Weitere Entscheidung unten: KG, 21.06.2012

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 8 U 183/11 - 52   

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https://dejure.org/2012,35579
OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 8 U 183/11 - 52 (https://dejure.org/2012,35579)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.05.2012 - 8 U 183/11 - 52 (https://dejure.org/2012,35579)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 8 U 183/11 - 52 (https://dejure.org/2012,35579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem Prozessvergleich über die sog. Boarding-House-Nutzung von Eigentumswohnungen aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 Abs. 1; BGB § 779; WEG § 13 Abs. 1
    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs über die sog. Boarding-House-Nutzung von Eigentumswohnungen aufgrund Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 8 U 183/11
    Diese Geschäftsgrundlage des Prozessvergleichs ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.1.2010 ( V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 ff.) entfallen.

    bb) Ebenso wenig trifft die Auffassung der Beklagten zu, im Streitfall stehe im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.1.2010 (aaO.) entschiedenen Fall die Zweckbestimmung der Teilungserklärung der Belegung der in Rede stehenden Wohnungen durch Hotelgäste mit lediglich kurzzeitigem Aufenthaltsbedarf entgegen.

    Auch in diesem Fall dient die Wohnung den Gästen als Unterkunft und damit Wohnzwecken (vgl. BGH NJW 2010, 3093, 3095 Tz. 17).

    Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich auch die tageweise Vermietung einer Eigentumswohnung als zulässig erachtet (vgl. BGH NJW 2010, 3093 ff.).

    Auf einen danach allein in Betracht kommenden Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB könnte sich die Beklagte nur stützen, wenn die von der Klägerin beabsichtigte Belegung der in Rede stehenden Wohnungen an Hotelgäste mit kurzfristigem Aufenthaltsbedarf in ihrer konkreten Ausgestaltung für die Beklagte über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteile hätte und ihr Unterlassungsbegehren auf eine Änderung dieser konkreten Ausgestaltung sowie auf das Abstellen konkreter Beeinträchtigungen abzielen würde (vgl. BGH NJW 2010, 3093, 3095 f. Rdnr. 23; ZMR 2011, 396 f. Rdnr. 6, zit. nach juris).

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 78/10

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch bei Vermietung einzelner Wohnung an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 8 U 183/11
    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung (Urt. v. 12.11.2010 - V ZR 78/10, ZMR 2011, 396 f.) bestätigt und demgemäß die Klage eines Wohnungseigentümers, mit der dieser einem anderen Wohnungseigentümer verbieten lassen wollte, seine Wohnung hotel- und ferienwohnungsähnlich gewerblich zwischenzuvermieten, insbesondere Mietverhältnisse unter drei Monaten Dauer einzugehen, abgewiesen.

    Auf einen danach allein in Betracht kommenden Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB könnte sich die Beklagte nur stützen, wenn die von der Klägerin beabsichtigte Belegung der in Rede stehenden Wohnungen an Hotelgäste mit kurzfristigem Aufenthaltsbedarf in ihrer konkreten Ausgestaltung für die Beklagte über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteile hätte und ihr Unterlassungsbegehren auf eine Änderung dieser konkreten Ausgestaltung sowie auf das Abstellen konkreter Beeinträchtigungen abzielen würde (vgl. BGH NJW 2010, 3093, 3095 f. Rdnr. 23; ZMR 2011, 396 f. Rdnr. 6, zit. nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05

    Hotelzimmer ist keine Wohnnutzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 8 U 183/11
    Ausweislich des Inhalts der beigezogenen Akte 3 C 782/05 des Amtsgerichts Saarbrücken war Geschäftsgrundlage des Prozessvergleichs die vom Saarländischen Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 3.2.2006 (5 W 125/05 - 36, NZM 2006, 590 f.) - mit dem einem Wohnungseigentümer in demselben Anwesen die Nutzung seiner Wohnung durch Hotelgäste insoweit untersagt wurde, als diese eine Aufenthaltsdauer unter sechs Monaten beabsichtigen - vertretene Rechtsauffassung, die Nutzung einer Wohnung zu "Boarding-House-Zwecken" (pensions- bzw. hotelartige Nutzung durch Bewohner mit lediglich kurzfristigem Unterkunftsbedarf) sei keine - in der Teilungserklärung vorgesehene - Nutzung zu Wohnzwecken.
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 8 U 183/11
    a) In dieser Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof hinsichtlich der bis dahin in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitigen Frage, ob die Nutzung einer Wohnung zur Vermietung an Feriengäste und andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer eine Nutzung zu Wohnzwecken ist, ausdrücklich der von der Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts in dem genannten Beschluss vom 3.2.2006 sowie in einem weiteren Beschluss vom selben Tag (5 W 115/05, NZM 2006, 588 ff.) abweichenden, diese Frage bejahenden Gegenansicht angeschlossen.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 9 U 14/15

