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   KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13   

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https://dejure.org/2015,14769
KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13 (https://dejure.org/2015,14769)
KG, Entscheidung vom 30.04.2015 - 8 U 183/13 (https://dejure.org/2015,14769)
KG, Entscheidung vom 30. April 2015 - 8 U 183/13 (https://dejure.org/2015,14769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Haftung bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten hinsichtlich der Risiken der Geschäftstätigkeit eines Fonds im Zweitmarkt für US-amerikanische Lebensversicherungspolicen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters bei Empfehlung eines im Zweitmarkt für US-amerikanische Lebensversicherungspolicen tätigen Fonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters bei Empfehlung eines im Zweitmarkt für US-amerikanische Lebensversicherungspolicen tätigen Fonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1944
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    Gegenüber einem Dritten, der die Gebühr ersetzen soll, ist die anwaltliche Bestimmung jedoch nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (s. BGH, Urt. v. 26.02.2013 -XI ZR 345/10, bei Juris Tz 61).

    Angesichts der - durch das Konvolut B 8 nachgewiesenen - textbausteinartigen Abfassung des Forderungsschreibens in einer Vielzahl von Parallelfällen, der daraus folgenden erheblichen Verringerung des Arbeitsaufwands der klägerischen Prozessbevollmächtigten für das konkrete Mandat und des Fehlens besonderer Umstände, die eine besondere (rechtliche oder tatsächliche) Schwierigkeit der damit nicht besonders umfangreichen Tätigkeit ergeben, kommt nur der Ansatz einer Geschäftsgebühr von 1, 3 in Betracht (s. BGH, Urt. v. 26.02.2013, a.a.O., Tz 62).

    Hierzu muss er jedoch darlegen und beweisen, welche konkrete Anlage er bei zutreffender Beratung erworben hätte und welchen Gewinn er daraus erzielt hätte (s. BGH, Urt. v. 26.02.2013 -XI ZR 345/10, bei Juris Tz 50).

    In der Entscheidung vom 26.02.2013, a.a.O., Tz 47 hat der BGH bei einem Kapitalbetrag von ca. 26.000 EUR die Schätzung eines entgangenen Zinses von 2 % p.a. gebilligt.

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    Der Übergang von der Feststellungsklage (s. Tenor zu 2 des Landgerichtsurteils) zur Leistungsklage stellt eine Klageerweiterung i.S. von § 264 Nr. 2 ZPO dar (vgl. BGH NJW 2009, 1870 Tz 22; NJW 1992, 2296).

    Für die Klageerweiterung durch Umstellung des Feststellungs- in einen Zahlungsantrag gelten keine Besonderheiten; auch diese ist nur innerhalb der Anschlussberufungsfrist des § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässig (BGH NJW 2009, 1870 Tz 22).

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    Das Totalverlustrisiko und andere Risiken können nicht etwa unter einem Oberbegriff "Sicherheit der Anlage" zusammengefasst werden (mit der Folge, dass es als das "umfassendste" Risiko anzusehen wäre), wie sich daran zeigt, dass nach der Rechtsprechung des BGH mehrere voneinander abgrenzbare Fehler bzw. offenbarungspflichtige Umstände angenommen werden, die auch jeweils einer gesonderten Verjährung unterworfen sind (s. BGH, Urt. v. 24.03.2011 - III ZR 81/10, NJW-RR 2011, 842, 843 Tz 13).

    Die Beklagte trägt keine Tatsachen vor und stellt sie unter Beweis, aus denen sich ergibt, dass die Klägerin bereits im Jahr 2008 Kenntnis von der festgestellten Aufklärungspflichtverletzung und der Haftung der Beklagten hatte oder diese Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 842 Tz 11, 17).

  • BGH, 23.07.2009 - III ZR 306/07

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Medienfonds

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    Zu den aufklärungspflichtigen Eigenschaften und Risiken eines Anlagefonds gehören auch Umstände, die dem Anleger nicht ohne weiteres erkennbar sind, die jedoch für die erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit der Fondsgesellschaft von besonderer Bedeutung sind, da sie naheliegende wirtschaftliche Risiken betreffen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 16.09.2010 - III ZR 14/10, NJW-RR 2011, 329 Tz 11: Abschluss einer Erlösversicherung bei einem solventen Versicherer stellt einen zentralen Baustein des Konzepts eines Filmfonds dar; Urt. v. 23.07.2009 - III ZR 306/07, Juris Tz 9: Risiken, die sich aus der Eingehung von Verträgen mit ausländischen Unternehmen ergeben).

    Denn es kann nicht die wörtliche Wiedergabe des Beratungsgesprächs verlangt werden (vgl. - für die Darlegung des Anlegers - BGH, Urt. v. 06.12.2012 - III ZR 66/12, NJW-RR 2013, 296, 297 Tz 15), und es ist auch sonst der Rechtsprechung des BGH nicht fremd, dass eine Beratung "auf der Grundlage" von Prospektmaterial erfolgt (vgl. Urt. v. 03.12.2007 -II ZR 21/06, Tz 16 f.; Urt. v. 23.07.2009 - III ZR 306/07, Tz 7).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    Denn diese ist erforderlich, wenn das Begehren des in erster Instanz obsiegenden Klägers über den Antrag, die Berufung zurückzuweisen, hinausgeht, somit auch, wenn der Antrag erweitert werden soll (s. BGH NJW 2008, 1953 Tz 13; Urt. v. 22.01.2015 -I ZR 127/13, Tz 12 f.).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    Denn diese ist erforderlich, wenn das Begehren des in erster Instanz obsiegenden Klägers über den Antrag, die Berufung zurückzuweisen, hinausgeht, somit auch, wenn der Antrag erweitert werden soll (s. BGH NJW 2008, 1953 Tz 13; Urt. v. 22.01.2015 -I ZR 127/13, Tz 12 f.).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    Ein Toleranzrahmen von 20 % ist dem Anwalt zur Überschreitung dieser Regelgebühr nicht zuzubilligen (BGH NJW 2012, 2813).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    Zudem ist die Gebühr nach einem Wert von 18.900 EUR und nicht nach 23.132,58 EUR zu bemessen, da entgangener Zinsgewinn zum einen nicht begründet ist (s.u.) und zum anderen als Nebenforderung nach § 4 ZPO nicht zu addieren wäre (s. BGH NJW 2012, 2446 Tz 14).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    bb) Ferner kann sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des BGH gemäß § 252 S. 2 BGB auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, dass "Eigenkapital ab einer gewissen Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt liegen bleibt, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt wird (s. BGH a.a.O., Tz 48; Urt. v. 08.05.2012 -XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 = NJW 2012, 2427, 2433 Tz 64; Urt. v. 24.04.2012 -XI ZR 360/11, NJW 2012, 2266 Tz 11: Eigenkapital in Höhe der Gesellschaftseinlage).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus KG, 30.04.2015 - 8 U 183/13
    Der Übergang von der Feststellungsklage (s. Tenor zu 2 des Landgerichtsurteils) zur Leistungsklage stellt eine Klageerweiterung i.S. von § 264 Nr. 2 ZPO dar (vgl. BGH NJW 2009, 1870 Tz 22; NJW 1992, 2296).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 272/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07

    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage

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