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   OLG Celle, 10.05.2012 - 8 U 213/11   

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https://dejure.org/2012,9751
OLG Celle, 10.05.2012 - 8 U 213/11 (https://dejure.org/2012,9751)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2012 - 8 U 213/11 (https://dejure.org/2012,9751)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 8 U 213/11 (https://dejure.org/2012,9751)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Anforderungen an den Kausalitätsnachweis bei unklarer Haftung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 252 S. 2 BGB; § 286 ZPO
    Rechtsfolgen bei fehlendem Nachweis des Zeitpunkts eines Leitungswasserschadens durch den Versicherungsnehmer bei Wechsel des Wohngebäudeversicherers

  • ra-skwar.de

    Einstandspflicht Versicherung - Beweislast

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen bei fehlendem Nachweis des Zeitpunkts eines Leitungswasserschadens durch den Versicherungsnehmer bei Wechsel des Wohngebäudeversicherers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohngebäudeversicherung - Haftung bei Wechsel der Wohngebäudeversicherung

  • versicherung-recht.de

    § 286 ZPO

  • rabüro.de

    Unklarheit über Zeitpunkt des Schadeneintritts geht zu Lasten des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; VVG
    Rechtsfolgen fehlenden Nachweises des Zeitpunkts eines Leitungswasserschadens durch den Versicherungsnehmer bei Wechsel des Wohngebäudeversicherers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungswechsel: Versicherungsnehmer trägt Beweislast!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wasserschaden - Eigentümer muss den Schadenszeitpunkt beweisen können!

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unbedachte Risiken des "Versicherungs-Hoppings"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer muss Schadenszeitpunkt beweisen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer muss Schadenszeitpunkt beweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der schädliche Versicherungswechsel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohngebäudeversicherer müssen bei ungewissem Schadenzeitpunkt nicht zahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungswechsel: Im Zweifel kein Versicherer eintrittspflichtig! (IBR 2012, 611)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 846
  • VersR 2013, 57
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Schleswig, 19.02.2015 - 16 U 99/14

    Wohngebäudeversicherung: Haftung für Leitungswasserschäden bei

    Da der Senat in der Auslegung der Bedingungen von der Entscheidung u.a. des Oberlandesgerichts Celle vom 10. Mai 2012 (VersR 2013, 57) abweicht, lässt er insoweit die Revision zu, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2018 - L 11 KA 39/17

    Vertragsarzthonorar

    Auch er ist ein Vollbeweis (so Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.10.2004 - 6 B 6/04 - hierzu auch Oberlandesgericht (OLG) Dresden, Urteil vom 18.04.2017 - 4 U 1564/16 - OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2016 - 6 U 170/14 - OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012 - 8 U 213/11 -).
  • OLG Hamm, 20.07.2015 - 20 W 19/15

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung für einen Wasserschaden

    Entgegen der vom Landgericht (und etwa OLG Celle, r+s 2012, 493) vertretenen Ansicht lässt sich für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls iSd § 3 Ziffer 3 VGB deshalb nicht allein darauf abstellen, wann die erste Rohrundichtigkeit im Sinne einer "Erstschädigung" eingetreten ist.
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 12 U 289/14

    Betriebshaftpflichtversicherung: Zeitpunkt des Schadensereignisses bei einem

    dd) Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 10.05.2011 (8 U 213/11 - VersR 2013, 57) vermag der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • LG Flensburg, 16.06.2014 - 4 O 103/14

    Wohngebäudeversicherung: Nachweis des Eintrittszeitpunkts eines

    Die Kammer folgt damit der in Literatur und Rechtsprechung (Halm/Engelbrecht/Krahe-Wälder Versicherungsrecht Rn. 620; OLG Celle RuS 2012, 493) vertretenen Auffassung zur Definition des Versicherungsfalls und zur Wirksamkeit der Klausel in § 3 VGB 2008.
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