Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 29.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,138
OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08 (https://dejure.org/2009,138)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.07.2009 - 8 U 1240/08 (https://dejure.org/2009,138)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 8 U 1240/08 (https://dejure.org/2009,138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    § 280 BGB

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • nomos.de PDF, S. 27 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Konnte eine beratende Bank im Jahr 2001 ihreAufklärungspflicht über Rückvergütungen ("Kick- Backs") auch außerhalb des Wertpapierhandels erkennen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offenbarungspflichten eines Anlageberaters hinsichtlich seitens des Anbieters der Kapitalanlage an ihn zu zahlender Provisionen

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Pflicht zur Aufklärung über Innenprovision

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; BGB § 280; ; BGB § 282 a.F.; ; WpHG § 31; ; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; WpHG § 32; ; WpHG § 37 Abs. 1 Nr. 2

  • vzhh.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offenbarungspflichten eines Anlageberaters hinsichtlich seitens des Anbieters der Kapitalanlage an ihn zu zahlender Provisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1
    Keine Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen im Jahre 2001

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Gericht spricht Bank trotz Verschweigens von Provisionen frei

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anlageberatung - unvermeidbarer Rechtsirrtum in Bezug auf Offenlegungspflicht über Provision

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Offenbarungspflicht der Bank über die Provision, Aufklärungspflicht, Offenlegungspflicht

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Rechtsirrtum schützt Banken

  • weimann.de (Leitsatz)

    Kick-Backs in 2001

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten über Innenprovisionen bei der Vermittlung geschlossener Fonds - OLG Dresden bejaht Rechtsirrtum des Anlageberaters und verneint ein schuldhaftes Handeln

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Gericht spricht Bank trotz Verschweigens von Provisionen frei

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 27 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Konnte eine beratende Bank im Jahr 2001 ihreAufklärungspflicht über Rückvergütungen ("Kick- Backs") auch außerhalb des Wertpapierhandels erkennen?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht über Rückvergütungen; Rechtsirrtum der beratenden Bank

  • kapellmann.de (Kurzanmerkung)

    Aufklärungspflichten bei versteckten Provisionen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Haftung für unterlassene Provisionsmitteilungen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2144
  • WM 2009, 1689
  • NZG 2009, 1069
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    Zudem habe die Beklagte mit der Übernahme einer Platzierungsgarantie zugleich den Vertrieb übernommen, so dass die erhaltene Provision ein Entgelt hierfür darstelle, nicht jedoch einen Provisionsrückfluss i.S.d. Urteils des BGH vom 19.12.2006 (Az: XI ZR 56/05).

    Bei dieser Sachlage hält es der Senat für ausgeschlossen, dass den damals für die Beklagte handelnden Mitarbeitern, aber auch den verantwortlichen Organen der Beklagten bereits zu diesem frühen Zeitpunkt eine vom BGH erstmals mit Urteil vom 19.12.2006 (Az: XI ZR 56/05) - das zudem eine dem WpHG unterfallende Anlage betraf und auf die Vorschrift des § 37 Abs. 1 Nr. 2 WpHG und das dort ausdrücklich normierte Gebot der Vermeidung von Interessenkonflikten gestützt war - erkannte Offenbarungspflicht bewusst gewesen ist oder sie eine solche auch nur für möglich gehalten haben.

    In Bezug auf Anlageberater und -vermittler hatte die - durchaus breit gefächerte - Rechtsprechung trotz einer damals weit verbreiteten Praxis der (Rück-)Vergütung des Vertriebs von Kapitalanlagen, sei es durch Vermittler oder Berater, weder bis zum hier maßgeblichen Zeitpunkt Juni 2001 noch in den Jahren danach jedenfalls bis zum "Kickback-Urteil" des BGH vom 19.12.2006 (XI ZR 56/05) den Gesichtspunkt eines bestehenden Interessenkonfliktes aufgegriffen.

    Die Frage, ob ein etwaiger Rechtsirrtum des Anlageberaters über das Bestehen einer Pflicht zur Aufklärung von Rückvergütungen und den Erhalt von Innenprovisionen vor Bekanntwerden der BGH-Entscheidung vom 19.12.2006, Az: XI ZR 56/05 = BGHZ 170, 226 ff.) als unverschuldet anzusehen ist, ist höchstrichterlich bislang nicht geklärt.

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    Ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschweigen von erhaltenen Rückvergütungen setzt deshalb die Kenntnis der Rechtspflicht zur Offenbarung voraus (Nobbe, ZBB 09, 93, 104; BGH, Urteil vom 12.05.2009, Az: XI ZR 586/07).

