Rechtsprechung
OLG Dresden, 21.02.2007 - 8 U 1997/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Aufklärungspflicht einer "Finanz-GmbH" nach Veranlassung der Kündigung einer Kapitallebensversicherung zum Abschluss einer Kapitalanleihe für eine Immobilienverwaltungsgesellschaft und Beteiligungsgesellschaft; Unterlassen der Aufklärung über das Bestehen ...
- rabüro.de
Aufklärungspflichten des Vermittlers einer "Kapitalanleihe"
- Judicialis
BGB § 280 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 Satz 1 § 826
Aufklärungspflichten des Vermittlers einer "Kapitalanleihe" an Immobilienverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft im Rahmen eines Haustürgeschäfts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 25.09.2006 - 5 O 4397/05
- OLG Dresden, 21.02.2007 - 8 U 1997/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.10.2006 - III ZR 122/05
Informations- und Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen
Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2007 - 8 U 1997/06
bb) Der Anlagevermittler (und erst recht der Anlageberater) schuldet ungefragt vollständige und richtige Auskunft über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 19.10.2006 - III ZR 122/05 unter Tz. 9 m.w.N., www.bundesgerichtshof.de). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2007 - 8 U 1997/06
Nicht einmal vor einem relevanten Entscheidungskonflikt, der ohnedies grundsätzlich nur im Falle des Beratungsfehlers eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes die Kausalität entfallen lassen kann (vgl. BGH NJW 1993, 3259 f.), hätte sie gestanden. - BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02
Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft …
Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2007 - 8 U 1997/06
Ein solcher kann bei Verletzung einer (vor-)vertraglichen Aufklärungspflicht oder fehlerhafter Beratung bereits darin liegen, dass der Anleger - trotz objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - zu einer für seine Bedürfnisse nachteiligen Anlageentscheidung verleitet worden ist (BGHZ 162, 306; vgl. auch BGH NJW 2005, 2450 für § 826 BGB); der geschädigte Anleger muss dann freilich das Erlangte Zug um Zug herausgeben. - BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2007 - 8 U 1997/06
Für die Klägerin streitet insoweit eine Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (grundlegend BGHZ 124, 151, 159 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 280 Rn. 39, jeweils m.w.N.). - BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04
Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …
Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2007 - 8 U 1997/06
Ein solcher kann bei Verletzung einer (vor-)vertraglichen Aufklärungspflicht oder fehlerhafter Beratung bereits darin liegen, dass der Anleger - trotz objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - zu einer für seine Bedürfnisse nachteiligen Anlageentscheidung verleitet worden ist (BGHZ 162, 306; vgl. auch BGH NJW 2005, 2450 für § 826 BGB); der geschädigte Anleger muss dann freilich das Erlangte Zug um Zug herausgeben.