Rechtsprechung
KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der Straßenreinigungspflicht unterliegende Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs als Zufahrten im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Straßenreinigungsgesetz Berlin (StrReinG,BE); Eigentümer eines an eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs angrenzenden Grundstücks als ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Straßenreinigungsentgelte für Anlieger von Privatstraßen
- Judicialis
Berl. StrReinG § 1 Abs. 1; ; Berl. StrReinG § 5 Abs. 1; ; Berl. StrReinG § 5 Abs. 1 Satz 3; ; Berl. StrReinG § 5 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bereicherungsanspruch wegen entrichteter Straßenreinigungsgebühren nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anlieger von Privatstraßen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schlawien-naab.de
(Kurzinformation)
Zahlungspflichten von Grundeigentümern
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.09.2006 - 13 O 576/05
- KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06
- BGH, 15.09.2008 - X ZR 83/07
- BGH, 02.12.2008 - X ZR 83/07
Papierfundstellen
- NJ 2007, 366
- BauR 2007, 1454
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 23.11.2021 - 9 U 1093/20
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Berlin: Land Berlin als …
aa) Der Beklagte kann sich zur Begründung seiner Auffassung nicht auf die Entscheidung des 8. Zivilsenates des Kammergerichts stützen (Urteil vom 07. Juni 2007 - 8 U 179/06 -, Rn. 29, juris).In einer früheren Entscheidung (Urteil vom 07. Juni 2007 - 8 U 179/06 -, Rn. 36, juris) hat ein Einzelrichters des 8. Senates demgegenüber noch vertreten, dass bei der Frage, ob ein Grundstück als Anlieger- oder Hinterliegergrundstück zu einer öffentlichen Straßen anzusehen ist, seien Privatstraßen nicht zu berücksichtigen.
Würde man dies anders sehen, könnte sonst jeder Eigentümer einer Entgeltpflicht dadurch entgehen, dass er Straßen auf seinem Grundstück dem öffentlichen Verkehr eröffnet Kammergericht Urteil vom 07. Juni 2007 - 8 U 179/06 -, Rn. 36, juris).
- VG Berlin, 31.10.2011 - 1 K 177.10
Privatstraße des öffentlichen Verkehrs; Straßenreinigungsentgelt bei …
Der vom Kammergericht in seinem Urteil vom 7. Juni 2007 - 8 U 179/06 - vertretenen Auffassung, dass eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs stets nicht Zufahrt im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes sein könne, weil sie bereits die Teilnahme am öffentlichen Verkehr ermögliche, ist demnach nicht zu folgen (so auch Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 6. Auflage 2009, S 563). - VG Leipzig, 16.12.2008 - 6 K 1207/07
Begriff der Erschließung im Straßenreinigungsgebührenrecht
Hinzu kommt, dass die von der Beklagten vorgenommene pauschale Begrenzung der Hinterliegereigenschaft auf Grundstücke, die nicht mehr als 200 m von der abzurechnenden Straße entfernt liegen, nicht begründbar und gleichheitswidrig ist (vgl. KG Berlin, Urt.v. 7.6.2007 - 8 U 179/06 - ).
Rechtsprechung
OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung im Wege sog. Kapazitätsklageverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26 Hochschulzulassungsverfahren gegen mehrere Universitäten; Personenbezogener Umfang des Versicherungsschutzes; Notwendigkeit einer Schulausbildung bzw. Berufausbildung bei Geltendmachung des ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26 Hochschulzulassungsverfahren gegen mehrere Universitäten; Personenbezogener Umfang des Versicherungsschutzes; Notwendigkeit einer Schulausbildung bzw. Berufausbildung bei Geltendmachung des ...
- Judicialis
ARB 1975/2004 § 1; ; ARB 1975/2004 § 14; ; ARB 1975/2004 § 15
- rechtsportal.de
ARB § 1 Abs. 1 S. 2 § 14 Abs. 3 S. 1 § 15
Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung bei Erstreiten eines Studienplatzes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klagen auf Hochschulzulassung übernehmen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Versicherung muss Kosten für Klagen auf einen Studienplatz übernehmen
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Studienplatzklage: Zahlt die Rechtschutzversicherung?