    Eigentumswohnanlage: Ausbau von Kellerräumen zur Wohnnutzung durch den einen

    Der Umstand, dass das Amtsgericht Überlingen im Urteil vom 26.09.2012 die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nutzung von Wohnräumen in einer Wohnungseigentumsanlage als Ferienwohnung nicht berücksichtigt hat (vgl. BGH, NJW 2010, 3093; BGH, Urteil vom 12.11.2010 - V ZR 78/10 -, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2012 - 8 U 183/11 -, zitiert nach juris), ändert an den Wirkungen der Rechtskraft nichts.
  • LG Frankfurt/Main, 30.08.2017 - 13 S 207/14

    Sieht die Teilungserklärung keine Nutzungseinschränkungen vor, kann im

    Dementsprechend wird teilweise in Rechtsprechung und Literatur auch eine Nutzung als Boardinghaus im Wohnungseigentum als zulässig angesehen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Mai 2012 - 8 U 183/11 -, Rn. 13, juris, AG München ZMR 2015, 888; 2016, 321; Spielbauer/Then, WEG, § 13 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   KG, 21.06.2012 - 8 U 183/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22750
KG, 21.06.2012 - 8 U 183/11 (https://dejure.org/2012,22750)
KG, Entscheidung vom 21.06.2012 - 8 U 183/11 (https://dejure.org/2012,22750)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 8 U 183/11 (https://dejure.org/2012,22750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Rückwirkung der Klagezustellung - späte Zahlungsanweisung durch Rechtsschutzversicherer

  • rechtsportal.de

    ZPO § 167
    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus KG, 21.06.2012 - 8 U 183/11
    Eine "demnächstige Zustellung" i.S. von § 167 ZPO liegt nicht vor, wenn zwischen dem Eingang der Aufforderung zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses beim Prozessbevollmächtigten des Klägers und der Zahlungsanweisung durch den Rechtsschutzversicherer - wie hier - eine Frist von 23 Tagen liegt (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, MDR 203, 771; OLG Hamm, VersR 2004, 362; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 186).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus KG, 21.06.2012 - 8 U 183/11
    Da sich der Kläger nur an einer Sammelklage gegen die B ... Z... V... GmbH & Co beteiligen wollte, kann der Beklagte auch aus der von ihm zitierten Rechtssprechung des Bundesgerichthofes (BGH, NJW 1993, 1779) nicht herleiten, dass er berechtigt gewesen sei, im Namen des Klägers auch gegen die M... GmbH Klage zu erheben.
  • OLG Braunschweig, 28.02.2020 - 9 U 31/19

    Verjährung von Ansprüchen aus Arzthaftung

    KG Berlin, Urt. v. 21.6.2012 - 8 U 183/11, Rn. 8, juris.

    Der Umstand, dass sich die Klägerin zur Einzahlung des Kostenvorschusses einer Rechtsschutzversicherung bediente, befreite sie und ihren Prozessbevollmächtigten nicht davon, von sich aus dafür Vorsorge zu treffen, dass der Prozesskostenvorschuss alsbald nach Eingehen der Zahlungsaufforderung eingezahlt werden wird und damit die Klagezustellung baldmöglichst veranlasst werden konnte (BGH, Urteil vom 4.7.1968 - III ZR 17/68 = VersR 1968, 1062; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.2.2017 - 7 U 204/16, Rn. 26; KG Berlin, Urteil vom 21.6.2012 - 8 U 183/11, Rn. 8, jew. juris).

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