Rechtsprechung
OLG Hamburg, 28.03.2012 - 8 U 103/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 627 BGB
Formularmäßiger Ausschluss des Kündigungsrechts eines Profiboxers aus § 627 BGB - Justiz Hamburg
§ 138 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 627 BGB
Sportmanagement- und Vermarktungsvereinbarung mit einem Berufsboxer: Formularmäßiger Ausschluss des Kündigungsrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines formularmäßigen Ausschlusses des Kündigungsrechts aus § 627 BGB in einem Vertrag mit einem Profiboxer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 627; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1
Formularmäßiger Ausschluss des Kündigungsrechts aus § 627 BGB in einem Vertrag mit einem Profiboxer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.01.2011 - 325 O 63/10
- OLG Hamburg, 28.03.2012 - 8 U 103/11
- BGH - III ZR 131/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB
Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 8 U 103/11
Er muss sich also deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären (BGH NJW 2000, 1110, 1111 für einen Vertrag zwischen Unternehmern).Für die Beurteilung der Angemessenheit des Ausschlusses von § 627 BGB in Ziff. 12.6 ist jedoch die nach dem Vertrag zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mögliche Gesamtdauer zu Grunde zu legen (vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1112 für die Inhaltskontrolle einer formularmäßigen Verlängerungsoption).
- BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09
Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 8 U 103/11
Hierbei kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Benennung, sondern die inhaltliche Ausgestaltung des Vertrags bzw. den tatsächlichen Inhalt der wechselseitigen Rechte und Pflichten an ( BGH NJW 2010, 150 Rn.16 ).Der Umstand, dass die Beklagte als GmbH organisiert ist, steht der Anwendbarkeit des § 627 BGB nicht entgegen (BGH NJW 2010, 150 Rn.19).
- BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81
AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß
Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 8 U 103/11
Insbesondere führt das Aushandeln der Laufzeit eines Vertrages noch nicht dazu, dass auch die Vertragsbedingungen über die Kündigung als ausgehandelt angesehen werden können (BGH, Urteil v. 17.05.1982 zum Aktz. VII ZR 316/81, Rn. 10 für den formularmäßigen Ausschluss des Kündigungsrechts nach § 649 BGB; zitiert nach juris). - BGH, 11.02.2010 - IX ZR 114/09
Steuerberatervertrag: Jederzeitige Kündbarkeit trotz Vereinbarung dauerhaft …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 8 U 103/11
Nach der Rechtsprechung des BGH ist der formularmäßige Ausschluss von § 627 BGB wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich unwirksam, und zwar auch im Verkehr mit Kaufleuten (BGH, Urteil v. 11.2.2010 zum Aktz. IX ZR 114/09, Rn. 26, zitiert nach juris). - BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07
Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2012 - 8 U 103/11
Wenn ein Vertrag formularmäßig aufgemacht ist und nicht auf die individuelle Vertragssituation abgestimmt ist, spricht bereits dies für AGB (BGH NJW 09, 3717 Rn. 42 ).
- OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 151/13
Managementvertrag: Vergütungsanspruch gegenüber einem Musiker
Zwar mag - isoliert betrachtet - der Ausschluss des Kündigungsrechts gemäß § 627 BGB als unstreitig durch den Kläger gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 11.02.2010 - IX ZR 114/09 - zum Steuerberatervertrag; Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil vom 28.03.2012 - 8 U 103/11 - Rn. 80 ff.). - LG Köln, 18.03.2020 - 21 O 75/20
Das Kündigungsrecht eines Boxers
Die von den Verfügungsklägern zu leistenden Dienste sind solche höherer Art im Sinne des § 627 BGB (vgl. OLG Hamburg Urteil vom 28.03.2012, Az.: 8 U 103/11).