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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08   

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https://dejure.org/2008,2564
OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08 (https://dejure.org/2008,2564)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.09.2008 - 8 U 11/08 (https://dejure.org/2008,2564)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. September 2008 - 8 U 11/08 (https://dejure.org/2008,2564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 BGB; §§ 16 ff. VVG; § 18 VVG; § 22 VVG
    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter Ausschluss von Buchgeld in einer Transportversicherung; Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter Ausschluss von Buchgeld in einer Transportversicherung; Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des ...

  • Judicialis

    VVG a. F. § 22; ; VVG a. F. §§ 74 ff; ; BGB § 123; ; AVB Transportversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; VVG § 74 ff.; BGB § 123
    Versicherungsschutz besteht nur bei einem stofflichen Zugriff auf die versicherten Gegenstände (sogenanntes Heros-Verfahren)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG (a.F.) § 22; VVG (a.F.) §§ 74 ff; BGB § 123
    Beschränkung des Versicherungsschutzes bei einer Transportversicherung auf den Verlust von Bargeld unter Ausschluss von Buchgeld - Kein Versicherungsfall bei Einzahlung von Kunden-Bargeld mit deren Kenntnis auf Konto des Werttransportunternehmens - Anfechtung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1532
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 48/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    Bei dieser Art der Valorenversicherung handelt es sich mithin um eine Sachversicherung von Gütern, nicht dagegen um eine Geld oder Geldwertversicherung (vgl. BGH VersR 2008, 395).

    Gegenstand einer solchen Versicherung sind ausschließlich die einzelnen Valoren, d. h. die Sachen während des Transportes durch das befördernde Unternehmen (BGH VersR 2008, 395.2003, 1171).

    aa) Bei dem zwischen H. und der Beklagten vereinbarten Versicherungsvertrag, bei welchem es sich primär um eine Transportversicherung handelt, die lediglich einzelne Elemente einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung aufweist, muss die Klägerin darlegen und beweisen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt (vgl. BGH VersR 2008, 395).

    Voraussetzung für einen Versicherungsfall ist aber gerade die Verwirklichung einer Gefahr, die sich auf einen stofflichen Zugriff auf die versicherte Sache bezieht (BGH VersR 2008, 395).

  • BGH, 06.12.2000 - IV ZR 28/00

    Hinweispflicht des Versicherers bei der Erteilung einer Sicherungsbestätigung

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    Durch die Ausstellung eines Sicherungsscheines soll in der Regel ein Kreditgeber, z. B. ein Vorbehaltsverkäufer, ein Kreditinstitut oder ein Leasinggeber, davor bewahrt werden, dass er das sein Darlehen sichernde Gut ersatzlos verliert (vgl. BGH VersR 2001, 235. Römer/Langheid, §§ 75, 76, Rdnr. 18. Prölss/Martin, § 75, Rdnr. 2).

    Aus der Ausstellung eines Sicherungsscheins folgt nämlich neben dem unmittelbaren vertraglichen Zahlungsanspruch und dem Prämieneintrittsrecht, die hier jeweils nicht vereinbart wurden, lediglich die Verpflichtung des Versicherers, in den Sicherungsschein nur zutreffende und vollständige Angaben aufzunehmen (vgl. BGH VersR 2001, 235. OLG Hamburg, VersR 1990, 1351).

    Insoweit trifft den Versicherer auch die Verpflichtung, dem Kreditgeber Umstände mitzuteilen, die für die Werthaltigkeit des Versicherungsanspruchs von wesentlicher Bedeutung sind (BGH VersR 2001, 235).

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    (1) Treffen Parteien eines Versicherungsvertrages von diesem abweichende Vereinbarungen, so kann es sich entweder um eine bloße Abänderung des bestehenden Vertrages oder um dessen Aufhebung und den Abschluss eines neuen Vertrages handeln (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2007, 1681. OLG Köln, VersR 2002, 1225).

    Maßgebend hierfür ist, ob die beiden an sich selbständigen Vereinbarungen durch den erklärten Willen der Vertragsparteien derart zu einem einheitlichen Geschäft miteinander verbunden sind, dass die Gültigkeit des einen Rechtsgeschäfts von der des anderen abhängen soll (OLG Saarbrücken, VersR 2007, 1681).

