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   OLG Hamm, 11.07.2012 - I-8 U 192/08   

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OLG Hamm, 11.07.2012 - I-8 U 192/08 (https://dejure.org/2012,19887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2012 - I-8 U 192/08 (https://dejure.org/2012,19887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - I-8 U 192/08 (https://dejure.org/2012,19887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Einschränkung des strengen Stichtagsprinzips

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705
    Voraussetzungen einer Ehegatten-Innengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auflösung, Auseinandersetzung, Bewertungsmethoden, BGB-Gesellschaft, Ertragswertverfahren, GbR, Unternehmensbewertung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Dieser kann diese Zahlung nach Beendigung einer Innengesellschaft zwischen den Parteien auf der Basis eines schuldrechtlichen Auseinandersetzungsanspruchs nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB (analog) verlangen (zur dogmatischen Einordnung vgl. BGHZ 142, 137; BGH NJW 2006, 1268; Ulmer/Schäfer, GbR, 5. Aufl. 2009 § 730 Rn. 13 m.w.N.).

    Der Annahme einer Gesellschaft steht dabei nicht entgegen, dass eine bewusste Vermögensverschiebung aus haftungsrechtlichen Überlegungen erfolgt (BGH NJW 1999, 2962, 2965).

    Im Gegenteil dient gerade dieses Motiv, wie auch der BGH in seiner Entscheidung aus 1999 (NJW 1999, 2962, 2965) vor Augen hatte, als Basis für eine Ehegatteninnengesellschaft in Abgrenzung zu ehebedingten Zuwendungen.

    Von diesem Zeitpunkt an kann nicht mehr von einer gemeinsamen Vermögensbildung ausgegangen werden (vgl. BGH NJW 1999, 2962, 2967).

    Es besteht vielmehr ein Ausgleichsanspruch in Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens, der sich nach den §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt (BGHZ 142, 137; BGH NJW 2006, 2168).

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Zur Feststellung eines nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu bewertenden Handelns kann auf Indizien zurückgegriffen werden wie etwa Planung, Umfang und Dauer der Zusammenarbeit oder gemeinsame Absprachen über die Verwendung und Wiederanlage der Erträge (BGH, a. a. O, BGH NJW 2008, 3277).

    Allerdings kann dann nicht auf einen konkludent zustande gekommenen Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, wenn ein Partner an der Schaffung eines Vermögenswertes (Wohnhaus) mitgewirkt hat, der von beiden gemeinsam genutzt werden sollte, aber ihnen nicht gemeinsam gehören sollte (BGH NJW 2008, 3277).

    Soweit die Beklagte unter Berufung auf BGH NJW 2006, 1268 und NJW 2008, 3277 geltend macht, § 705 BGB erfordere es gerade, dass von den Ehegatten ein über die Verwirklichung der Ehegemeinschaft hinausgehender gemeinsamer Zweck verfolgt werde, namentlich die Bildung gemeinsamen Vermögens, und eine Ehegatteninnengesellschaft sei ausgeschlossen, wenn zur Verhinderung eines Gläubigerzugriffs gerade kein gemeinsames Vermögen gebildet werde, so ist dies nur bedingt richtig.

    Abgesehen davon, dass es sich im Fall BGH NJW 2008, 3277 bei den Parteien nicht um Ehegatten handelte, lag dort in abweichender Weise konkret die Feststellung in tatsächlicher Hinsicht zugrunde, dass der nicht dinglich Berechtigte ausdrücklich akzeptiert hatte, keinen Ausgleichsanspruch zu haben.

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02

    Ansprüche der Ehegatten bei Auseinandersetzung einer Ehegatteninnengesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Dieser kann diese Zahlung nach Beendigung einer Innengesellschaft zwischen den Parteien auf der Basis eines schuldrechtlichen Auseinandersetzungsanspruchs nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB (analog) verlangen (zur dogmatischen Einordnung vgl. BGHZ 142, 137; BGH NJW 2006, 1268; Ulmer/Schäfer, GbR, 5. Aufl. 2009 § 730 Rn. 13 m.w.N.).

