Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 23.10.2014

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   KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14   

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KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14 (https://dejure.org/2016,7038)
KG, Entscheidung vom 17.03.2016 - 8 U 194/14 (https://dejure.org/2016,7038)
KG, Entscheidung vom 17. März 2016 - 8 U 194/14 (https://dejure.org/2016,7038)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht der beratenden Bank über die steuerlichen Risiken eines Filmfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters zur Beratung hinsichtlich der steuerlichen Gestaltung bei einer Beteiligung an einem Filmfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Anlageberaters zur Beratung hinsichtlich der steuerlichen Gestaltung bei einer Beteiligung an einem Filmfonds

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters zur Beratung hinsichtlich der steuerlichen Gestaltung bei einer Beteiligung an einem Filmfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten über die Risiken der steuerlichen Konzeption eines Filmfonds

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.10.2013 - VII ZR 339/12

    Arglist des Bauunternehmers durch Nichtoffenbaren von Mängeln: Zurechnung der

    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    Eine Partei ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ihr nicht bekannte tatsächliche Umstände zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - VII ZR 339/12 - NJW-RR 2014, 85, Tz. 9 m. w. N.).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    Hierfür spricht die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (vgl. BGH, Urteil vom 8.5.2012 - XI ZR 262/10 - NJW 2012, 2427, Tz. 28 m.w.N.; ständige Rechtsprechung), zumal im Schreiben der Beklagten vom 27.11.2002 an den Kläger ein negatives steuerlichen Ergebnis in Höhe der Beteiligungssumme als Folge des steuerlichen Aktivierungsverbotes für selbst hergestellte Filme als Vorteil hervorgehoben wurde.
  • OLG München, 08.05.2012 - Kap 2/07
    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    In diesem Sinne hat auch das OLG München mit Musterentscheid vom 8.5.2012 - Kap 2/07 - (zu VII.4.b.bb, zitiert nach beck-online) zum Prospekt eines anderen Filmfonds entschieden, es hätte auf das Risiko hingewiesen werden müssen, dass der (überwiegende) Einsatz der Anlegergelder zur Bezahlung des Schuldübernahmeentgeltes von vornherein nicht verlustwirksam geltend gemacht werden könne.
  • BGH, 23.07.2009 - III ZR 306/07

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Medienfonds

    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    Zu den aufklärungspflichtigen Eigenschaften und Risiken eines Anlagefonds gehören auch Umstände, die dem Anleger nicht ohne weiteres erkennbar sind, die jedoch für die erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit der Fondsgesellschaft von besonderer Bedeutung sind, da sie naheliegende wirtschaftliche Risiken betreffen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 16.09.2010 - III ZR 14/10, NJW-RR 2011, 329 Tz 11; Urt. v. 23.07.2009 - III ZR 306/07, Juris Tz 9).
  • FG München, 08.04.2011 - 1 K 3669/09

    Aktivierung von Forderungen aus Verträgen über die Einräumung von

    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    Auch ist das FG München (zu einem anderen Medienfonds) mit rechtskräftigem Gerichtsbescheid vom 8.4.2011 - 1 K 2669/09 - (WM 2011, 1699) der steuerbehördlichen Auslegung einer Schuldübernahme als (sogleich zu aktivierendes) selbständiges Schuldversprechen der Bank nicht gefolgt.
  • BFH, 09.10.1986 - IV R 235/84

    Steuerberatung durch Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft)

    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    Das Unternehmerrisiko kann (wie auch die Unternehmerinitiative) mehr oder minder ausgeprägt sein (BFH, Urteil vom 9.10.1986 - IV R 235/84 - BStBl. II 1987, 124, juris Tz. 11).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    Eine ordnungsgemäße Beratung kann dabei auch durch Übergabe eines Prospekts erfolgen, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (s. etwa BGH, Urt. v. 24.04.2014 - III ZR 389/12, NJW-RR 2014, 1075, 1076 Tz 9 mit Nachweisen).
  • BGH, 02.03.1988 - IVb ZB 10/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    Gemäß § 142 Abs. 3 ZPO kann der Senat davon absehen die vorgelegte Urkunde insoweit übersetzen zu lassen, weil alle erkennenden Richter die Sprache verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 3.3.1988 - IVb ZB 10/88 - NJW 1989, 1432, juris Tz. 8; Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage, § 142 Rn. 17).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    Auch obliegt es der Beklagten, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 19.4.2001 - I ZR 238/98 - NJW-RR 2002, 612, Tz. 30); hierauf ist sie mit Beschluss des Senats vom 1.2.2016 hingewiesen worden.
  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus KG, 17.03.2016 - 8 U 194/14
    Daher erscheint es nach pflichtgemäßem Ermessen nicht geboten, die Vorlage des vollständigen "Approval for X Filmfund" durch den Fonds gemäß § 142 ZPO anzuordnen, was von den Parteien auch nicht beantragt wird; einer Amtsaufklärung dient § 142 ZPO nicht (BGH, Urteil vom 27.5.2014 - XI ZR 264/13 - NJW 2014, 3312, Tz. 28 m. w. N.).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 34 U 80/12

    Pflichten eines Anlageberaters zur objektgerechten Beratung

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OLG Celle, Entscheidung vom 23.10.2014 - 8 U 194/14 (https://dejure.org/2014,78678)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 8 U 194/14 (https://dejure.org/2014,78678)
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