  • LG Hamburg, 20.09.2007 - 409 O 53/06

    Zahlungsansprüche gegenüber der Versicherung eines Geldtransportunternehmens

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    Aus diesen Gründen kann auch nicht der entgegenstehenden Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt gefolgt werden, wo das Landgericht angenommen hatte, der Versicherungsvertrag decke sämtliche Risiken bis zur Einzahlung der der Firma H. übergebenen Geldbeträge auf ein Konto des Auftraggebers.

    Aus diesen Gründen vermag auch die insoweit entgegenstehende Entscheidung des LG Hamburg vom 20. September 2007 (409 O 53/06) nicht zu überzeugen.

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - 4 U 140/04

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es aber auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen).

    So konnte die Klägerin diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785).

  • OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 126/96

    Transportversicherung: Kriterien für das Vorliegen einer mangelhaften Verpackung

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    Es bedarf mithin des Nachweises der Übergabe des Gutes an das Transportunternehmen sowie des Verlustes des Transportgutes während des versicherten Transportes, wohingegen dem Versicherer der Nachweis obliegt, dass das Schadensereignis auf der Verwirklichung einer nicht versicherten Gefahr beruht (OLG Frankfurt VersR 2002, 354).
  • OLG Köln, 06.06.2000 - 9 U 162/99
    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    Grundsätzlich kann der Versicherer der versicherten Person bei einer Versicherung für fremde Rechnung alle Einwendungen aus dem Verhalten des Versicherungsnehmers entgegenhalten, soweit er auf diese nicht in der Versicherungsbestätigung bzw. im Versicherungsschein verzichtet hat oder dies dem erkennbaren Sinn und Zweck einer Versicherungsbestätigung widersprechen würde (vgl. BGH VersR 1967, 343. OLG Köln NVersZ 2001, 27. Prölss/Martin, § 75 Rdnr. 2. Römer/Langheid, §§ 75, 76, Rdnr. 20).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    Dazu zählen alle objektiven und subjektiven Umstände, die für die Risikobeurteilung von Bedeutung sein können (vgl. BGH VersR 1994, 711).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    Dem steht auch nicht die Entscheidung BGH VersR 1996, 1089 entgegen.
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
    Dem steht auch die Entscheidung BGH VersR 1993, 1089 nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86

    Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens;

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

  • OLG Hamburg, 17.05.1990 - 6 U 15/90

    Sicherungsschein; Sicherungseigentümer; Transportversicherer;

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 37/92

    Rücktritt vom Vertrag über Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Verletzung der

  • OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 48/01

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

    In einer Transportversicherung ist, auch wenn jegliche Verluste und/oder Schäden gleichviel aus welcher Ursache einschließlich der Veruntreuung und/oder Unterschlagung durch den Versicherungsnehmer versichert sind, eine Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter Ausschluss von Buchgeld vorzunehmen, wenn sich dies aus den sonstigen Bestimmungen des Versicherungsvertrages, insbesondere zum Gegenstand, zur Dauer und zur Prämienkalkulation ergibt (Bestätigung des Urteils des Senats vom 19.09.2008 - 8 U 11/08 , in VersR 2008, 1532).

    Diese Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann grundsätzlich auch den Kunden des Werttransportunternehmens entgegengehalten werden, soweit vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass das Anfechtungsrecht des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer dem Versicherten (Kunden) nicht entgegengehalten werden kann (Bestätigung von Senat VersR 2008, 1532).

    Bereits seit den 90er Jahren kam es innerhalb der H.-Gruppe zu finanziellen Verlusten durch Liquiditätslücken, zu geringen Einnahmen sowie Privatentnahmen (vgl. Seiten 11 - 14 des Strafurteils des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007, Anlage K 223 im Verfahren 8 U 11/08, welche auch hier beigezogen wurde).

    Durch Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 wurden der Geschäftsführer W. der H.-Gruppe sowie drei weitere führende Mitarbeiter zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Jahren und sechs Monaten und zehn Jahren verurteilt (Anlage K 223 zu 8 U 11/08).

    Der Senat bestätigt insoweit seine Rechtsprechung zum H.-Komplex, wie sie in den Urteilen vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 (VersR 2008, 1532) und 8 U 63/08 zum Ausdruck gekommen ist.

    Eine Versicherung von Buch bzw. Giralgeld ist demgegenüber nicht vereinbart worden (so bereits Urteile des Senats vom 19. September 2008 - 8 U 11/08 , VersR 2008, 1532, und 8 U 63/08.