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klagen auf Hochschulzulassung übernehmen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klagen auf Hochschulzulassung übernehmen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherung muss auch Kosten für Klagen auf einen Studienplatz tragen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherung muss auch Kosten für Klagen auf einen Studienplatz tragen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klagen auf Hochschulzulassung übernehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtsschutzversicherung muss Kosten für bis zu 10 Klagen auf Hochschulzulassung übernehmen - OLG Celle zum Deckungsschutz für Kapazitätsklageverfahren
- 123recht.net (Pressemeldung, 25.4.2007)
Rechtsschutz muss im Kampf um Studienplätze helfen
Verfahrensgang
- LG Hannover, 07.07.2006 - 13 O 355/05
- OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1218
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 145/13 Enthalten die Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung keine konkreten derartigen Regelungen, so kann Anspruch auf Rechtsschutz auch für mehr als 10 Kapizitätsklageverfahren auf Zulassung zum Studium bestehen (Abgrenzung zu OLG Celle, Urteil vom 19.04.2007 - 8 U 179/06).
Die Beklagte verlangte mit Schreiben vom 07.11.2013 die Vorlage der jeweiligen Ablehnungsbescheide und teilte weiter mit, dass entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2007 (8 U 179/06) für maximal für 10 Kapazitätsklagen Kostenschutz zur Verfügung stellen werde.
Das OLG Celle (OLG Celle, Urteil -5vom 19.04.2007, 8 U 179/06, m.w.N.) nenne für das Wintersemester 2005/2006 immerhin 39 Hochschulen.
Die Beklagte ist jedoch der Auffassung, dass im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris) und des OLG Frankfurt (7 U 249/08, Urteil vom 25.02.2009, juris) mehr als 10 Klagen pro Semester als mutwillig anzusehen sind.
Soweit das OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris), in seiner -9Entscheidung weiter ausführt hat, das bis zu 10 Verfahren pro Semester gegen Hochschulen auf Zulassung zum Medizinstudium nicht als mutwillig anzusehen seien und die darüber hinausgehenden Klagen offensichtlich als mutwillig angesehen und abgewiesen hat hat, erscheint diese Begrenzung im Hinblick darauf, dass der zwischen den Parteien geschlossene Versicherungsvertrag eine solche Grenze gerade nicht vorsieht, nicht überzeugend.
- OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 165/14
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für mehr als zehn …
Die Beklagte verlangte mit Schreiben vom 07.11.2013 die Vorlage der jeweiligen Ablehnungsbescheide und teilte weiter mit, dass entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2007 (8 U 179/06) für maximal für 10 Kapazitätsklagen Kostenschutz zur Verfügung stellen werde.Das OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 19.04.2007, 8 U 179/06, m.w.N.) nenne für das Wintersemester 2005/2006 immerhin 39 Hochschulen.
Die Beklagte ist jedoch der Auffassung, dass im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris) und des OLG Frankfurt (7 U 249/08, Urteil vom 25.02.2009, juris) mehr als 10 Klagen pro Semester als mutwillig anzusehen sind.
Soweit das OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris), in seiner Entscheidung weiter ausführt hat, das bis zu 10 Verfahren pro Semester gegen Hochschulen auf Zulassung zum Medizinstudium nicht als mutwillig anzusehen seien und die darüber hinausgehenden Klagen offensichtlich als mutwillig angesehen und abgewiesen hat hat, erscheint diese Begrenzung im Hinblick darauf, dass der zwischen den Parteien geschlossene Versicherungsvertrag eine solche Grenze gerade nicht vorsieht, nicht überzeugend.
- OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07
Rechtsschutzversicherung: Ablehnung eines Deckungsschutzes für Streitigkeiten auf …
Dabei geht der Senat - insoweit in Übereinstimmung mit dem Kläger - davon aus, dass der - an sich den Rechtsschutzfall auslösende - Verstoß i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c ARB 2005 jeweils nach dem 01.07.2006, aber noch vor dem 01.10.2006 eingetreten ist (vgl. hierzu auch OLG Celle VersR 2007, 1218, 1220; Revision beim BGH anhängig unter IV ZR 123/07).
- OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 7 U 249/08
Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen und Umfang des Versicherungsschutzes …
Wie das OLG Celle (VersR 2007, 1218) unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG DVBl 1986, 46) zutreffend ausgeführt hat, kann aufgrund der Besonderheiten einer Kapazitätsklage nicht darauf abgestellt werden, wie hoch letztlich die Chance des Studienplatzbewerbers zu bewerten ist, dass dieser im Rahmen des Losverfahrens einen Studienplatz erhält. - OLG Hamm, 12.04.2013 - 20 U 165/12
Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers für Anträge auf einstweiligen …
Dies entspreche der Auffassung des OLG Celle in der Entscheidung vom 19.04.2007 (VersR 2007, 1218).Die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung von Deckungsschutz für die verwaltungsgerichtlichen Verfahren - insbesondere die Erfolgsaussichten für insgesamt zehn Gerichtsverfahren, wobei die Tochter des Klägers letztlich nur einen Studienplatz bekommen wollte (vgl. dazu ausführlich OLG Celle, Urteil vom 19.04.2007, 8 U 179/06) und schließlich durch einen Vergleich im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München auch erhalten hat - sind zwischen den Parteien nicht im Streit.
- LG Münster, 11.08.2014 - 115 O 237/13
Gewährung von Kostenschutz für Hochschulkapazitätsverfahren auf Grundlage einer …
Dabei weisen wir schon jetzt darauf hin, dass wir im Falle unserer Eintrittspflicht entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2007 (8 U 179/06) maximal für 10 Kapazitätsklagen Kostenschutz zur Verfügung stellen werden.Infolgedessen nehmen auch die Verwaltungsgerichte bei der Bewilligung von PKH Mutwilligkeit nach § 114 ZPO nicht an, nur weil ein Antragsteller Verfahren gegen mehrere Universitäten führt (OLG Celle, Urteil vom 19.04.2007, 8 U 179/06, m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 10.07.2008 - 4 U 190/07
Umfang der Informationspflicht des Versicherungsnehmers in der …
Diese inhaltliche Prüfungspflicht des Versicherungsnehmers und seine Verpflichtung zur Bestätigung des Versicherungsschutzes (vgl. § 17 Abs. 4 ARB 94) bzw. Ablehnung des Rechtsschutzes (vgl. § 17 Abs. 1 S. 1 ARB 75, § 18 Abs. 1 ARB 94) beginnt, sobald der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit nach § 15 Abs. 1 a) ARB 75/§ 17 Abs. 3 ARB 94 erfüllt hat, den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls zu unterrichten sowie Beweismittel und Unterlagen anzugeben und letztere auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH VersR 2003, 638-639; OLG Celle VersR 2007, 1218-1221). - OLG Frankfurt, 08.07.2008 - 7 W 21/08
Rechtsschutzversicherung: Anspruch auf Deckungsschutz für sog. Kapazitätsklagen
Wie das OLG Celle (VersR 2007, 1218) in seinem Urteil vom 18.4.2007 ausgeführt hat, kann aufgrund der Besonderheiten einer Kapazitätsklage nicht darauf abgestellt werden, wie hoch letztlich die Chance des Antragstellers ist, dass er tatsächlich im Rahmen des Losverfahrens einen Studienplatz erhält. - OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
Prozesskostenhilfe in Hochschulzulassungsverfahren
Insoweit ist zum Stand der Rechtsprechung allenfalls die Bemerkung veranlasst, dass sich der Senat in zwei bereits länger zurückliegenden, unveröffentlichten Beschlüssen (v. 17.2.2003 - 2 PA 20/03 und 2 PA 32/03 - vgl. auch OLG Celle, Urt. v. 19.4.2007 - 8 U 179/06 -, juris), der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, dass die Chancen im Losverfahren bei den Erfolgsaussichten im Sinne des § 114 ZPO nicht zu berücksichtigen sind (Beschl. v. 2.5.1985 - 7 C 37.83 -, DVBl. 1986, 46; dagegen VGH Kassel, Beschl. v. 3.2.1987 - Ga 42 G 7654/84 T -, DVBl. 1987, 956; Beschl. v. 15.9.2005 - 8 MM 3527/04W4 -, NVwZ-RR 2006, 508; Beschl. v. 19.1.2007 - 8 MM 2644/06W6 -, NVwZ-RR 2007, 426). - OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 4 W 20/09
Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei Erstreiten …
Zudem dürfte die Frage der Erfolgsaussicht vor dem Hintergrund der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zu den sog. Kapazitätsklageverfahren nicht zu verneinen sein (vgl. OLG Celle VersR 2007, 1218; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2008, Az: 7 W 21/08). - OLG Köln, 06.02.2013 - 9 U 239/12
- OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 114/08
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung …
Rechtsprechung
SG Osnabrück, 08.12.2011 - S 8 U 179/06 |
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 08.12.2011 - S 8 U 179/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2016 - L 14 U 31/12