    Soweit die Beklagte unter Berufung auf BGH NJW 2006, 1268 und NJW 2008, 3277 geltend macht, § 705 BGB erfordere es gerade, dass von den Ehegatten ein über die Verwirklichung der Ehegemeinschaft hinausgehender gemeinsamer Zweck verfolgt werde, namentlich die Bildung gemeinsamen Vermögens, und eine Ehegatteninnengesellschaft sei ausgeschlossen, wenn zur Verhinderung eines Gläubigerzugriffs gerade kein gemeinsames Vermögen gebildet werde, so ist dies nur bedingt richtig.

    So ist maßgeblicher Stichtag unter dem Gesichtspunkt der Auflösung der Gesellschaft nicht ohne weiteres der Tag, an dem sich die Ehegatten getrennt haben, sondern der Zeitpunkt, zu dem sie ihre Zusammenarbeit tatsächlich beendet haben und der Geschäftsinhaber das Unternehmen allein weiter geführt hat (BGH NJW 2006, 1268).

  • OLG Hamm, 28.11.2001 - 8 U 34/00

    Beweiswürdigung im Hinblick auf das Bestehen einer Ehegatten-Innengesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Im folgenden Berufungsverfahren (8 U 34/00) hat der Senat nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit Urteil vom 28.11.2001 in Abänderung der landgerichtlichen Entscheidung dem Auskunftsanspruch bezogen auf den Stichtag 03.11.1994 stattgegeben.

    Dort hatte der Senat mit Urteil vom 28.11.2001 (8 U 34/00) nach umfangreicher Beweisaufnahme das Bestehen einer Innengesellschaft und deren Auflösung zum Stichtag 03.11.1994 angenommen.

  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70

    Bewertung eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Der Bewertung sind grundsätzlich nur die Erkenntnisse und Rahmenbedingungen zugrunde zu legen, die am Bewertungsstichtag vorlagen oder deren Wurzeln in der Zeit vor dem Stichtag gelegt wurden (BGH NJW 1973, 509; Großfeld, a. a. O. Rn. 238, 243).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Zinsen können insoweit nicht angerechnet werden, da die Verzugsfolgen durch die Aufrechnungserklärung ex tunc entfallen (BGH NJW 1988, 258; Palandt-Grüneberg, 71. Aufl. 2012, § 389 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Deshalb wird es grundsätzlich für unzulässig angesehen, eine im Einzelfall durchaus mögliche ex post Betrachtung der realen Geschehnisse an die Stelle der Prognose zu setzen (OLG Düsseldorf AG 2003, 329, für eine Bewertung in einem SpruchsteIlenverfahren).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Titel

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Als Methode zur Ermittlung dieses Werts wird in der Rechtsprechung weitgehend das Ertragswertverfahren angewandt, wie es im IDW Standard S 1 niedergelegt ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf AG 2008, 498).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05

    Spruchverfahren nach einem Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Insbesondere kann die spätere Entwicklung Anlass sein, die Richtigkeit der auf den Stichtag bezogenen Planung zu überprüfen (OLG Stuttgart AG 2007, 596), wie es auch der IDW Standard S 1 in Tz 86 f. vorsieht.
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
    Diese Entscheidung über den Auskunftsanspruch enthält jedoch keine rechtskräftige Feststellung zum Grund des Leistungsanspruchs (vgl. BGH NJW 1985, 862; Zöller-Greger, a.a.O., § 254 Rn. 9).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 23/89

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsschrift - Bedeutung der

  • BGH, 24.04.2003 - III ZB 94/02

    Bezeichnung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils in der Berufungsschrift

