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   OLG Celle, 04.05.2005 - 8 U 181/04   

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https://dejure.org/2005,5791
OLG Celle, 04.05.2005 - 8 U 181/04 (https://dejure.org/2005,5791)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.05.2005 - 8 U 181/04 (https://dejure.org/2005,5791)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 8 U 181/04 (https://dejure.org/2005,5791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 TOPBUZ; § 2 Abs. 2 S. 2 VVG
    Auslegung eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Beurteilung des Zeitpunkts des Vorliegens einer Berufsunfähigkeit; Möglichkeit der Vereinbarung derartiger Versicherungen zwischen Antragsstellung und Annahme

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Beurteilung des Zeitpunkts des Vorliegens einer Berufsunfähigkeit; Möglichkeit der Vereinbarung derartiger Versicherungen zwischen Antragsstellung und Annahme

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BB-BUZ § 1; ; BB-BUZ § 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 3
    Klausel über fingierte Berufsunfähigkeit darf nicht zum Nachteil des VN ausgelegt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 3
    Zur Frage des Ausschlusses der Vorvertraglichkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1117
  • VersR 2006, 1201
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 8 U 181/04
    Vielmehr muss als Beginn der Berufsunfähigkeit der Zeitpunkt festgestellt werden, in dem erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung im Sinne einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erwarten ließ (BGH VersR 1990, 729).

    Der BGH hat es zugelassen, dass auch in einer Lebensversicherung mit BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung eine Rückwärtsversicherung abgeschlossen werden kann, wenn der Versicherungsfall in der Zeit zwischen Antragstellung und Annahme eintritt, wobei § 2 Abs. 2 S. 2 VVG in diesem Fall als stillschweigend abbedungen gilt (VersR 1990, 729).

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 8 U 181/04
    Mit der Regelung des § 2 Abs. 3 BBBUZ macht der Versicherer eine Ausnahme von der ansonsten umfassenden Beweisführungspflicht des Versicherten für sämtliche in den Versicherungsbedingungen genannten Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versicherungsleistungen (BGH VersR 1989, 1182, 1183; Prölss/Martin, a. a. O., Rdnr. 63; MüllerFrank VersR 1992, 1118).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1984 - 4 U 76/83
    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 8 U 181/04
    Da in § 2 Abs. 3 BBBUZ nur auf die Fortdauer des Zustandes als fingierte Berufsunfähigkeit abgestellt wird, ist hieraus zu schließen, dass der Versicherungsfall erst 6 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit einsetzt (BGH, a. a. O.; OLG Stuttgart VersR 1993, 874; OLG Düsseldorf MDR 1985, 326; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 2 BUZ Rdnr. 64).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 8 U 181/04
    Eine solche Auslegung der Klausel zu seinem Nachteil erschließt sich auch einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs, auf den bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen abzustellen ist (BGHZ 123, 83, 85), nicht.
  • OLG Stuttgart, 12.11.1992 - 7 U 189/92

    Leistungsbeginn bei § 2 Nr. 3 BB-BUZ

    Auszug aus OLG Celle, 04.05.2005 - 8 U 181/04
    Da in § 2 Abs. 3 BBBUZ nur auf die Fortdauer des Zustandes als fingierte Berufsunfähigkeit abgestellt wird, ist hieraus zu schließen, dass der Versicherungsfall erst 6 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit einsetzt (BGH, a. a. O.; OLG Stuttgart VersR 1993, 874; OLG Düsseldorf MDR 1985, 326; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 2 BUZ Rdnr. 64).
  • BGH, 14.07.2021 - IV ZR 153/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Auslegung der AVB-Klausel über den Eintritt des

    Fehlt - wie hier - ein entsprechender Einschub, tritt der Versicherungsfall erst sechs Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein (vgl. - zu unterschiedlichen Klauselfassungen - Senatsurteile vom 18. Dezember 2019 - IV ZR 65/19 aaO Rn. 14; vom 21. März 1990 - IV ZR 39/89, BGHZ 111, 44 unter I 1 [juris Rn. 17]; OLG Celle r+s 2006, 162 unter 1 b [juris Rn. 7 f.]; OLG Düsseldorf r+s 1999, 431 [juris Rn. 2 f.]; OLG Karlsruhe r+s 1995, 434; OLG Stuttgart VersR 1993, 874; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 172 Rn. 131; HK-BU/Ernst, § 2 BUV Rn. 356; Prölss/Martin/Lücke, VVG 31. Aufl. § 2 BU Rn. 98 f.; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl. Kapitel 4 Rn. 221 f.; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 46 Rn. 104, 107 f.; ders. in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 172 Rn. 45, 47).
  • BGH, 18.12.2019 - IV ZR 65/19

    Erfordernis einer Änderungsmitteilung des Versicherers bei späterem Wegfall einer

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird den hier maßgeblichen Bedingungen entnehmen, dass die Fortdauer des mindestens sechs Monate andauernden Zustands "von Beginn an" und damit bereits ab dem ersten Tag dieser sechs Monate als Berufsunfähigkeit gilt (vgl. auch OLG Celle VersR 2006, 1201 [juris Rn. 10]; HK-BU/Ernst, § 2 BUV Rn. 362).
  • KG, 26.05.2020 - 6 U 75/19

    Eintritt des Versicherungsfalls bei der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    So hat das OLG Celle (VersR 2006, 1201 ff.) die Klausel:.
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