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OLG Karlsruhe, 14.11.2017 - 8 U 103/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 12.06.2015 - 3 O 285/14
- OLG Karlsruhe, 14.11.2017 - 8 U 103/15
- BGH, 06.12.2018 - VII ZR 285/17
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 31.05.2017 - 8 U 78/16
Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Beteiligung …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts muss auf diese Risiken nicht gesondert aufgeklärt werden, wenn nach dem Gesamtbild des Prospektes hinreichend über die Risiken der Vercharterung aufgeklärt wird; dies gilt auch dann, wenn Schiffsgläubigerrechte nach ausländischen Recht begründet sind (Urteile des HansOLG zu den Aktz. 6 U 78/14; 13 U 10/16; 1 U 283/15; 9 U 82/15; 8 U 103/15, sämtlich nicht veröffentlicht; allerdings wurden die Kläger zu den Verfahren 9 U 82/15 und 8 U 103/15 durch dieselben Prozessbevollmächtigten vertreten wie die hiesige Klägerin).Die von der Klägerin geforderte Aufklärung über eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung wäre auch ein widersprüchliches Verhalten, da verlangt wird, dass die Prospektverantwortlichen die von ihnen nicht erkannte Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung besonders herausstellen (Senat, Urteil v.8.3.17 zum Aktz. 8 U 103/15, unveröff.).