    Gleiches gilt für die vom BGH im Urteil vom 12.05.2009 (Az: XI ZR 586/07) im Zusammenhang mit der Erörterung der Verschuldensfrage erwähnte Richtlinie des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) zur Konkretisierung der §§ 31 und 32 WpHG für das Kommissions-, Festpreis- und Vermittlungsgeschäft der Kreditinstitute vom 26. Mai 1997 (BAnz. Nr. 98 vom 03.06.1997, S. 6586).

    Zwar weist der Klägervertreter zu Recht darauf hin, dass im Falle der Verletzung der Pflicht zur umfassenden und zutreffenden Beratung über eine dem Anlageinteressenten empfohlene Anlageform für den Anleger in der Regel die Vermutung streitet, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Anlage nicht gezeichnet hätte (sog. Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2002, Az: XI ZR 197/01 = BGHZ 124, 151 ff.; Urteil vom 12.05.2009, Az: XI ZR 586/07).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    Sofern der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.01.2009 (Az: XI ZR 510/07) deutlich gemacht habe, dass eine Aufklärungspflicht über Innenprovisionen auch unterhalb der 15 %-Grenze und auch für Anlagen gelte, die nicht dem Wertpapierhandelsgesetz unterfielen, sei zu berücksichtigen, dass zum einen im vorliegenden Fall keine Rückvergütung, sondern Innenprovision gezahlt worden sei.

    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.01.2009 (Az: XI ZR 510/07 = ZIP 09, 455 f.) erstmals auch für Kapitalanlagen außerhalb des Geltungsbereichs des WpHG, namentlich den auch im vorliegenden Fall in Rede stehenden Vertrieb von Medienfonds durch eine Bank, die Pflicht des Anlageberaters postuliert, unter dem Gesichtspunkt eines bestehenden Interessenkonfliktes den Anlageinteressenten über zu erwartende vereinbarte Rückvergütungen ungefragt aufzuklären.

    bb) Die Beklagte trifft aber an der unterlassenen Offenbarung der erhaltenen Innenprovision kein Verschulden, weil sie die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 20.01.2009 (a.a.O.) erstmals für die vorliegende Sachverhaltskonstellation des Vertriebs einer Kapitalanlage außerhalb des Geltungsbereich des WpHG angenommene Offenbarungspflicht zum Zeitpunkt der Beratung des Klägers im Jahr 2001 weder erkannt hat noch erkennen konnte und sich deshalb in einem unvermeidbaren Rechtsirrtum befand.

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    Insoweit gilt allerdings, wie der Senat nicht verkennt, ein strenger Sorgfaltsmaßstab (BGH, Urteil vom 14.06.1994, Az: XI ZR 210/93, NJW 1994, 2754).

    Der Schuldner muss die Rechtslage gründlich prüfen, soweit erforderlich, Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung beachten (Palandt/Heinrichs, a.a.O.; BGH, Urteile vom 11.01.1984, Az: VIII ARZ 10/83, BGHZ 89, 296 ff.; vom 14.06.1994, Az: XI ZR 210/93, NJW 1994, 2754 ff.; vom 04.07.2001, Az: VIII ZR 279/00, NJW 2001, 3114 f.).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    Dies hat der BGH indessen mit Urteil vom 25.09.2007 (Az: XI ZR 320/06) für den Fall rechtzeitiger Prospektübergabe an den Anleger abgelehnt.

    Zudem hat gerade der XI. Zivilsenat des BGH in einer noch nach Erlass des sog. "Kickback-Urteils" vom 19.12.2006 ergangenen Entscheidung vom 25.09.2007, Az: XI ZR 320/06, in der es explizit um die Offenbarungspflicht einer beratenden Bank über Innenprovisionen ging, allein auf den Gesichtspunkt der bei Innenprovisionen von mehr als 15 % aufkommenden Zweifel an der Werthaltigkeit des Objektes und der Rentabilität der Anlage, nicht aber auf einen etwaigen Interessenkonflikt, abgestellt.

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    (3.2.2.) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2000, Az: XI ZR 349/99 ließ entgegen der Auffassung des Klägers ebenfalls auch bei sorgfältiger und fachkundiger Analyse keinen Rückschluss auf eine den Anlageberater treffende Offenbarungspflicht über erhaltene Innenprovisionen zu.

    Mit Urteil vom 14.03.2002 (Az: V ZR 308/02, NJW 2003, 1811f.) hat es der BGH beispielsweise gerade abgelehnt, aus dem Urteil vom 19.12.2000 (a.a.O.) eine allgemeine Aufklärungspflicht über Innenprovisionen herzuleiten.

