Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 26.01.2012

Rechtsprechung
   KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5417
KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10 (https://dejure.org/2012,5417)
KG, Entscheidung vom 30.01.2012 - 8 U 192/10 (https://dejure.org/2012,5417)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 8 U 192/10 (https://dejure.org/2012,5417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung; Vorenthaltung der Mietsache; Schlüsselrückgabe; Besitzaufgabe; Rückgabe der Mieträume

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnungsschlüsselübergabe an Vermieter - Besitzaufgabe und Nutzungsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wille zur vollständigen Besitzaufgabe muss eindeutig sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache bei Herausgabe nur eines Schlüssels

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Herausgabe nur eines Schlüssels kann für Wohnungsrückgabe ausreichen - Erkennbarer Wille des Mieters zur vollständigen Besitzaufgabe sowie Ermöglichung eines ungestörten Gebrauchs für Vermieter erforderlich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumung: Wille zur vollständigen Besitzaufgabe muss eindeutig sein! (IMR 2012, 191)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 576
  • ZMR 2012, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die "Rückgabe" der Mietsache grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters (BGH, Urteile vom 10. Mai 2000 - XII ZR 149/98 - NJW 2000, 3203, 3206; vom 7. Februar 2001 - XII ZR 118/98 - NJ 2001, 535 f).

    Dass der Vermieter/Verpächter (vorübergehend) die Möglichkeit erhält, während des (auch nur mittelbaren) Besitzes des Mieters die Mieträume besichtigen zu lassen, genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2000 a.a.O; BGH, WuM 2004, 21).

  • BGH, 07.02.2001 - XII ZR 118/98

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Eigentümers eines nach dem VermG

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die "Rückgabe" der Mietsache grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters (BGH, Urteile vom 10. Mai 2000 - XII ZR 149/98 - NJW 2000, 3203, 3206; vom 7. Februar 2001 - XII ZR 118/98 - NJ 2001, 535 f).

    Zum anderen ist eine vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters erforderlich (BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 a.a.O), wobei der Vermieter hiervon Kenntnis erlangen muss ; andernfalls hat das Mietverhältnis sein tatsächliches Ende nicht gefunden (vgl. Gramlich in: Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. Kap. VI Rdnr. 40).

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Überlässt der Mieter dem Vermieter zwar den Besitz, entfernt er aber seine in den Räumlichkeiten befindlichen Gegenstände (ausgenommen in geringem Umfange) nicht, so gibt er die Mietsache nicht zurück, sondern enthält sie dem Vermieter vor (BGHZ 104, 285 = NJW 1988, 2665 = WM 1988, 1277; OLG Düsseldorf GE 2002, 1194).

    Der Umstand, dass der Mieter Einrichtungen in der Mietsache nicht entfernt, kann aber der Annahme einer Rückgabe entgegenstehen und damit einer Vorenthaltung begründen, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung des Mietobjektes anzunehmen ist (BGHZ 104, 285; Bub/ Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, V. A., Rdnr. 60).

  • OLG Köln, 27.01.2006 - 1 U 6/05

    Schlüsselrückgabe bei endgültiger Aufgabe des Mietbesitzes -

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Ausnahmsweise kann nämlich auch die Rückgabe nur eines Schlüssels genügen, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 525; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 727;OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2009, 577; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 441; Bub/Treier/Scheuer, a.a.O., V.A, Rdnr. 9).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Deshalb kann allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlosten Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen lässt, an sich keine Vorenthaltung gesehen werden (BGHZ 86, 204; WM 74, 260).
  • OLG Koblenz, 02.11.2004 - 12 U 1530/03

    Wohnraummietvertrag: Bindungswirkung der im Vorprozess angenommenen

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Ist - wie hier - der Mieter im Vorprozess rechtskräftig zur Mietzinszahlung verurteilt worden, kann er im Folgeprozess den Kündigungsgrund nicht wegen fehlenden Mietrückstandes bestreiten (Zöller, ZPO, 28. Auflage, vor § 322 ZPO, Rdnr. 27; OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 1174).
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72

    Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Deshalb kann allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlosten Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen lässt, an sich keine Vorenthaltung gesehen werden (BGHZ 86, 204; WM 74, 260).
  • OLG München, 12.07.1996 - 21 U 4334/95

    Zurückweisung der Kündigung eines Mietvertrages wegen fehlender Anwaltsvollmacht;

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (OLG Hamburg, ZMR 1996, 259; OLG München ZMR 1996, 557; OLG Hamm ZMR 1996, 372).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2009 - 24 U 6/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Ausnahmsweise kann nämlich auch die Rückgabe nur eines Schlüssels genügen, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 525; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 727;OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2009, 577; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, OLGR Hamburg 2004, 441; Bub/Treier/Scheuer, a.a.O., V.A, Rdnr. 9).
  • KG, 21.10.2002 - 8 U 252/01

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache; Verletzung

    Auszug aus KG, 30.01.2012 - 8 U 192/10
    Maßgeblich kommt es darauf an, ob der Vermieter die tatsächliche Gewalt über die Mietsache ungestört ausüben kann (KG, KGR Berlin 2003, 37).
  • BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00

    Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache

  • OLG Hamburg, 14.08.2003 - 4 U 58/01

    Zur mangelnden Erfüllung der Schlüsselrückgabepflicht bei einem beendeten

  • KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14

    Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs:

