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   OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15   

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OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15 (https://dejure.org/2016,27012)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.08.2016 - 8 U 1628/15 (https://dejure.org/2016,27012)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. August 2016 - 8 U 1628/15 (https://dejure.org/2016,27012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 178 Abs. 1, 180, 418 Abs. 2; GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1
    Zustellung an GmbH bei Fehlen eines Geschäftsraums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung durch Einlegen in einen zu einem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten; Wirksamkeit der Zustellung bei Fehlen von Geschäftsräumen an der im Handelsregister als Geschäftsanschrift eingetragenen Adresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung durch Einlegen in einen zu einem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten; Wirksamkeit der Zustellung bei Fehlen von Geschäftsräumen an der im Handelsregister als Geschäftsanschrift eingetragenen Adresse

  • rechtsportal.de

    ZPO § 180
    Voraussetzungen der Ersatzzustellung durch Einlegen in einen zu einem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Ersatzvornahme ohne Zustellungsversuch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1410
  • BauR 2016, 2133
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zustellungen an eine Postfachadresse des

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15
    Eine Zustellung nach § 180 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten ist bei Fehlen eines Geschäftsraums auch dann nicht möglich, wenn die inländische Adresse als Geschäftsanschrift im Handelsregister nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG eingetragen worden ist (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 14.06.2013, V ZB 182/11).

    1.2.3 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.06.2012 (V ZB 182/11).

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15
    Nach einem Hinweis des Senats zu den Voraussetzungen für eine wirksame Ersatzzustellung und auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.10.2009 (1 BvR 2333/09) sowie des Bundesgerichtshofes vom 22.10.2009 (IX ZB 248/08) und vom 16.06.2011 (III ZR 342/09) hat die Klägerin ergänzend dazu vorgetragen, dass sie keine positive Kenntnis davon gehabt habe, dass die Beklagte keinen Geschäftssitz an der angegebenen Adresse unterhalte und es der Beklagten verwehrt sei, sich auf eine fehlende Zustellung des Versäumnisurteils zu berufen.

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Zustellungsempfänger gemäß § 242 BGB verwehrt, eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend zu machen, wenn er einen Irrtum über das Vorhandensein von Geschäftsräumen bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.2009, 1 BvR 2333/09, Rn. 17; BGH, Urt. v. 16.06.2011, III ZR 342/09, Rn. 15).

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15
    Nach einem Hinweis des Senats zu den Voraussetzungen für eine wirksame Ersatzzustellung und auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.10.2009 (1 BvR 2333/09) sowie des Bundesgerichtshofes vom 22.10.2009 (IX ZB 248/08) und vom 16.06.2011 (III ZR 342/09) hat die Klägerin ergänzend dazu vorgetragen, dass sie keine positive Kenntnis davon gehabt habe, dass die Beklagte keinen Geschäftssitz an der angegebenen Adresse unterhalte und es der Beklagten verwehrt sei, sich auf eine fehlende Zustellung des Versäumnisurteils zu berufen.

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Zustellungsempfänger gemäß § 242 BGB verwehrt, eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend zu machen, wenn er einen Irrtum über das Vorhandensein von Geschäftsräumen bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.2009, 1 BvR 2333/09, Rn. 17; BGH, Urt. v. 16.06.2011, III ZR 342/09, Rn. 15).

  • OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 21 U 23/11

    Gerichtsstand bei Schadenersatzklage des Anleger gegen ausländische

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15
    Es kann nicht angenommen werden, dass der Bundesgerichtshof mit dieser Entscheidung das Erfordernis des Bestehens von Geschäftsräumen am Ort des Briefkastens aufgeben wollte; die Entscheidung ist auch von anderen Oberlandesgerichten in späteren Entscheidungen nicht so verstanden worden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 30.12.2013, 21 U 23/11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.11.2014, 7 U 115/13).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08

    Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15
    Nach einem Hinweis des Senats zu den Voraussetzungen für eine wirksame Ersatzzustellung und auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.10.2009 (1 BvR 2333/09) sowie des Bundesgerichtshofes vom 22.10.2009 (IX ZB 248/08) und vom 16.06.2011 (III ZR 342/09) hat die Klägerin ergänzend dazu vorgetragen, dass sie keine positive Kenntnis davon gehabt habe, dass die Beklagte keinen Geschäftssitz an der angegebenen Adresse unterhalte und es der Beklagten verwehrt sei, sich auf eine fehlende Zustellung des Versäumnisurteils zu berufen.
  • BFH, 14.02.2007 - XI B 108/05

    NZB: Postzustellungsurkunde

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15
    Das Fehlverhalten des Zustellers bewirkt die Unwirksamkeit der Zustellung (vgl. BFH, Urt. v. 21.01.2015, X R 16/12, Rn. 32 bis 34; ders. Beschl. v. 14.02.2007, XI B 108/05, Rn. 9 bis 12; LSG NRW, Urt. v. 17.01.2013, L 9 AL 173/11, Rn. 23 bis 26).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 16/12

    Ordnungsgemäße Zustellung mit Zustellungsurkunde - Rechtserheblichkeit einer

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15
    Das Fehlverhalten des Zustellers bewirkt die Unwirksamkeit der Zustellung (vgl. BFH, Urt. v. 21.01.2015, X R 16/12, Rn. 32 bis 34; ders. Beschl. v. 14.02.2007, XI B 108/05, Rn. 9 bis 12; LSG NRW, Urt. v. 17.01.2013, L 9 AL 173/11, Rn. 23 bis 26).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 7 U 115/13

    Bewirkung von Zustellungen an eine sog. Briefkastengesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15
    Es kann nicht angenommen werden, dass der Bundesgerichtshof mit dieser Entscheidung das Erfordernis des Bestehens von Geschäftsräumen am Ort des Briefkastens aufgeben wollte; die Entscheidung ist auch von anderen Oberlandesgerichten in späteren Entscheidungen nicht so verstanden worden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 30.12.2013, 21 U 23/11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.11.2014, 7 U 115/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 9 AL 173/11
    Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 1628/15
    Das Fehlverhalten des Zustellers bewirkt die Unwirksamkeit der Zustellung (vgl. BFH, Urt. v. 21.01.2015, X R 16/12, Rn. 32 bis 34; ders. Beschl. v. 14.02.2007, XI B 108/05, Rn. 9 bis 12; LSG NRW, Urt. v. 17.01.2013, L 9 AL 173/11, Rn. 23 bis 26).
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