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OLG Düsseldorf, 20.08.1986 - 8 U 163/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 706
- MDR 1987, 54
- VersR 1987, 619
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 27.01.1993 - 27 U 68/91
Arzthaftung Behandlungsfehler Notfallversorgung
Die Qualifizierung eines Behandlungsfehlers als "grob" setzt voraus, daß ein Verstoß gegen elementare Erkenntnisse und Erfahrungen der Medizin vorliegt (BGH NJW 1986, 1540), daß also das Fehlverhalten aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabs nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1983, 2081; 1987, 706). - AG Frankfurt/Main, 06.03.2009 - 31 C 1467/08
Durchsetzbarkeit eines zahnärztlichen Vergütungsanspruchs; Fälligkeit und …
Soweit die Beklagten sich auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 20.08.1986, Az. 8 U 163/85 , berufen, vermögen sie damit nicht zu durchdringen.