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   OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - I-8 U 115/12   

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https://dejure.org/2016,41544
OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - I-8 U 115/12 (https://dejure.org/2016,41544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2016 - I-8 U 115/12 (https://dejure.org/2016,41544)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2016 - I-8 U 115/12 (https://dejure.org/2016,41544)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TPG (1997) § 8; SGB VII § 2; SGB VII § 104; BGB § 278
    Aufklärungspflichten und Einwilligung bei Lebendorganspenden (mit Anmerkung von Dr. Thorsten Süß)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TPG § 8 Abs. 2 S. 2; BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Risikoaufklärung des Spenders vor einer Organspende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • nierenlebendspende.com PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Nierenlebendspende 2007 an der Universitätsklinik Düsseldorf rechtswidrig

  • nierenlebendspende.com PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Gerichte verkennen Komplexität der Nierenlebendspende

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1567
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass es sich schon nach den Gesetzesmaterialien um lediglich verfahrensrechtliche Vorgaben handele, die eine autonome Entscheidung des Spenders bzw. die Freiwilligkeit der Spende absicherten (OLG Düsseldorf, VersR 2016, 1567, 1568 m. zust. Anm. Süß; Kubella in Festschrift Dahm, 2017, S. 297, 300 ff.) und ihn vor übereilter Einwilligung schützen sollen (Schreiber, Die gesetzliche Regelung der Lebendspende von Organen in der Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 73 ff.).

    Für diese Sichtweise sprächen ferner die gesetzlichen Regelungen zur Strafbarkeit einer Organentnahme: In § 19 Abs. 1 TPG seien zwar Organentnahmen bei nicht volljährigen oder nicht einwilligungsfähigen Personen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a TPG) oder bei unzureichender Aufklärung wegen Verstoßes gegen § 8 Abs. 1 Satz 1b TPG unter Strafe gestellt, nicht aber die Organentnahme nach Aufklärung des Organspenders ohne die Hinzuziehung eines weiteren Arztes (OLG Düsseldorf, VersR 2016, 1567, 1568; Bals, GesR 2017, 711, 712).

    Der Verweis auf die Sätze 1 und 2 des zweiten Absatzes, nicht aber auf dessen Sätze 3 bis 5, spricht dagegen, die in letzteren enthaltenen Vorgaben als Zulässigkeitsvoraussetzungen der Lebendspende zu verstehen (OLG Düsseldorf, VersR 2016, 1567, 1568; Kubella in Festschrift Dahm, 2017, S. 297, 300, 302).

    Dies spricht gegen ein redaktionelles Versehen und dafür, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der Aufklärungsvorgaben aus § 8 Abs. 2 Satz 3 und 4 TPG nicht zur Voraussetzung für die Wirksamkeit der Einwilligung in eine Lebendspende erheben wollte (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2016, 1567, 1568).

  • OLG Hamm, 07.09.2016 - 3 U 6/16

    Organentnahme zur Nierenlebendspende trotz Verfahrensmängel nach dem

    Allerdings führt ein Verstoß gegen die formellen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 TPG entgegen der Auffassung des LG Düsseldorf (Urteil vom 16.08.2012 - 3 O 388/10) nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs bzw. der Unwirksamkeit der Einwilligung des Organspenders in die Organentnahme, wie dies das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 25.08.2016(8 U 115/12) überzeugend dargestellt hat.
  • OLG Hamm, 05.07.2017 - 3 U 172/16

    Nierenlebendspende; Organspende; Aufklärung; hypothetische Einwilligung

    Ob der Beklagte zu 2. nach dem Gesagten hinreichend unbeteiligt i.S.d. Gesetzes war, kann letztlich dahinstehen, da ein Verstoß nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Klägers in die Nierenspende führen würde, vgl. Senat VersR 2016, 1572; OLG Düsseldorf VersR 2016, 1567.
  • SG Karlsruhe, 13.02.2020 - S 8 U 2076/16
    Schließlich ist auch auf die Ausführungen von Prof. H. zu verweisen, der im Rahmen des Rechtsstreits der Klägerin vor dem OLG Düsseldorf (1-8 U 115/12) zu Protokoll gegeben hatte, dass man bereits nach dem Kenntnisstand im Jahr 2007 damit rechnen musste, dass es aufgrund der Entnahme einer Niere zur Entwicklung einer CFS-Symptomatik wie bei der Klägerin kommen kann und deshalb eine entsprechende Aufklärungspflicht besteht.
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   OLG Frankfurt, 15.09.2015 - 8 U 115/12   

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https://dejure.org/2015,39537
OLG Frankfurt, 15.09.2015 - 8 U 115/12 (https://dejure.org/2015,39537)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2015 - 8 U 115/12 (https://dejure.org/2015,39537)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2015 - 8 U 115/12 (https://dejure.org/2015,39537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 823 BGB
    Arzthaftung: Ärztlicher Sorgfaltsmaßstab bei Verordnung von Magensäurehemmern

  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung: Ärztlicher Sorgfaltsmaßstab bei Verordnung von Magensäurehemmern

  • rabüro.de

    Zum ärztlichen Sorgfaltsmaßstab bei Verordnung von Magensäurehemmern

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer Medikation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    Der erkennende Senat teilt diese Auffassung nicht (ebenso etwa Bergmann/Wever, MedR 2016, 37; dies., Das Krankenhaus 2016, 138, 140; Gödicke, MedR 2018, 489 f.; BeckOK BGB/Katzenmeier, 48. Ed. 1.11.2018, BGB § 630e Rn. 14; Kunze, GesR 2015, 534, 535; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage 2018, Rz. A 992 f.; Rehborn/Gescher in: Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 630e BGB, Rn. 8; vgl. ferner OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15. September 2015 - 8 U 115/12, juris Rn. 94; LG Hamburg, Urteil vom 1. April 2016 - 303 O 34/14, juris Rn. 44; zweifelnd auch Strücker-Pitz, GuP 2015, 157, 159).
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