielmehr nur, dass dann, wenn infolge der Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt, er der Ergänzung bedarf (BGH Urteil vom 12.06.2008 - V ZR 223/07 - Rn. 5; NJW 2005, 2710 ff. Rn. 7; NJW-RR 2003, 491 f. Rn. 8 - jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Der Grundsatz besagt vielmehr nur, dass dann, wenn infolge der Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt, er der Ergänzung bedarf (BGH Urteil vom 12.06.2008 - V ZR 223/07 - Rn. 5; NJW 2005, 2710 ff. Rn. 7; NJW-RR 2003, 491 f. Rn. 8 - jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 12.06.2008 - V ZR 223/07

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Der Grundsatz besagt vielmehr nur, dass dann, wenn infolge der Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt, er der Ergänzung bedarf (BGH Urteil vom 12.06.2008 - V ZR 223/07 - Rn. 5; NJW 2005, 2710 ff. Rn. 7; NJW-RR 2003, 491 f. Rn. 8 - jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Damit bestanden für sie zumindest erste ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners (vgl. BGH ZIP 1999, 406, 407).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 193/07

    Insolvenzanfechtung einer Zahlung wegen inkongruenter Deckung; Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Liegt nämlich - wie hier - ein inkongruentes Deckungsgeschäft vor und weiß der Anfechtungsgegner, dass er eine inkongruente Deckung erhält, so liegt darin auch ein wesentliches Beweisanzeichen dafür, dass er den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners gekannt hat (vgl. BGH WM 2004, 1141 ff. Rn. 29; NJW 2000, 957 f. Rn. 8 m. w. N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.07.2008 - 7 U 193/07 - Rn. 55, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.06.2009 - 8 U 102/08
    Der Senat als Berufungsgericht ist gemäß § 529 Abs. 1 ZPO an diese tatsächlichen Feststellungen gebunden, da sie verfahrensfehlerfrei getroffen wurden und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Feststellungen angezeigt sind (vgl. dazu BGH BGHReport 2004, 1375, 1376 m. w. N.).
  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.03.2010 - 8 U 102/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28657
OLG Frankfurt, 02.03.2010 - 8 U 102/08 (https://dejure.org/2010,28657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2010 - 8 U 102/08 (https://dejure.org/2010,28657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2010 - 8 U 102/08 (https://dejure.org/2010,28657)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2010 - 8 U 102/08
    In einer normalen Entbindungssituation, bei der die Möglichkeit einer Schnittentbindung medizinisch nicht indiziert und deshalb keine echte Alternative zur vaginalen Geburt ist, muss der ärztliche Geburtshelfer ohne besondere Veranlassung die Möglichkeit einer Schnittentbindung nicht zur Sprache bringen (BGH, Urteil vom 14.9.2004 - VI ZR 186/03 - NJW 2004, 3703 ff).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2010 - 8 U 102/08
    Vielmehr muss über die Möglichkeit einer Schnittentbindung nur aufgeklärt werden, wenn sie aus medizinischer Sicht indiziert ist, weil für den Fall, dass die Geburt vaginal erfolgt, ernstzunehmende Gefahren für das Kind drohen und daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine Schnittentbindung sprechen, wobei diese auch unter Berücksichtigung der Konstitution und Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellen muss (BGH, Urteil vom 25.11.2003 - VI ZR 8/03 - NJW 2004, 132 ff m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.01.2008 - 8 U 102/08   

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https://dejure.org/2008,96049
OLG Saarbrücken, 18.01.2008 - 8 U 102/08 (https://dejure.org/2008,96049)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.01.2008 - 8 U 102/08 (https://dejure.org/2008,96049)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 8 U 102/08 (https://dejure.org/2008,96049)
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