Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 09.05.2006

Rechtsprechung
   KG, 09.06.2005 - 8 U 211/04   

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https://dejure.org/2005,1158
KG, 09.06.2005 - 8 U 211/04 (https://dejure.org/2005,1158)
KG, Entscheidung vom 09.06.2005 - 8 U 211/04 (https://dejure.org/2005,1158)
KG, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 8 U 211/04 (https://dejure.org/2005,1158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiheit des Mieters in der geschmacklichen Ausgestaltung der Mieträume; Verletzung einer Nebenpflicht des Mieters durch Streichen der Mieträume in bunten Farben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen und normaler Geschmack; Farbgestaltung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Geschmackliche Gestaltung der Wohnung

  • Judicialis

    ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziffer 3; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 282; ; BGB § 286; ; BGB § 288

  • RA Kotz

    Mieträume: geschmackliche Ausgestaltung - Überschreitung des normalen Geschmacks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Verschlechterung" der Mietsache durch Renovierungsmaßnahmen des Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzen der Raumgestaltung durch den Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgestaltung der Wohnung: Welche geschmacklichen Freiheiten hat der Mieter? (IMR 2006, 1019)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3150
  • MDR 2006, 440
  • NZM 2005, 663
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2000 - 17 S 340/99
    Auszug aus KG, 09.06.2005 - 8 U 211/04
    Diese auch von Schmidt-Futterer (a.a.O. § 538, Rdnr.335) und dem Landgericht Frankfurt (NZM 2001, 191) vertretene Rechtsauffassung unterstellt, dass der Vermieter die Wohnung vor einer Weitervermietung ohnehin hätte renovieren müssen.
  • KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07

    Gewerberaummiete: Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von

    Demgegenüber geht es nicht um eine Fallgestaltung im Sinne von § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB, da die Klägerin gegen die Beklagte derzeit mangels Beendigung des Mietvertrages keinen Anspruch auf Herausgabe der Schlüssel, also auf Leistung anstatt Schadensersatz, hat (vgl. zur Abgrenzung auch Senat in NJW 2005, 3150 f. = GE 2005, 917).
  • LG Berlin, 16.03.2012 - 65 S 219/10

    Sind Wände vor Rückgabe/Übergabe neutral zu streichen?

    Soweit die Beklagte der Ansicht ist, sie habe den Klägern - entgegen den üblichen Gepflogenheiten (vgl. zum normalen Geschmack bei der Farbgestaltung etwa KG, Teilurteil vom 9. Juni 2005 - 8 U 211/04, NJW 2005, 3150; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NZM 2008, 926, 927 m.w.N.) und auch ihrer eigenen regelmäßigen Geschäftspraxis (dazu sogleich) - die Wohnung vertragsgemäß nicht in einem neutral gestrichenen Zustand zu übergeben gehabt, ist dies bereits durch die glaubhaften Angaben der von ihr selbst benannten Zeugin xxxx widerlegt.
  • LG Essen, 17.02.2011 - 10 S 344/10

    Ungewöhnlicher Farbzustand der Wohnung bei Rückgabe: Schadensersatz?

    Denn bei Verwendung sehr starker Farben erfordern deckende helle Anstriche mehrere Arbeitsgänge, als auch schon bei kleinen Farbabplatzungen durch den Mietgebrauch des Nachmieters sogleich die alte, dunklere Farbe störend sichtbar wird (KG NJW 2005, 3150; Schmidt-Futterer § 538 BGB Rdn. 338, 245).
  • LG Bremen, 18.05.2017 - 1 S 37/17

    Schönheitsreparaturen mit Mängelbeseitigung - Farbwahlrecht Mieter

    Denn bei Verwendung sehr starker Farben erfordern deckende helle Anstriche mehrere Arbeitsgänge, als auch schon bei kleinen Farbabplatzungen durch den Mietgebrauch des Nachmieters sogleich die alte, dunklere Farbe störend sichtbar wird (KG NJW 2005, 3150; Schmidt-Futterer § 538 BGB Rdn. 338, 245; LG Essen, Urteil vom 17. Februar 2011 - 10 S 344/10 -, Rn. 18, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24216
OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04 (https://dejure.org/2006,24216)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.05.2006 - 8 U 211/04 (https://dejure.org/2006,24216)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 8 U 211/04 (https://dejure.org/2006,24216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Fehlende Abnahmefähigkeit und Verzugsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Abnahmefähigkeit und Verzugsschaden (IBR 2007, 471)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1781
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.03.1990 - VII ZR 324/88

    Verzugsschaden bei verspäteter Fertigstellung eines Mietwohnungsgebäudes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Richtig ist, dass die Kläger nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung den Schaden aus dem Verzug mit Mängelbeseitigung anstatt auf diese Weise grundsätzlich auch durch die Geltendmachung der regelmäßigen Finanzierungskosten, d. h. des auf die Verzugszeit entfallenden gesamten Zinsaufwandes berechnen können (BGH NJW 1993, 2675; BGH BauR 1990, 464 f).