  • BFH, 02.12.2020 - II R 5/19

    Sachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht

    b) Die (evtl. abschmelzende) Berücksichtigung der Abhängigkeit der Ertragskraft der GmbH von ihrem bisherigen Geschäftsführer B (vgl. IDW S 1, Tz. 40, 154 und 162 f.; vgl. auch Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.07.2012 - 8 U 192/08, juris, Rz 53 und 60) ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, soweit mit dessen Ausscheiden am Stichtag 01.01.2011 bereits konkret zu rechnen war.
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 69/14

    Erbauseinandersetzung zwischen einem Abkömmling und der Ehefrau nach dem Tod des

    Zusätzlich ist erforderlich, dass es sich nicht lediglich um eine untergeordnete, sondern eine gleichgeordnete Tätigkeit unter beiderseitiger Beteiligung an Gewinn und Verlust handeln muss, wobei allerdings die Gleichordnung nicht im Sinne einer Gleichwertigkeit, also etwa in Form gleich hoher oder gleichartiger Beiträge an Finanzierungsmitteln oder sonstigen Leistungen zu verstehen ist (BGH, Urteile vom 19. September 2012 - XII ZR 136/10, ZEV 2013, 403 Rn. 17 f.; vom 30. Juni 1999 - XII ZR 230/96, BGHZ 142, 137, 144 f.; vom 8. Juli 1982 - IX ZR 99/80, BGHZ 86, 361, 366 f.; OLG Hamm vom 11. Juli 2012 - 8 U 192/08, juris Rn. 36; OLG München ErbR 2010, 59 Rn. 72-74).
  • OLG Koblenz, 07.09.2022 - 9 UF 123/22

    Alleinige Nutzung der Ehewohnung; Nutzungsentschädigungsanspruch;

    30 Eine Ehegatteninnengesellschaft wird nämlich in der Regel - wenn auch nicht zwingend (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2005 - XII ZR 189/02 -, juris, Rdnr. 28) - mit dem Scheitern der Ehe aufgelöst, weil die Beendigung der Zusammenarbeit meistens mit der Trennung der Ehegatten zusammenfällt (vgl. BGH, NJW 1999, 2962, 2967; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juli 2012 - 8 U 192/08 -, juris, Rdnr. 43; BeckOK Hau/Poseck-Hahn, BGB, 62. Edition, Stand: 1. Mai 2022, § 1356, Rdnr. 28, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.05.2009 - 8 U 192/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35738
OLG Celle, 27.05.2009 - 8 U 192/08 (https://dejure.org/2009,35738)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2009 - 8 U 192/08 (https://dejure.org/2009,35738)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 8 U 192/08 (https://dejure.org/2009,35738)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

    Soweit die Klägerin mit ihren Fragen unter 2. a) bis e) darauf abzielt, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, ab wann der Beklagten dieses Rechtsstreits Zahlungsverzögerungen bei H. und/oder das dort betriebene Schneeballsystem bekannt gewesen ist, würde sich der Zeuge W. im Hinblick auf das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr mit deren Beantwortung deshalb der Gefahr der Strafverfolgung bzw. der Beweiserleichterung aussetzen können, weil jedenfalls bislang nicht - und zwar weder in dem durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 abgeschlossenen Strafverfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) noch durch den Senat in den bislang zum H.-Komplex ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 [VersR 2008, 1532] und 8 U 63/08, vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 [veröffentlicht bei juris], 8 U 93/08 und 8 U 94/08, vom 26. März 2009 zu 8 U 170/08, vom 27. Mai 2009 zu 8 U 180/08 und 8 U 192/08, vom 19. Juni 2009 zu 8 U 213/08, vom 19. November 2009 zu 8 U 15/09, vom 22. Dezember 2009 zu 8 U 55/09 und 8 U 54/09 sowie vom 18. Februar 2010 zu 8 U 2/09 und 8 U 25/09) - festgestellt worden ist, dass die Beklagte und insbesondere der Zeuge S. bereits vor dem Zusammenbruch des Schneeballsystems im Februar 2006 tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass die Zahlungen nicht taggleich und fristgerecht eingingen.
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