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   OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00   

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https://dejure.org/2000,4301
OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00 (https://dejure.org/2000,4301)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.11.2000 - 8 U 120/00 (https://dejure.org/2000,4301)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. November 2000 - 8 U 120/00 (https://dejure.org/2000,4301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verletzung durch ein Pferd bei einem ländlichen Reitturnier: Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters; Haftung des Pferdehalters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 833 S. 1 BGB; § 847 BGB; § 254 Abs. 1 BGB; § 828 Abs. 1 S. 1 BGB
    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls; Schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls; Schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 833; ; BGB § 847 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht bei ländlichem Reitturnier - Mitverschulden eines 9 1/2-jährigen Kindes bei Verletzung durch Ausschlagen des Pferdes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferd

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00
    Der Veranstalter von Sportwettkämpfen ist zwar grundsätzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz der Zuschauer vor Gefahren, die typischerweise mit dem Sportbetrieb verbunden sind , gewährleisten (vgl. BGH NJW 1984, 801 ff., 801).
  • OLG Celle, 20.06.1968 - 5 U 37/68
    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00
    Denn insoweit ist darauf abzustellen, ob das geschädigte Kind die geistige Reife erlangt hatte, die es befähigte zu erkennen, daß es sich selbst vor Schaden bewahren muß (vgl. OLG Celle NJW 1968, 2146 f.).
  • BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75

    Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00
    II) Die Haftung des Beklagten zu 2 ) als Halter des den Unfall verursachenden Pferdes auf Schadensersatz und in Verbindung mit § 847 BGB auch auf Schmerzensgeld (vgl. BGH MDR 1978, 42 = NJW 1997, 2158 f.) folgt aus § 833 S. 1 BGB.
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    Ebenfalls kein Mitverschulden hat das OLG Koblenz angenommen, als sich nicht klären ließ, ob sich das verletzte 9-jährige Mädchen dem Pferd so weit genähert hatte, dass mit einem Tritt gerechnet werden musste (U. v. 09.11.2000, Az. 8 U 120/00, MDR 2001, 274).

    Dass ein Schmerzensgeld von 12.000 EUR den Verletzungen angemessen ist, die die Klägerin durch den Unfall erlitten hat, derzeit erleidet und - ggf. auch durch die Nachoperation und ihre Folgebehandlung - erleiden wird, ist unter den Parteien nicht streitig und vom Landgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg auch so angenommen worden (MDR 2001, 274).

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2015 - 18 U 205/14

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Gegen Ausbrüche ist daher die sicherste zumutbare Einfriedungsart zu wählen (BGH, Urt. v. 14.06.1976 - VI ZR 212/75, Juris; vgl. zur Zumutbarkeit in anderem Zusammenhang auch OLG Oldenburg, Urt. v. 09.11.2000 - 8 U 120/00, Juris).
  • LG Osnabrück, 10.03.2005 - 5 O 487/04

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht wegen eines stromführenden Weidezauns;

    Sollte man hier den gleichen Sicherheitsstandard wie bei großen Reitturnieren erreichen, würden etliche Reitvereine in finanzieller Hinsicht überfordert (OLG Oldenburg, OLGR 2000, 337 = MDR 2001, 274).
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