Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 8 U 117/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13819
OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 8 U 117/17 (https://dejure.org/2018,13819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2018 - 8 U 117/17 (https://dejure.org/2018,13819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 8 U 117/17 (https://dejure.org/2018,13819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,13819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 130 Abs. 1 Satz 1, § 566 Abs. 1, § 578
    Abhängigkeit der Wirksamkeit einer Kündigung durch den Grundstückserwerber vom Zeitpunkt von deren Zugang und Zeitpunkt seiner Eigentumseintragung

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    Zugangszeitpunkt Kündigungserklärung bei Gewerberaummiete

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 130 Abs 1 S 1 BGB, § 535 BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 546a BGB, § 566 Abs 1 BGB
    Gewerberaummiete für eine Gaststätte: Wirksamkeit einer Kündigung des neuen Grundstückseigentümers nach Eigentumsumschreibung im elektronisch geführten Grundbuch; Zugangszeitpunkt der Kündigungserklärung gegenüber dem Gaststättenbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 8 U 117/17
    Die wirksame Ausübung einer maßgeblich auf § 566 Abs. 1 in Verbindung mit § 578 BGB gestützten Kündigung des Mietverhältnisses durch den Erwerber setzt voraus, dass der Erwerber im Zeitpunkt der Kündigung Eigentümer des Mietobjekts ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 -, juris, Rn. 22; Häublein, in: MüKo-BGB, 7. Aufl. 2016, § 566 Rn. 24).
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 8 U 117/17
    Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1976 - VIII ZR 140/75 -, juris, Rn. 13; BAG, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 -, juris, Rn. 11).
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 8 U 117/17
    Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1976 - VIII ZR 140/75 -, juris, Rn. 13; BAG, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 AZR 337/82 -, juris, Rn. 11).
  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05

    Zum Zugang von Schriftstücken

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 8 U 117/17
    Der Einwurf eines Briefes in den Briefkasten des Empfängers bewirkt nach dieser Auslegung den Zugang an dem Tag, an dem nach der Verkehrsanschauung - ohne Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Empfängers (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 -, juris, Rn. 9) - mit der Leerung noch zu rechnen ist; erreicht eine Erklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, ist die Willenserklärung an diesem Tag nicht mehr, sondern vielmehr erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen (vgl. BAG, a.a.O., Rn. 16 ff.; BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - Vf. 117-VI-91 -, juris, Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 15.10.1992 - 117-VI-91

    (VerfGH München: Überprüfung einer mietgerichtlichen Entscheidung unter dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 8 U 117/17
    Der Einwurf eines Briefes in den Briefkasten des Empfängers bewirkt nach dieser Auslegung den Zugang an dem Tag, an dem nach der Verkehrsanschauung - ohne Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Empfängers (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 -, juris, Rn. 9) - mit der Leerung noch zu rechnen ist; erreicht eine Erklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, ist die Willenserklärung an diesem Tag nicht mehr, sondern vielmehr erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen (vgl. BAG, a.a.O., Rn. 16 ff.; BayVerfGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - Vf. 117-VI-91 -, juris, Rn. 34).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 181/17

    Rechtsanwaltshaftung: Ungeprüfte Übernahme der Angaben des Mandanten zum

    Ein Schreiben gilt deshalb dann als am Tag seines Einwurfs in den Briefkasten als zugegangen, wenn nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten noch am gleichen Tag zu erwarten war (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Februar 2018 - 8 U 117/17, juris Rn. 19 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht