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   KG, 22.09.2003 - 8 U 176/02   

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https://dejure.org/2003,6385
KG, 22.09.2003 - 8 U 176/02 (https://dejure.org/2003,6385)
KG, Entscheidung vom 22.09.2003 - 8 U 176/02 (https://dejure.org/2003,6385)
KG, Entscheidung vom 22. September 2003 - 8 U 176/02 (https://dejure.org/2003,6385)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Auftragsverhältnis; Erteilung eines Auftrags zu Erstellung einer Domain; Nachweis des Zugangs eines Faxschreibens durch den Sendebericht; Haftung aus positiver Forderungsverletzung (pFV); Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss ...

  • online-und-recht.de
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus KG, 22.09.2003 - 8 U 176/02
    Der Zugang des Fax kann weder durch Vorlage des Sendeberichts noch durch Zeugenaussage bezüglich der Absendung des Fax geführt werden (vgl. BGH NJW 1995, S. 665; KG in NJW 1994, S. 3172).
  • KG, 04.03.1994 - 5 W 7083/93

    Beweiskraft des Telefaxsendeberichts für den Zugang des übermittelten

    Auszug aus KG, 22.09.2003 - 8 U 176/02
    Der Zugang des Fax kann weder durch Vorlage des Sendeberichts noch durch Zeugenaussage bezüglich der Absendung des Fax geführt werden (vgl. BGH NJW 1995, S. 665; KG in NJW 1994, S. 3172).
  • LG Hamburg, 30.06.2006 - 332 O 275/05

    Urheberpersönlichkeitsrecht: Auskunftspflicht des Galeristen über den Namen der

    Der Zugang eines Fax kann nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung weder durch Vorlage des Sendeberichts noch durch Zeugenaussage bezüglich der Absendung des Fax geführt werden, vgl. nur BGH NJW 1995, 665; KG KGR Berlin 2004, 97, LG Berlin vom 18.5.2005 Az. 50 T 21/05 mwN - verfügbar unter www.juris.de.
  • LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 P 14/05

    Wirksamkeit der Kündigung eines privaten Pflegepflichtversicherungsverhältnisses;

    Wegen der verschiedenen Möglichkeiten von Störungen im Bereich der Übertragung oder des Empfangsgerätes, die nicht notwendigerweise im Ergebnisprotokoll des Sendegerätes registriert werden, wird in der Rechtsprechung weithin angenommen, dass durch ein Telefax-Sendeprotokoll weder der Zugang des Telefax bewiesen noch ein Anscheinsbeweis für seinen Zugang erbracht werden kann (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 07. Dezember 1994 - VIII Z R 153/93 - NJW 1995, 665, 667; BAG, Urteil vom 14. August 2002 - 5 AZR 169/01 - BAGE 102, 171; Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 08. Juli 1998 - I R 17/96 - NVwZ 1999, 220, 221; Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. September 1997 - 17 A 687/96 - zitiert nach Juris; Oberlandesgericht [OLG] Dresden, Urteil vom 02. Dezember 1993 - 8 U 1043/93 - NJW-RR 1994, 1485 f.; Kammergericht [KG], Urteil vom 22. September 2003 - 8 U 176/02 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 27.09.2006 - 9 U 982/06
    Der Beweis des Zugangs eines Telefax kann weder durch Vorlage des Sendeberichts noch durch Zeugenaussage bezüglich der Absendung des Telefaxes geführt werden (BGH, Urteil vom 07.12.1994 - VIII ZR 153/93; Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.09.2003 - 8 U 176/02).
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