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   OLG Dresden, 28.05.2009 - 8 U 1530/08   

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OLG Dresden, 28.05.2009 - 8 U 1530/08 (https://dejure.org/2009,38945)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.05.2009 - 8 U 1530/08 (https://dejure.org/2009,38945)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 8 U 1530/08 (https://dejure.org/2009,38945)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 401/10

    Darlehensvertrag zur Finanzierung einer mittelbaren Beteiligung an einem

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind mit dem hier streitgegenständlichen Anschreiben nebst Widerrufsbelehrung übereinstimmende nachträgliche Belehrungen der Beklagten zum Teil als Angebote auf Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts angesehen worden (OLG Dresden, Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 U 1530/08, juris Rn. 27 f.), zum Teil ist eine solche Auslegung abgelehnt worden (OLG Nürnberg, WM 2011, 114 ff.).
  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 442/10

    Nachträgliche Vereinbarung eines voraussetzungslosen vertraglichen

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind mit dem hier streitgegenständlichen Anschreiben nebst Widerrufsbelehrung übereinstimmende nachträgliche Belehrungen der Klägerin zum Teil als Angebote auf Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts angesehen worden (OLG Dresden, Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 U 1530/08, juris Rn. 27 f.; OLG Hamm, Urteil vom 27. September 2010 - 31 U 125/09, unveröffentlicht), zum Teil ist eine solche Auslegung abgelehnt worden (LG Heilbronn, Urteil vom 14. Juni 2007 - 6 O 388/06, unveröffentlicht).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 7 U 153/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Insoweit hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden, Urteil vom 28.05.2009 - 8 U 1530/08) keine überzeugend andere Auffassung vertreten.

    Die von den Klägern angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (OLG Dresden, Urteil vom 28.05.2009 - 8 U 1530/08) ist vereinzelt geblieben und erging darüber hinaus über einen anderen Sachverhalt.

  • BGH, 05.12.2017 - XI ZR 294/17

    Widerruf von auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Gleiches gilt für obergerichtliche Rechtsprechung, soweit sie Haustürgeschäfte (OLG Bremen, Urteil vom 29. Februar 2012 - 1 U 66/11, juris Rn. 40 f.; OLG Köln, Urteil vom 22. Juli 2009 - 27 U 5/09, juris Rn. 32) oder verbundene Verträge betrifft (OLG Dresden, Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 U 1530/08, juris Rn. 21).
  • OLG Nürnberg, 09.11.2010 - 14 U 659/10

    Verbraucherkredit: Rechtsfolgen einer mehrere Jahre nach Abschluss des

    Im Hinblick auf das vom Beklagtenvertreter in seiner Stellungnahme zum Hinweis des Senats vom 30.6.2010 zitierte Urteil des Oberlandesgericht Dresden vom 28.5.2009 (8 U 1530/08) sieht sich der Senat an einer Zurückweisung der Berufung im Wege eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO gehindert.
  • OLG Nürnberg, 24.10.2016 - 14 U 1009/15

    Bei der Beurteilung, ob eine erteilte Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgebot

    Dennoch geht der Senat davon aus, dass eine einseitige Belehrung über die Rechtsfolgen beim Verbraucherdarlehensvertrag den Kunden von der Ausübung seines Widerrufsrechts abhalten kann, selbst wenn eine Belehrung über die Widerrufsfolgen nicht vorgeschrieben ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 28.5.2009 - 8 U 1530/08, juris Rn. 21).
  • LG Mönchengladbach, 12.11.2015 - 10 O 133/15
    Das OLG Dresden hat bereits in einer Entscheidung vom 28.05.2009, 8 U 1530/08 die Auffassung vertreten, dass die Belehrung über die Pflichten des Darlehensnehmers zur Rückerstattung der erhaltenen Leistungen auch die Notwendigkeit nach sich ziehe, ihn im Gegenzug über sein Recht zu belehren, von der Bank die geleisteten Zahlungen und gezogenen Nutzungen herausverlangen zu können.
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