    Insoweit ist an der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19. September 2008 - 8 U 11/08 - und - 8 U 63/08 - festzuhalten.

  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Der Senat bestätigt insoweit seine Rechtsprechung zum H.-Komplex, wie sie in den Urteilen vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 (VersR 2008, 1532. OLGR 2009, 179 (Leitsatz) und 8 U 63/08 (jeweils rechtskräftig) sowie in den Urteilen vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 (veröffentlicht bei juris), 8 U 93/08, 8 U 94/08, 8 U 170/08 und öfter zum Ausdruck gekommen ist.

    Eine Versicherung von Buch bzw. Giralgeld ist demgegenüber nicht vereinbart worden (so bereits Urteile des Senats vom 19. September 2008 8 U 11/08 , VersR 2008, 1532, und 8 U 63/08, sowie vom 29. Januar 2009 8 U 41/08 .

    Insoweit ist an der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19. September 2008 - 8 U 11/08 und 8 U 63/08 - und vom 29. Januar 2009 8 U 41/08, 8 U 93/08 und 8 U 94/08 - und seither ständig festzuhalten.

  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Diese Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann grundsätzlich auch den Kunden des Werttransportunternehmens entgegengehalten werden, soweit vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass das Anfechtungsrecht des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer dem Versicherten (Kunden) nicht entgegengehalten werden kann (Bestätigung der Urteile des Senats u. a. vom 19.09.2008 - 8 U 11/08 - (VersR 2008, 1532) und vom 29.01.2009 - 8 U 41/08 .

    Der Senat bestätigt insoweit seine Rechtsprechung zum H.-Komplex, wie sie in den Urteilen vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 (VersR 2008, 1532. OLGR 2009, 179 (Leitsatz)) und 8 U 63/08 (jeweils rechtskräftig) sowie in den Urteilen vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 (veröffentlicht bei juris), 8 U 93/08 und 8 U 94/08 zum Ausdruck gekommen ist.

    Eine Versicherung von Buch bzw. Giralgeld ist demgegenüber nicht vereinbart worden (so bereits Urteile des Senats vom 19. September 2008 - 8 U 11/08 , VersR 2008, 1532, und 8 U 63/08, sowie vom 29. Januar 2009 - 8 U 41/08 .

    Insoweit ist an der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19. September 2008 - 8 U 11/08 - und - 8 U 63/08 - und vom 29. Januar 2009 - 8 U 41/08 , - 8 U 93/08 - und - 8 U 94/08 - festzuhalten.

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

    Der Senat bestätigt insoweit seine Rechtsprechung zum H.-Komplex, wie sie in den Urteilen vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 (VersR 2008, 1532. OLGR 2009, 179 (Leitsatz)) und 8 U 63/08 (jeweils rechtskräftig) sowie in den Urteilen vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 (veröffentlicht bei juris), 8 U 93/08, 8 U 94/08, 8 U 170/08 und öfter zum Ausdruck gekommen ist.

    Eine Versicherung von Buch bzw. Giralgeld ist demgegenüber nicht vereinbart worden (so bereits Urteile des Senats vom 19. September 2008 8 U 11/08 , VersR 2008, 1532, und 8 U 63/08, sowie vom 29. Januar 2009 8 U 41/08 , und vom 26. März 2009 - 8 U 170/08 .

    Insoweit ist an der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19. September 2008 - 8 U 11/08 - und 8 U 63/08 - und vom 29. Januar 2009 8 U 41/08, 8 U 93/08 - und - 8 U 94/08 - festzuhalten.

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    Daher kann dahingestellt bleiben, ob und in welcher Höhe die von der Klägerin geltend gemachte Schadensfälle ein versichertes Risiko - versichert wären nach beiden Policen nur Bargeldverluste (vgl. Urteile des Senats vom 19. September 2008, 8 U 11/08 (VersR 2008, 1532) und 8 U 63/08, sowie vom heutigen Tage, 8 U 41/08) - darstellen.

    Insoweit ist an der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19. September 2008 - 8 U 11/08 - und - 8 U 63/08 - festzuhalten.

