Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 8 U 119/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 286 Abs. 1 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB
Absprachewidriges Entfernen einer Patientin aus einer Klinik - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absprachewidriges Entfernen einer Patientin aus einer Klinik
- rabüro.de
Zur Frage der Arzthaftung, wenn Patient entgegen der getroffenen Absprache Klinik verlässt und kurz darauf verstirbt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
Pflichten des behandelnden Arztes bei Verweigerung der stationären Aufnahme durch eine Patientin mit Verdacht auf Herzinfakt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Patientin büxt aus und stirbt - Verlässt ein Patient absprachewidrig eine Klinik, haften Arzt und Klinikbetreiberin nicht für die Folgen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Glaubhaftigkeit der Bekundungen eines Krankenhausarztes
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 92 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Arzthaftung | Behandlungsfehler | Absprachewidriges Entfernen einer Patientin aus einer Klinik
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Arzthaftung aufgrund Todes eines Patienten nach absprachewidrigen Verlassens der Klinik durch Patient - Arzt muss nicht mit plötzlichem und absprachewidrigen Verlassen der Klinik rechnen
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Aufklärung über Todesrisiko ist kein Problem, wenn Patientin nicht behandelt werden will
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.07.2015 - 4 O 511/13
- OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 8 U 119/15
- BGH - VI ZR 69/17 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)