    Zwar steht auch der Einbehalt eines Schlüssels einer Herausgabe nicht entgegen, wenn aus der Rückgabe der übrigen Schlüssel der Wille des Mieters zur vollständigen und endgültigen Besitzaufgabe unzweideutig hervortritt (vgl. KG, Urteil v. 30.1.2012 - 8 U 192/10 -, juris Rn. 39; BGH, Urteil vom 19.11.2003 - XII ZR 68/00 -, juris Rn. 21).
  • LG Bonn, 10.02.2017 - 1 O 201/16

    Hochwasser; Mietmangel; Rückgabepflicht; Mietminderung

    Die Rückgabe von nur einem Schlüssel kann deshalb für die Erfüllung dieses Vermieteranspruches schon ausreichend sein (vgl. KG Berlin, Urt. v. 30.01.2012 - 8 U 192/10 = juris Rd.39 ff.; OLG Köln, Urt. v. 27.01.2006 - 1 U 6/05 = juris Rd.15 ff.; OLG Brandenburg NZM 2000, 463; Streyl, aaO., § 546 Rd.28).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 10 U 44/12

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Pflichtverletzungen

    Soweit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hiervon abweichend die Auffassung vertreten wird, ausnahmsweise genüge für eine ordnungsgemäße Rückgabe von Mieträumen die Rückgabe nur eines Schlüssels, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortrete und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht werde (Senat, OLGR 2008, 727; KG ZMR 2012, 693; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 577; OLG Köln, OLGR 2006, 525; OLG Hamburg, OLGR 2004, 441), mag dahin stehen, ob hieran im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des BGH festgehalten werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48345
OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10 (https://dejure.org/2012,48345)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2012 - 8 U 192/10 (https://dejure.org/2012,48345)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 8 U 192/10 (https://dejure.org/2012,48345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10
    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 977).

    Die Feststellung der Unfallbedingtheit eines bestimmten Dauerschadens braucht noch nicht einmal richtig zu sein und dem Versicherer auch nicht innerhalb der Frist zuzugehen, sofern sie nur fristgerecht getroffen worden ist (vgl. BGH VersR 2007, 1114).

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 191/96

    Anforderungen an Nachweis eines Schadens in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10
    Dabei orientieren sich die Anforderungen an die Beweisführung an § 286 ZPO (vgl. BGH RuS 1998, 80; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AUB 94, Rn. 2).

    Dem Versicherungsnehmer in der Unfallversicherung kommt für die Frage der Kausalität zwischen einer (unstreitigen) unfallbedingten Gesundheitsbeschädigung und einer bewiesenen Invalidität die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute (vgl. BGH RuS 1998, 80; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AUB 94, Rn. 2).

  • OLG Karlsruhe, 01.02.1990 - 12 U 83/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines Immobilienmaklers auf

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10
    Es genügt, wenn es überhaupt zu einer Invalidität in irgendeinem Umfang gekommen ist (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1990, 773; Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 7, Rn. 10).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10
    Dem kann eine Verletzung von Denkgesetzen, von allgemein anerkannten Erfahrungssätzen, das Verkennen der Beweislast oder das Übergehen eines entscheidungserheblichen Beweisantrags zugrunde liegen (vgl. BGH NJW 2005, 1583).
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10
    Auf diesen Zeitpunkt ist zusätzlich deshalb abzustellen, weil den Parteien des Versicherungsvertrags gemäß Ziff. 9.4 AUB 2000 das Recht zusteht, innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall im Wege einer Nachprüfung eine Neubewertung des Invaliditätsgrades herbeizuführen (vgl. BGH VersR 2009, 1213).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10
    Diese seelischen Beschwerden beruhen dann nicht, wie von der Klausel wörtlich verlangt, ihrerseits auf psychischen Reaktionen, sondern sind physisch hervorgerufen und mithin nicht vom Ausschluss erfasst (vgl. BGH VersR 2004, 1039).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 162/08

    Streitwertbemessung bei Einführung eines nur die zeitliche Berechnung des

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10
    Soweit die Klägerin in der Berufungsinstanz beim Antrag zu 2) die zwischenzeitlich weiter aufgelaufenen Rückstände hinzugerechnet hat, ist das im Hinblick auf § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG für den Streitwert bedeutungslos (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, Az. VII ZR 162/08, recherchiert in juris).
  • OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16

    Unfallversicherung; Invalidität; geistige Leistungsfähigkeit; psychische

    In dem vom Oberlandesgericht Celle zu entscheidenden Fall stellte das organische Schmerzsyndrom in Form eines sog. Morbus Sudeck nicht lediglich den Anlass für die Ausbildung einer auf einer psychischen Fehlverarbeitung beruhenden Depression dar, sondern die beim Versicherungsnehmer entstandene Depression war unmittelbare Folge der neurologischen Schädigung, die zugleich den eigentlichen Grund für die Ausbildung der Depression darstellte (vgl. OLG Celle r+s 2014, 518 f.).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15

    Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Der Senat vermag Feststellungen hierzu ohne sachverständigen Rat nicht zu treffen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 26.1.2012 - 8 U 192/10 - zitiert nach juris zu einer zunächst eingetretenen organischen bzw. neurologischen Schädigung in Form eines Morbus Sudeck und der aufgrund der hiermit verbundene chronischen Schmerzen eingetretenen Depression).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht