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   OLG Dresden, 11.06.2015 - 8 U 1760/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18379
OLG Dresden, 11.06.2015 - 8 U 1760/14 (https://dejure.org/2015,18379)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.06.2015 - 8 U 1760/14 (https://dejure.org/2015,18379)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 8 U 1760/14 (https://dejure.org/2015,18379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • wvr-law.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB-InfoV § 14 Abs. 1; BGB § 355 Abs. 2 S. 1 a.F.
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • kanzlei-storch.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Widerrufsbelehrung der DKB falsch, Ansprüche nicht verwirkt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auch bei nur geringfügigen Änderungen keine Berufung

  • widerruf-darlehen-anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts & kleine Abweichungen in der Widerrufsbelehrung reichen aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch bei nur geringfügigen Änderungen keine Berufung auf die Schutzfunktion des Mustertextes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Verbraucherrechte gestärkt - DKB-Bank erneut betroffen

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-storch.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Widerrufsbelehrung der DKB falsch, Ansprüche nicht verwirkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)

  • OLG Frankfurt, 27.04.2016 - 23 U 50/15

    Berechnung der Rückgewähransprüche nach Darlehenswiderruf

    Zudem wird die Belehrung durch den Wegfall der Zeile "Widerrufsrecht" auch optisch verkürzt und ist auch deswegen weniger auffällig (OLG Dresden, Urt.v. 11.06.2015 - 8 U 1760/14 -), so dass das Weglassen von Zwischenüberschriften der Gesetzlichkeitsfiktion entgegensteht (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Dresden a.a.O.; OLG Celle, Urt.v. 21.05.2015 - 13 U 38/14 - vgl. auch BGH NJW 2011, 1061, [BGH 01.12.2010 - VIII ZR 82/10] wo das Fehlen der Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht" ausdrücklich gerügt wird.).

    Das Widerrufsrecht ist auch nicht verwirkt (vgl. Senat, Beschl.v. 17.10.2014 - 23 U 13/14 - und vom 24.11.2014 - 23 U 41/14 - wie hier kürzlich: OLG Karlsruhe MDR 2016, 287; OLG Nürnberg, Beschl.v. 08.02.2016 - 14 U 895/15 - OLG Frankfurt am Main, Urt.v. 26.08.2015 - 17 U 202/14; OLG Dresden, Urt.v. 11.06.2015 - 8 U 1760/14; OLG Celle, Urt.v. 21.05.2015 - 13 U 38/14; OLG Hamm ZIP 2015, 1113).

  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Die Klärung der Beendigung eines Vertrages kann typischerweise im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden (vgl. § 256 ZPO; OLG Dresden, Urteil vom 11. Juni 2015 - 8 U 1760/14 -, juris, Rn. 22; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 256, Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 13.04.2022 - 5 U 1973/20

    S-Prämiensparvertrag, unwirksame Vertragsklausel

    Eine Verwirkung kommt gemäß § 242 BGB in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach den Gesamtumständen auch darauf einrichten durfte (sog. Umstandsmoment), dass der Berechtigte das Recht nicht mehr geltend machen werde (OLG Dresden, Urteil vom 11.06.2015 - 8 U 1760/14 -, juris Rn. 34).
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