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   OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90   

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https://dejure.org/1991,3593
OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90 (https://dejure.org/1991,3593)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.05.1991 - 8 U 1687/90 (https://dejure.org/1991,3593)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Mai 1991 - 8 U 1687/90 (https://dejure.org/1991,3593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Rückkaufswertes einer Versicherung; Verwertbarkeit des Gutachtens eines Sachverständigen; Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ; Zulässigkeit der Berufung auf ein berechtigtes Geschäftsgeheimnis; Treuhandstellung des Versicherers; ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 176

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 10.04.1987 - 20 W 64/86

    Schadensersatz wegen Verletzung einer vorvertraglichen Beratungspflicht beim

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    In dieser Hinsicht könnte im vorliegenden Zusammenhang ein Schaden der Klägerin nur darin bestehen, daß sie bei Nichtabschluß des Vertrages mit der Beklagten die an diese bezahlten Prämien zu anderen steuersparenden Maßnahmen verwendet hätte (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 623).

    Der daraus folgende Haftungsanteil der Klägerin ist mit mindestens 50 % zu bemessen (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 623).

  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 25/89

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Rechtskraft - persönliche Haftung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    Eine derartige Wahl des positiven Interesses wird in der Rechtsprechung nur dann zugebilligt, wenn sich das enttäuschte Vertrauen des Vertragspartners auf Umstände bezieht, die den objektiven Wert des Vertragsgegenstandes und die Bildung des Preises betreffen (vgl. BGH WM 1990, 1035 ).

    Ein solcher Anspruch ist ebenfalls nicht gegeben: Zwar könnte die Klägerin grundsätzlich für den Fall einer der Beklagten zurechenbaren Falschberatung Rückgängigmachung des Vertrages und damit Rückzahlung der Prämien verlangen (vgl. BGH NJW 1989, 1794 ; WM 1990, 1035 ).

  • OLG Karlsruhe, 02.07.1987 - 12 U 12/87

    Gefahrtragung; Rückabwicklung; Versicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    Im übrigen liegt der hier abgelehnten Gegenmeinung die Überholte Gefahrtragungstheorie zugrunde (vgl. hierzu OLG Karlsruhe VersR 1988, 128 ; Hofmann, Privatversicherungsrecht, 3. Aufl., § 2 Rdzi. 20; Prölss-Martin, aaO., Anm. 2 A zu § 1 VVG ).

    a) Ein Anspruch auf Rückzahlung der Prämien gemäß §§ 812 ff BGB stünde der Klägerin nur zu, falls sie den Versicherungsvertrag erfolgreich nach §§ 119, 123 BGB angefochten hätte oder dieser sonst nichtig wäre (vgl. OLG Karisruhe VersR 1988, 128 ).

  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 220/83

    AGB - Unwirksamkeit - Vertragslücke - Schließung - Ergänzende Auslegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    Eine ergänzende Vertragsauslegung wäre hier in Betracht zu ziehen, falls der maßgebliche Geschäftsplan der Beklagten nach den Vorschriften des AGBG zu verwerfen wäre, und die von der Rechtsprechung in Abweichung von § 6 AGBG entwickelten Grundsätze Anwendung finden könnten (vgl. BGHZ 1990, 74; NJW 1985, 621 ; 2587).

    Die somit durch Anwendung der §§ 3, 9 AGBG entstehende Vertragslücke ist im-Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, weil eine ergänzende gesetzliche Regelung fehlt und die ersatzlose Streichung der unwirksamen AVB keine interessengerechte Lösung wäre (vgl. BGHZ 90, 74; NJW 1985, 621 und 2587).

  • OLG Hamburg, 02.03.1990 - 11 U 160/88

    Überschüsse aus Lebensversicherung; Beteiligung des Versicherten; Versicherer;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    b) Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, kann dahinstehen (ablehnend Zür die Überschußbeteiligung: BGH NJW 1984, 55; OLG Hamburg JZ 1990, 442 ; Benkel aaO., Rdzi. 18 zu § 16 ALB).

    Daß die Aufsicht des BAV nicht immer dem Versicherungsnehmer den nötigen Schutz gewährt, zeigt zudem der vom OLG Hamburg entschiedene Fall (vgl. JZ 1990, 442 ).

  • BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81

    Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    Daß diese Teile keine schützenswerten Geschäftsgeheimnisse beinhalten, zeigt ein Vergleich mit dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof,- Az.: IV a ZR 150/81 (vgl. NJW 1984, 55 ff.).

    b) Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, kann dahinstehen (ablehnend Zür die Überschußbeteiligung: BGH NJW 1984, 55; OLG Hamburg JZ 1990, 442 ; Benkel aaO., Rdzi. 18 zu § 16 ALB).

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90

    Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    Darin läge eine dem Grundgedanken der Sicherungsleistung zuwiderlaufende Haftungserweiterung die nach § 9 Abs. 11 Nr. 1 AGBG unwirksam ist (für die entsprechende Rechtslage bei der Sicherungsgrundschuld vgl. BGH WM 1991, 758 ).
  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    Für das durch einen Rücktritt nach § 346 ff. BGB ausgelöste Abwicklungsverhältnis ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß damit zugleich alle auf das Erfüllungsinteresse gerichteten Ansprüchen und sich hierauf beziehenden Schäden nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BGHZ 88, 46; NJW 1990, 2069; Huber JZ 1984, 409).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    Mit einer derartigen Regelung muß der Vertragspartner in der Regel vernünftigerweise nicht rechnen (vgl. BGH NJW 1990, 576 ; NJW 1991, 1287).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84

    Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90
    Zudem ist anerkannt, daß im Rahmen von ansonsten durch § 39 AGB inhaltlich bestimmten Verträgen, Individualabreden auch stillschweigend getroffen werden können (vgl. BGH NJW 1986, 1807 ; Wolf-Horn-Lindacher, Kommentar zum AGB, 2. AUfl., Rdzi. 5 zu § 4 AGBG ).
  • LG Memmingen, 23.10.1989 - 4 T 1577/89

    Beachtlichkeit kirchenaufsichtlicher Genehmigungspflichten für das Wirksamwerden

  • BGH, 11.02.1960 - VII ZR 206/58

    Pflichten des Treuhänders

  • BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 60/83

    Formularmäßige Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung

  • BGH, 05.05.1969 - VII ZR 79/67

    Schadensersatzanspruch wegen veruntreuter Beträge - Treuhänderische Verwaltung

  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 83/88

    Pflichten des Veräußerers einer in Wohnungseigentum umgewandelten Altbauwohnung

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 340/89

    Sittenwidrigkeit eines Kontokorrentkredits mit variablen Zinssatz und festen

  • BFH, 23.11.2011 - III R 76/09

    Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen

    Auch die Aufwendungen für die sog. Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung mindern nicht die Unterhaltsleistungen des E. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung (s. Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. Mai 1991  8 U 1687/90, Verbraucher und Recht 1991, 274).
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