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

    Soweit die Klägerin mit ihren Fragen unter 2. a) bis e) darauf abzielt, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, ab wann der Beklagten dieses Rechtsstreits Zahlungsverzögerungen bei H. und/oder das dort betriebene Schneeballsystem bekannt gewesen ist, würde sich der Zeuge W. im Hinblick auf das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr mit deren Beantwortung deshalb der Gefahr der Strafverfolgung bzw. der Beweiserleichterung aussetzen können, weil jedenfalls bislang nicht - und zwar weder in dem durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 abgeschlossenen Strafverfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) noch durch den Senat in den bislang zum H.-Komplex ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 [VersR 2008, 1532] und 8 U 63/08, vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 [veröffentlicht bei juris], 8 U 93/08 und 8 U 94/08, vom 26. März 2009 zu 8 U 170/08, vom 27. Mai 2009 zu 8 U 180/08 und 8 U 192/08, vom 19. Juni 2009 zu 8 U 213/08, vom 19. November 2009 zu 8 U 15/09, vom 22. Dezember 2009 zu 8 U 55/09 und 8 U 54/09 sowie vom 18. Februar 2010 zu 8 U 2/09 und 8 U 25/09) - festgestellt worden ist, dass die Beklagte und insbesondere der Zeuge S. bereits vor dem Zusammenbruch des Schneeballsystems im Februar 2006 tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass die Zahlungen nicht taggleich und fristgerecht eingingen.
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Eine Versicherung von Buch bzw. Giralgeld wurde demgegenüber nicht vereinbart (vgl. die beiden Urteile des Senats vom 19. September 2008 zum Az. 8 U 11/08 und zum Az. 8 U 63/08, sowie vom 29. Januar 2009 zum Az. 8 U 41/08, ferner für ähnliche vertragliche Regelungen Urteile des OLG Düsseldorf vom 5. November 2008, Az. 18 U 188/07, des OLG Köln vom 22. April 2008, RuS 2008, 435 und des LG Köln vom 22. Oktober 2008, Az. 20 O 204/07, recherchiert in juris).

    Insoweit ist an der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19. September 2008 (8 U 11/08 und 8 U 63/08) und vom 29. Januar 2009 (8 U 41/08, 8 U 93/08 und 8 U 94/08) festzuhalten.

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

    Daher kann dahingestellt bleiben, ob und in welcher Höhe die von der Klägerin geltend gemachte Schadensfälle ein versichertes Risiko - versichert wären nach beiden Policen nur Bargeldverluste (vgl. Urteile des Senats vom 19. September 2008, 8 U 11/08 (VersR 2008, 1532) und 8 U 63/08, sowie vom heutigen Tage, 8 U 41/08) - darstellen.

    Insoweit ist an der bisherigen Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19. September 2008 - 8 U 11/08 - und - 8 U 63/08 - festzuhalten.

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2008 - 18 U 188/07

    Ausschluss des Einwands der Anfechtung wegen arlistiger Täuschung

    Dieses Ergebnis steht nach Auffassung des Senats nicht im Widerspruch zu den Entscheidungsgründen aus den Urteilen des OLG Celle in den Verfahren 8 U 63/08 und 8 U 11/08, die die Beklagten nach Schluss der mündlichen Verhandlung in Abschrift als Anlagen BK 13 und 14 zu den Akten gereicht haben.
  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 20 U 137/08

    Eintrittspflicht einer Bargeldversicherung

    Die - den Parteien bekannte, nur scheinbar abweichende - Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (vgl. zuletzt etwa Urt. v. 26.03.2009 - 8 U 170/08; ferner etwa VersR 2008, 1532) in den sog. Heros-Verfahren ist auf den hier zu beurteilenden Vertrag nicht übertragbar.
  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 20 U 3/09

    Übergang vom Nicht-Versicherer zum Versicherer durch Verstoß gegen § 3 Abs. 5 VVG

  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 28/09

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

  • LG Hannover, 27.02.2009 - 13 O 281/06

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht;

  • OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

  • LG Köln, 22.10.2008 - 20 O 204/07

    Rechtsstellung einer Versicherung lediglich als Zeichnungsberechtigte durch den

  • OLG Celle, 11.11.2008 - 8 U 164/08

    Zulassung der Berufung im Fall fehlender Rechtsfehler

  • LG Hannover, 18.12.2008 - 8 O 172/07
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Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Main, 28.01.2014 - S 8 U 11/08   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.01.2014 - S 8 U 11/08
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht nur eine andere, unfallunabhängige Ursache wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.01.2014 - S 8 U 11/08
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 28.01.2014 - S 8 U 11/08
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (etwa Bundessozialgericht Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
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