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   OLG Hamm, 20.11.2017 - I-8 U 16/17   

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https://dejure.org/2017,48055
OLG Hamm, 20.11.2017 - I-8 U 16/17 (https://dejure.org/2017,48055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2017 - I-8 U 16/17 (https://dejure.org/2017,48055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2017 - I-8 U 16/17 (https://dejure.org/2017,48055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    § 592 ZPO, §§ 592 ff ZPO, § 293
    Annahmeverzug der Gesellschaft, Urkundenprozess, Vergütung der Geschäftsführer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 592 ff ZPO, 293 ff, 611, 615
    Urkundenprozess; Vergütung; Dienstvertrag; Annahmeverzug; Wiederholungskündigung; Fahrzeugnutzung; anderweitige Verdienste; geldwerter Vorteil

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Wiederholungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Mit der Wiederholung dieser Gründe zur Begründung einer späteren Kündigung ist der Dienstberechtigte ausgeschlossen (BAG NZA 2014, 250 ff.; NZA 2013, 1003 ff.; NZA 1994, 70 ff.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Kündigungssachverhalt wesentlich geändert hat (BAG NZA 2014, 250 ff.; NZA 2013, 1003 ff.).

    Dies folgt auch daraus, dass das Verbot der Wiederholungskündigung maßgeblich auf dem Grundsatz der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen beruht (BAG NZA 2013, 1003 ff.).

    Entsprechend geht auch die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass die Grundsätze zur Wiederholungskündigung bei einem Dauertatbestand gleichermaßen Anwendung finden (vgl. BAG NZA 2013, 1003 ff.; NZA-RR 2013, 441 ff.).

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Die Leistungsfähigkeit ist - neben dem Leistungswillen - eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss (BAG, Urt. v. 21.10.2015, 5 AZR 843/14, BAGE 153, 85-93, juris, Rn. 22).

    Ein behördliches Beschäftigungsverbot muss dem betroffenen Dienstverpflichteten als hoheitliche Maßnahme förmlich bekannt gegeben werden (vgl. § 41 Abs. 1 VwVfG), so dass er in der Lage ist, bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten zu ergreifen (BAG, Urt. v. 21.10.2015, 5 AZR 843/14, BAGE 153, 85-93, juris Rn. 31).

  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Insoweit liegt eine zusätzliche Gegenleistung des Arbeitgebers für die geschuldete Arbeitsleistung vor (vgl. BAG, Urteil vom 27.05.1999, 8 AZR 415/98, BAGE 91, 379-383, Rn. 13, juris, m. w. N. und unter Hinweis auf st. Rspr).

    Soweit in der Rechtsprechung eine Ausgleichspflicht für die entgangene Fahrzeugnutzung zuerkannt wird, betrifft dies Gestaltungen, in denen - anders als hier - ein entschädigungsloser Entzug des Fahrzeugs vertraglich nicht in das Belieben des Vertragspartners gestellt worden war (vgl. z. B. BAG, Urt. v. 27.05.1999, 8 AZR 415/98, BAGE 91, 379-383, Rn. 17, wo auf den unberechtigten Entzug des Fahrzeugs abgestellt wird).

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Mit der Wiederholung dieser Gründe zur Begründung einer späteren Kündigung ist der Dienstberechtigte ausgeschlossen (BAG NZA 2014, 250 ff.; NZA 2013, 1003 ff.; NZA 1994, 70 ff.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Kündigungssachverhalt wesentlich geändert hat (BAG NZA 2014, 250 ff.; NZA 2013, 1003 ff.).

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 8 Sa 2397/97

    Verhältnis des Bruttolohnanspruchs und der sozialversicherungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Die ihm daraus erwachsende Verpflichtung, für eine Abführung der öffentlichen Abgaben selber Sorge zu tragen, hindert eine Bruttolohnklage nicht (vgl. z. B. BAG, Großer Senat, Beschl. v. 07.03.2001 - GS 1/00 -, BAGE 97, 150-167, LAG Hamm Urt. v. 18. Juni 1998 - 8 Sa 2397/97 -, Rn. 13, juris, m. w. N.).
  • BGH, 11.10.2010 - II ZR 266/08

    BGH lehnt Anspruch des ehemaligen Geschäftsführers der Bundeskunsthalle in Bonn

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Wird - wie hier - eine Tätigkeit als Vorstandsmitglied vereinbart, stellt grundsätzlich nur diese den Bezugspunkt für die Beurteilung des Leistungsvermögens dar; eine Tätigkeit unterhalb der Organebene wäre als aliud anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2010, II ZR 266/08, juris).
  • BGH, 14.07.1966 - II ZR 212/64

    Wirksamkeit der Abberufung eines Vorstandsmitglieds und der Kündigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Anknüpfungspunkt ist die vertraglich geschuldete Leistung, wobei sich das Leistungsspektrum des Dienstverpflichteten in Ausnahmekonstellationen gemäß § 242 BGB vorübergehend erweitern kann (vgl. MüKoBGB/Henssler BGB, 7. Aufl. § 615 Rn. 30; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.07.1966, II ZR 212/64, juris).
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 192/08

    Annahmeverzug - Fortbildungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Denn um das rechtliche Unvermögen einer Berufstätigkeit zu begründen, muss eine Rechtsnorm dies aus Gründen der Rechtssicherheit klar und deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. MüKoBGB/Henssler BGB, 7. Aufl, § 615 Rn. 33; BAG, Urt. v. 18.03.2009, 5 AZR 192/08, BAGE 130, 29, juris Rn. 15).
  • BGH, 28.10.1996 - II ZR 14/96

    Annahmeverzug der GmbH nach unberechtigter fristloser Kündigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Eine derartige Klagerhebung kann zugleich ein konkludentes Angebot der Leistungserbringung darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1996, II ZR 14/96, Rn. 23, juris).
  • BAG, 25.02.1975 - 3 AZR 148/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auskunftsanspruchs gegenüber dem früheren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
    Im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse stellen Gehaltsabrechnungen in der Regel eine verlässliche Grundlage dar (vgl. BAG, Urt. v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, AP HGB § 74c Nr. 6, beck-online).
  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 748/77

    Unwirksame Kündigung - Entgeltzahlung aus Annahmeverzug - Anrechnungsmöglichkeit

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 96/15

    Welche Sorgfaltspflichten bestehen beim Notieren des Zustelldatums?

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

  • OLG Hamm, 28.08.2017 - 8 U 3/17

    Sparkasse scheitert erneut mit fristloser Kündigung ihres ehemaligen Vorstands

    In diversen weiteren Verfahren (15 O 136/14 LG Bielefeld / 8 U 35/15 OLG Hamm; 15 O 78/15 LG Bielefeld / 8 U 155/15 OLG Hamm; 15 O 13/16 LG Bielefeld / 8 U 48/16 OLG Hamm; 16 O 88/16 LG Bielefeld / 8 U 16/17 OLG Hamm) hat der Kläger jeweils im Urkundenverfahren Vergütungsansprüche gegen die Beklagte für unterschiedliche Zeiträume aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges geltend gemacht.
  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 47/17
    Die Berufung gegen dieses Urteil ist durch Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 20.11.2017 (I-8 U 16/17) unter teilweiser Abänderung und Neufassung im Wesentlichen zurückgewiesen worden.
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