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2008 - 9 U 11/08

    Umfang der Beratungspflicht bei einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    Dem schließt sich der Senat, der im Hinweisbeschluss vom 29.12.2008 freilich noch die gegenteilige Ansicht vertreten hatte, auch in Ansehung der hiergegen in Teilen der Literatur (vgl. nur Dörfler, EWiR § 280 BGB 3/09, 193 f., der einen Verstoß gegen die Interessenwahrungspflicht nur bei Treuwidrigkeit annimmt; Pap, BKR 2008, 367, 369) und der Rechtsprechung (vgl. Urteile OLG Düsseldorf vom 25.08.2008, I-9 U 11/08 = BBK 1; LG München vom 29.05.2009, Az: 32 O 22830/08) vorgebrachten gewichtigen Argumente nicht zuletzt im Interesse der Rechtssicherheit an.

    Eine Bank, die vertraglich oder im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen dem Kunden gegenüber zur Aufklärung verpflichtet ist und die sich zur Erfüllung dieser Pflichten eines Prospektes bedient und sich diesen zu eigen macht, muss für dessen Richtigkeit einstehen, und zwar unabhängig davon, ob sie zu den Prospektverantwortlichen gehört (Siol, a.a.O., Rn. 42; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2008, I-9 U 11/08).

  • OLG Oldenburg, 24.09.2008 - 3 U 54/07

    Rechtliche Ausgestaltung der Prospekthaftung i.R.d. Anlageberatung durch eine

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    Unter Wiederholung und Vertiefung seines erstinstanzlichen Vortrages macht er unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 24.09.2008 (Az: 3 U 54/07) geltend, der bei der Anlageberatung verwendete Prospekt des ... 140 sei fehlerhaft.

    c) Selbst wenn man mit dem Kläger (wie das OLG Oldenburg, Urteil vom 24.09.2008, Az: 3 U 54/07) von einem für die Beklagte als Anlageberaterin erkennbaren Prospektfehler deshalb ausgehen wollte, weil dem Anleger auch im Falle des "Floppens" aller hergestellten Filmproduktionen zu Unrecht eine Garantie in Höhe von ca. 50 % (statt vom Kläger für richtig gehaltener ca. 33%) seiner Nominaleinlage vorgespiegelt werde, würde es unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falles an einer Kausalität des vorbezeichneten Prospektfehlers für die Anlageentscheidung des Klägers mangeln.

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    a) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass durch die telefonische Empfehlung des Fonds und das anschließend in den Geschäftsräumen der Beklagten durchgeführte Beratungsgespräch stillschweigend ein Beratungsvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist, aufgrund dessen die Beklagte verpflichtet war, den Kläger umfassend und zutreffend über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände zu informieren und diese Umstände fachkundig zu beurteilen (BGH, Urteil vom 13.05.1993, Az: III ZR 25/92, NJW-RR 93, 1114; Siol in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechthandbuch, 3. Aufl., § 45 Rn. 2), wobei sie den Kläger sowohl anleger- als auch objektgerecht (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993, Az: XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff.) zu beraten hatte.

    In zahlreichen, zum Teil grundlegenden Entscheidungen des BGH, welche die unterschiedlichen Pflichten des Anlageberaters in Abgrenzung zum -vermittler zum Gegenstand hatten (vgl. nur Urteile vom 13.05.1993, Az: III ZR 25/92 und vom 13.01.2000, Az: III ZR 62/99, zitiert nach juris) wurde vielmehr zwar stets hervorgehoben, dass den Anlageberater im Verhältnis zum Vermittler weitergehende Pflichten treffen.

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08
    Einem solchen Anleger, der angesichts der erheblichen steuerlichen Anreize und der gegenüber konservativen Anlagen deutlich erhöhten Ertragschancen bereit ist, ein nicht unerhebliches (ggf. auch Total-) Verlustrisiko zu tragen, bieten sich in dieser Situation vielmehr zwei gleichwertige Entscheidungsmöglichkeiten (BGH, Urteil vom 13.07.2004, Az: XI ZR 178/03, NJW 2004, 2967 ff.), weshalb der Kläger nach der vorzitierten Rechtsprechung für die Kausalität der (unterstellten) Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden nach allgemeinen Grundsätzen beweispflichtig wäre.
  • LG Köln, 09.10.2008 - 15 O 595/07

