Rechtsprechung
KG, 27.08.2018 - 8 U 193/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 536 Abs. 1 ; BGB § 814
Minderung des Mietzinses für Gewerberäume wegen Lärm- und Staubbelastung durch eine Baustelle und Aufbau eines Gerüstes an der Fassade des Gebäudes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachträgliche weitere Minderung ohne ausdrücklichen Vorbehalt?
Kurzfassungen/Presse
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Mietminderung - die angekündigte Minderung gilt!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rückforderung überzahlter Miete: Vorbehalt für alle künftigen Zahlungen erforderlich! (IMR 2018, 514)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.08.2016 - 29 O 9/16
- KG, 27.08.2018 - 8 U 193/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 31.08.2016 - 29 O 9/16
Nachträgliche weitere Minderung ohne ausdrücklichen Vorbehalt?
Auszug aus KG, 27.08.2018 - 8 U 193/16
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.8.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 29 O 9/16 - teilweise geändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 153, 65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.2.2016 zu zahlen. - KG, 15.05.2014 - 8 U 12/13
Gerüst an der Fassade kann Kündigungsgrund darstellen
Auszug aus KG, 27.08.2018 - 8 U 193/16
Soweit im Urteil des Senats vom 15.5.2014 - 8 U 12/13 - (ZMR 2015, 538 ) eine Minderung von mehr als 20 % angesetzt worden ist, lag zugrunde, dass ein Eckgeschäft mit zwei Fensterfronten und Cafébetrieb von beiden Seiten eingerüstet war.