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   OLG Dresden, 09.02.2012 - 8 U 1128/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7404
OLG Dresden, 09.02.2012 - 8 U 1128/11 (https://dejure.org/2012,7404)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.02.2012 - 8 U 1128/11 (https://dejure.org/2012,7404)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 8 U 1128/11 (https://dejure.org/2012,7404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Aussetzung des Verfahrens gegen einen von mehreren Streitgenossen bis zum Abschluss eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens; Anforderungen an die Begründung einer Aussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301; ZPO § 149
    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Aussetzung des Verfahrens gegen einen von mehreren Streitgenossen bis zum Abschluss eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens; Anforderungen an die Begründung der Aussetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann besteht die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann besteht die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen? (IBR 2012, 1094)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2012 - 8 U 1128/11
    Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist dann gegeben, wenn in einem Teilurteil in einer Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellen wird oder auch nur stellen kann (vgl. beispielsweise BGH, Urt. v. 11.05.2011, Az.: VIII ZR 42/10 mit vielen weiteren Nennungen).

    Dagegen hatte der Bundesgerichtshof für den Fall, dass auf übereinstimmenden Wunsch der Parteien ein Teil des Verfahrens ruht, die Ansicht vertreten, eine vergleichbare Situation liege nicht vor, weil die eingetretene Verzögerung dem Willen der Parteien entspräche und von diesen auch jederzeit durch Aufnahme des Verfahren beendet werden könne (vgl. BGH, Urt. v. 11.05.2011, Az.: VIII ZR 42/10).

  • BGH, 18.09.1990 - XI ZB 8/90

    Zustellung eines Urteils an den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2012 - 8 U 1128/11
    Zwingendes zusätzliches Erfordernis einer wirksamen Zustellung nach § 174 ZPO ist vielmehr auch die Äußerung des Willens des Empfängers, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. beispielsweise Beschl. v. 18.09.1990, Az.: XI ZB 8/90).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 170/06

    Mietzahlungsprozess aus einem Generalmietvertrag zwischen einer

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2012 - 8 U 1128/11
    Die Rechtfertigung für diese Ausnahmen liegt in diesen beiden Konstellationen darin, dass die in ihrer Dauer nicht absehbare Unterbrechung des Verfahrens zu einer faktischen Trennung des Rechtsstreits führt und es mit dem Anspruch der übrigen Prozessbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar wäre, wenn die Unterbrechung des Verfahrens eine Entscheidung nur deshalb nachhaltig verzögern würde, weil die abstrakte Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung nach einer eventuellen Aufnahme des Verfahrens besteht (vgl. BGH, a.a.O.; siehe auch zuletzt BGH, Teilurteil vom 30.11.2011, Az.: XII ZR 170/06).
  • LAG Nürnberg, 08.12.2004 - 2 Ta 185/04

    Empfangsbekenntnis - Beschwerdefrist - Mitwirkung bei der Ermittlung des

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2012 - 8 U 1128/11
    Soweit der Beklagte auf Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschl.v. 08.12.2004, Az.: 2 Ta 185/04 und Beschl. v. 26.06.2007, Az.: 2 Sa 163/07) abstellt, in denen dieses aufgrund seiner Überzeugung, dass das Empfangsbekenntnis eines Rechtsanwalts zu einem späteren Zeitpunkt ausgefüllt worden ist, als der Rechtsanwalt tatsächlich Kenntnis von dem zugestellten Urteil erlangt hat, jeweils die Berufung verworfen hat, handelt es sich um Entscheidungen, die sich trotz der ständigen Rechtsprechung der Bundesgerichte zu § 174 ZPO nicht mit der Frage der (erforderlichen) Empfangsbereitschaft befassen.
  • LAG Nürnberg, 26.06.2007 - 2 Sa 163/07

    Berufungsfrist - Empfangsbekenntnis - Verzögerung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2012 - 8 U 1128/11
    Soweit der Beklagte auf Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschl.v. 08.12.2004, Az.: 2 Ta 185/04 und Beschl. v. 26.06.2007, Az.: 2 Sa 163/07) abstellt, in denen dieses aufgrund seiner Überzeugung, dass das Empfangsbekenntnis eines Rechtsanwalts zu einem späteren Zeitpunkt ausgefüllt worden ist, als der Rechtsanwalt tatsächlich Kenntnis von dem zugestellten Urteil erlangt hat, jeweils die Berufung verworfen hat, handelt es sich um Entscheidungen, die sich trotz der ständigen Rechtsprechung der Bundesgerichte zu § 174 ZPO nicht mit der Frage der (erforderlichen) Empfangsbereitschaft befassen.
  • OLG Nürnberg, 02.08.2013 - 5 U 562/13

    Darlegung- und Beweislast hinsichtlich der vorsätzlichen Herbeiführung des

    Das gilt auch bei subjektiver Klagehäufung (BGH a.a.O.; OLG Dresden, Urteil vom 09.02.2012, 8 U 1128/11. zitiert nach Juris).
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