    Denn bei einer den Nettomietausfall übersteigenden Unterdeckung liegt ein kalkulierter Verlust vor, der von den Klägern ohne weiteres selbst getragen werden muss (vgl. BGH BauR 1990, 464, 465).

  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Soweit die Kläger sich auf § 6 Nr. 6 VOB/B stützten, um - bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz - eine Haftung über den Umfang des § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B hinaus für Finanzierungsschäden ohne Begrenzung durch den entgangenen Gewinn zu propagieren, stehe dem die BGH-Rechtsprechung (BGHZ 121, 210, 213) entgegen.

    Die von der Rechtssprechung praktizierte Begrenzung des so genannten Finanzierungsschadens durch den Nettomietausfall (BHGZ 121, 210 = NJW 1993, 2674, 2676) gälte selbst bei Anwendung des § 6 Nr. 6 VOB/B (BGH NJW-RR 2000, 1186).

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Den so berechneten Schaden müssten sie allerdings konkret berechnen (BGH NJW 1986, 1684, 1685); denn der Finanzierungsschaden ist kein entgangener Gewinn (BGH NJW 1993, 2675 f).

    Entgangener Gewinn stellt mangels eines Austauschverhältnisses kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt dar (BGH BauR 1992, 231; BGH BauR 1986, 347).

  • BGH, 20.12.1990 - VII ZR 302/89

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Anspruchsvoraussetzung ist weiterhin, dass die nicht rechtzeitig beseitigten- Mängel überhaupt die Nutzung der Mietbereiche einschränkten oder unmöglich machten (BGH BauR 1991, 212, 214 unter II A 2 c).

    Auch im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität haben die Kläger die Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine abstrakte Schadensberechnung darzulegen und können nicht lediglich auf die abstrakt erzielbare Miete verweisen (BGH BauR 1991, 212, 214 mit weiteren Nachweisen; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB Kommentar, 10. Auflage, B § 6 Rn. 51 am Ende; Palandt - Heinrichs, BGB 65. Auflage, § 252 Rn. 5).

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71

    Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Jedenfalls in der Zusammenschau der erheblichen Mängel seien - in Orientierung an der BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 20.12.1973, WM 1974, 200) - Vermietungsanstrengungen von den Klägern nicht mehr zu verlangen gewesen.
  • LG Mönchengladbach, 25.10.2005 - 5 S 53/05

    Haftpflicht: Neuwertentschädigung - Neuwertentschädigung ohne Neuanschaffung?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Erforderlich ist aber eine hinreichende Grundlage für die Schätzung eines jedenfalls gegebenen Mindestschadens (BGH NJW-RR 2006, 244).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Der von den Klägern zitierte Fall BGH NJW-RR 1995, 715 betrifft eine andere Ausgangslage, als sie hier vorliegt.
  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Der Hinweis der Kläger auf die Möglichkeit der abstrakten Schadensberechnung nach § 252 S. 2 BGB führt auch unter Berücksichtigung der diese Vorschrift ergänzenden Beweiserleichterung gem. § 287 ZPO im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität (BGHZ 29, 393, 398) zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 203/98

    Begriff des Verzögerungsschadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Die von der Rechtssprechung praktizierte Begrenzung des so genannten Finanzierungsschadens durch den Nettomietausfall (BHGZ 121, 210 = NJW 1993, 2674, 2676) gälte selbst bei Anwendung des § 6 Nr. 6 VOB/B (BGH NJW-RR 2000, 1186).
  • BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

    Ansprüche des Eigentümers einer Sache bei verspäteter Rückgabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 211/04
    Diese Darlegung hält auch der Senat - wie im Termin ausführlich erörtert - für notwendig, (vgl. auch BGH NJW-RR 2000, 382).
  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 4/90

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns

  • BGH, 06.04.2000 - VII ZR 199/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 242/92

    Beweissicherungspflicht des Rechtsanwalts

  • BGH, 17.01.1974 - VII ZR 146/72

    Schadensersatz bei wegen Verzuges gekündigtem VOB-Vertrag

  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

    Anforderungen an die Darlegung des entgangenen Gewinns

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 23 U 120/12

    Keine Kumulation von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit!

    Die Haftungsbeschränkung gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B findet auf den Anspruch gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B keine Anwendung (BGH, Urt. v. 17.01.1974 - VII ZR 146/72; Urt. v. 06.05.1968 - VII ZR 33/66; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.05.2006 - 8 U 211/04).
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