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Beteiligung an einem

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

  • BGH, 21.05.1963 - VI ZR 254/62

    Ritterspiele - Analoge Anwendung von §§ 829, 828 Abs. 1 BGB bei über 7jährigem

  • BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/01

    Anforderungen an die Aufklärung über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen

  • BGH, 23.11.2004 - XI ZR 137/03

    Hinweis- und Beratungspflichten einer Bank im Rahmen eines

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 149/07

    Schadenersatz für verschwiegene Provision

  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83

    Begründungspflicht bei Mieterhöhung

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 03.06.2014 - XI ZR 147/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Stichtagsregelung hinsichtlich der

    Sämtliche von der beratenden Bank empfangenen Provisionen stellten, unabhängig von ihrer Herkunft, daher aufklärungspflichtige Rückvergütungen dar (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2010 - I-6 U 61/09, juris Rn. 73 ff.; OLG Dresden, WM 2009, 1689, 1691; OLG Hamm, Urteile vom 25. November 2009 - 31 U 70/09, juris Rn. 51 und vom 25. Januar 2010 - 31 U 128/09, juris Rn. 54; OLG Stuttgart, WM 2010, 844, 845 f., WM 2011, 356, 358 und WM 2011, 360, 361 f. sowie Urteil vom 28. Juli 2010 - 9 U 182/09, juris Rn. 34; Jooß, WM 2011, 1260, 1264; Maier, VuR 2011, 297 f.; im Ausgangspunkt auch Habersack, WM 2010, 1245, 1252 f.).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Ihr Rechtsirrtum war damit nicht entschuldbar (ebenso OLG Celle, WM 2009, 1794, 1796; OLG Frankfurt am Main, NZG 2010, 510; OLG Karlsruhe, NZG 2009, 1155, 1157; OLG München, WM 2010, 836, 837 f.; OLG Naumburg, BKR 2010, 215, 217 f.; OLG Stuttgart, WM 2009, 2312, 2316 ff. und WM 2010, 844, 846; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 276 Rn. 22; Nobbe, WuB I G 1.-5.10 m.w.N.; Theewen, EWiR 2009, 701, 702; a.A. OLG Dresden, WM 2009, 1689, 1691 f., aufgehoben durch Anerkenntnisurteil des Senats vom 16. März 2010 - XI ZR 258/09; OLG Oldenburg, BB 2009, 2390, 2391 f., aufgehoben durch Anerkenntnisurteil des Senats vom 23. Februar 2010 - XI ZR 286/09; Edelmann, BB 2010, 1163, 1170; Grys/Geist, BKR 2009, 127, 128 f.; Harnos, BKR 2009, 316, 319 f.; Herresthal, ZBB 2009, 348, 354 ff., die allerdings alle fälschlich auf die Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Innenprovisionen abstellen; Casper, ZIP 2009, 2409, 2413; Veil, WM 2009, 2193, 2195 ff.; Mülbert/Wilhelm, WM 2009, 2241, 2249; Mülbert, WuB I G 1.-10.09 unter 2.; die von Casper, ZIP 2009, 2409, 2414 Fn. 50 zur Stütze seiner Ansicht zitierten Aufsätze von Wagner, WM 1998, 694, 697 f. und Loritz, WM 2000, 1831, 1835 sind nicht einschlägig, weil sie nur die Aufklärungspflicht über Innenprovisionen behandeln).

    Schließlich liegt auch die von der Nichtzulassungsbeschwerde nur unter Hinweis auf das Urteil des OLG Dresden (WM 2009, 1689, 1691 f.) dargelegte Divergenz nicht (mehr) vor, nachdem dieses Urteil durch Anerkenntnisurteil des Senats vom 16. März 2010 (XI ZR 258/09) aufgehoben worden ist.

  • OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 19 U 2/10

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Sofern eine Verpflichtung zur Aufklärung über die Vertriebsprovision verletzt worden sei, fehle es jedenfalls am Verschulden entsprechend den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (Urt. v. 24.07.2009, 8 U 1240/08, WM 2009, 1689) und Oldenburg (Urt. v. 11.09.2009, 11 U 75/08, BB 2009, 2390).

    Den gegenteiligen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (Urt. v. 24.07.2009, 8 U 1240/08, zit. nach Juris) und Oldenburg (Urt. v. 11.09.2009, 11 U 75/08, zit. nach Juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.12.2008 - 8 U 1240/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,47810
OLG Dresden, 29.12.2008 - 8 U 1240/08 (https://dejure.org/2008,47810)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.12.2008 - 8 U 1240/08 (https://dejure.org/2008,47810)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - 8 U 1240/08 (https://dejure.org/2008,47810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,47810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht