Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 8 U 138/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7330
OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 8 U 138/14 (https://dejure.org/2016,7330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2016 - 8 U 138/14 (https://dejure.org/2016,7330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2016 - 8 U 138/14 (https://dejure.org/2016,7330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307 Abs. 1 S. 2, 309 Nr. 1, 12a u. 12b
    Unwirksamkeit einer nicht klaren und verständlichen AGB-Klausel nur bei daraus resultierender unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwälzung von Mehrwertsteuererhöhungen auf den Verbraucher; Rechtsfolgen der Unklarheit einer Klausel; Formularmäßige Vereinbarung der Bestätigung bestimmter Tatsachen; Formularmäßige Vereinbarung der rückwirkenden Erhöhung einzelner ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 309 Nr 1 BGB, § 309 Nr 12 Buchst a BGB, § 309 Nr 12 Buchst b BGB
    Wirksamkeit vorformulierter Klauseln in Verträgen über Bauwerke mit Verbrauchern: Abwälzung von Mehrwertsteuererhöhungen; unangemessene Benachteiligung durch unklare Klausel; Veränderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden; Empfangsbekenntnis; rückwirkende Erhöhung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 309 Nr. 1; BGB § 309 Nr. 12
    Empfangsbekenntnis; Beweislast

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 ; BGB § 309 Nr. 1 ; BGB § 309 Nr. 12
    Formularmäßige Vereinbarung der Abwälzung von Mehrwertsteuererhöhungen auf den Verbraucher

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuererhöhung kann durch AGB auf privaten Bauherrn abgewälzt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    AGB-Recht: Zur Abwälzung von Mehrwertsteuererhöhungen und Empfangsbekenntnis gegenüber Verbraucher

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Preisänderungsklausel in einem Bausparvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Preisänderungsklausel in einem Bausparvertrag

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hauskäufer muss Umsatzsteuererhöhung tragen! (IBR 2016, 547)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafenklausel kann intransparent und trotzdem wirksam sein! (IBR 2016, 509)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aushändigung mehrerer Urkunden muss nur ein Mal bestätigt werden! (IBR 2016, 549)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anpassung des Zahlungsplans bei Wegfall von Teilleistungen! (IBR 2016, 507)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2670
  • NZBau 2016, 691
  • BauR 2016, 1813
  • BauR 2016, 1972
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1987 - VIII ZR 251/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des Abonnements

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 8 U 138/14
    Eine solche Bündelung sei unzulässig, wie der BGH (BGHZ 100, 373, 382) bereits entschieden habe.

    Der von der Berufung angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 100, 373, 382) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 8 U 138/14
    Ähnliches gilt, wenn die Klausel die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender die Möglichkeit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren (vgl. BGHZ 194, 121, juris Rn. 47).

    Nach dem hier anzuwendenden Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGH NJW 2013, 291, juris Rn. 16) ist diejenige (vertretbare) Auslegung zugrunde zu legen, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt.

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 198/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassung bei verzögertem Baubeginn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 8 U 138/14
    Zutreffend ist zunächst die Auffassung der Berufung, dass bei individualvertraglichen Festpreisabreden entgegenstehende reiserhöhungsklauseln unbeschadet des hier nicht zu prüfenden § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sind, da der Verwender mit der Festpreisabrede das Risiko von Preisänderungen übernimmt und die Abwälzung dieses Risikos in den AGB gegen den Grundsatz der Vertragsbindung verstößt (vgl. BGHZ 94, 335, 339; Damann in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Auflage, § 309 Nr. 1 Rn. 71).
  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62

    Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 8 U 138/14
    Hierher zählt etwa eine Klausel, wonach der Einlagerer von Möbeln zu beweisen hat, dass eine Beschädigung während des Einlagerns vom Lagerhalter oder seinem Beauftragten verschuldet wurde (vgl. dazu BGHZ 41, 151), oder eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die bei Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes dem Mieter die Beweislast dafür zuweist, dass ihn kein Verschulden trifft, wenn eine solche Klausel sich auch auf Beschädigungen bezieht, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters haben (vgl. dazu BGHZ 126, 124).
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 8 U 138/14
    Hierher zählt etwa eine Klausel, wonach der Einlagerer von Möbeln zu beweisen hat, dass eine Beschädigung während des Einlagerns vom Lagerhalter oder seinem Beauftragten verschuldet wurde (vgl. dazu BGHZ 41, 151), oder eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die bei Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes dem Mieter die Beweislast dafür zuweist, dass ihn kein Verschulden trifft, wenn eine solche Klausel sich auch auf Beschädigungen bezieht, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters haben (vgl. dazu BGHZ 126, 124).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 8 U 138/14
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot führt etwa dann zur Annahme einer unangemessenen Benachteiligung i. S. von § 307 BGB, wenn hierdurch die Gefahr besteht, dass der Verbraucher von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (vgl. BGHZ 128, 54, juris Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht